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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2438
OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 15 Ziff. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 15 Ziff. 2
    Versicherungsrecht: Grobfahrlässiges Durchfahren einer niedrigen Brückenunterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Brücke zu niedrig ist...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lastwagen bleibt unter einer Brücke hängen - Grober Fehler, kein "Ausrutscher" - Fahrer muss den Schaden selbst tragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgfaltswidrigkeit des Durchfahrens einer Brückenunterführung mit einem zu hohen Lastkraftwagen; Maßstab für das Vorliegen "grober Fahrlässigkeit" eines Verkehrsteilnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1549
  • MDR 2004, 1237
  • NZV 2004, 532
  • VersR 2004, 1305
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Der grobe Sorgfaltsverstoß des Beklagten wird auch nicht durch das Vorliegen eines Augenblicksversagens entkräftet (BGH VersR 89, 582; VersR 92, 1085).
  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88

    Geschäftswagen - § 823 BGB, Leasing, Außenhaftung des Arbeitnehmers, keine …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Ob dem Beklagten gegenüber seinem Arbeitgeber, der unstreitig nicht Halter und Eigentümer des beschädigten LKWs ist, Freistellungsansprüche zustehen, berührt Haftpflichtansprüche außerhalb des Betriebsorganismus stehender Dritter nicht (BGHZ 108, 305 ff.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Der grobe Sorgfaltsverstoß des Beklagten wird auch nicht durch das Vorliegen eines Augenblicksversagens entkräftet (BGH VersR 89, 582; VersR 92, 1085).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Die Besonderheiten, die der Entscheidung des OLG Rostock (VersR 04, 475) zugrunde lagen, sind vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91

    Grobe Fahrlässigkeit; Überholen; Überholvorgang; Verengte Fahrbahn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Bei einem erheblichen Breiten- oder Höhen-Unterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal, Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen, Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff.).

    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass dem Erstbeklagten nach rechts (wegen der Baustelle) und nach links (wegen der Fahrzeuge auf der Fahrspur) ggf. wohl nur ein geringer Toleranzbereich zur Verfügung stand, ist hier nicht eindeutig geklärt worden, ob ein Überholvorgang dessen ungeachtet ohne weiteres gefahrlos möglich war, so dass hier insgesamt eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 40% angemessen, aber auch ausreichend erscheint (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2008, Az.: 12 U 145/07, u.a. in: Schaden-Praxis 2008, Seiten 245 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Rostock, Urteil vom 15.04.2005, Az.: 8 U 34/04, u.a. in: BeckRS 2005, 10926 = "juris"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden, Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal, Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen, Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. LG Osnabrück, Urteil vom 02.06.2006, Az.: 5 O 1098/06, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 69159).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 24 U 54/12

    Mithaftung des Mieters eines Klein-Lkw für Schäden durch Nichtbeachtung einer …

    Bei einem erheblichen Höhenunterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1549; OLG Dresden NZV 2004, 38; vgl. auch Nugel, JurisPR-VerkR 15/2010, Anm. 4, veröffentlicht bei Juris).
  • LG Köln, 11.04.2012 - 26 O 174/10

    Umfang der Haftung beim Steckenbleiben eines Mietfahrzeugs im Parkhaus wegen zu …

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (vgl. z.B. OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).

    Die Beklagte hätte sich vor Fahrtantritt mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese während der Fahrt stets im Auge behalten müssen, um den Verkehrsanforderungen zu genügen, insbesondere auf Gefahrenhinweise zu achten (Hanseatisches OLG in Bremen vom 21.02.2006, 3 U 51/05; OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).

  • LG Konstanz, 26.11.2009 - 3 O 119/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrthöhe und zur Höhe der …

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, zitiert nach Juris, dort Rz. 6).

    Die Schuld wird zwar dann gemindert, wenn einem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, also dann, wenn es sich bei dem Fehlverhalten um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (siehe z.B. OLG Karlsruhe, ebd; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549, 1550, m.w.N.).

  • OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe - …

    Die Schuld wird dann gemindert, wenn dem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, es sich somit um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549 f, 1550).
  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen …

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05

    Transportrecht: Haftung eines Unterfrachtführers bei Unterquerung einer …

    Das Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem deutlich die erlaubte Durchfahrtshöhe überragenden Lkw samt Ladung ist zumindest als grobe Fahrlässigkeit anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 532 f.).
  • LG Hamburg, 08.04.2016 - 302 O 220/15

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag mit entgeltlicher Haftungsreduzierung nach …

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, zit. nach juris).
  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20

    Regress des Dienstherrn gegen einen Vollstreckungsbeamten

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, juris, Rn. 6), wobei im Falle eines Versagens im Kernbereich der Pflichten eines Beamten grobe Fahrlässigkeit naheliegt (…Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Auflage 2020, § 9 Rn. 25).
  • AG Lüdenscheid, 26.04.2013 - 93 C 133/12
    Die gegenwärtige Rechtslage ermöglicht indessen eine abgestufte Bewertung, sodass die aktuelle Rechtsprechung durchweg in eine andere Richtung weist (vergleiche LG Hagen, 7 S 31/12, Beschluss vom 01.08.2012; LG Konstanz, 3 O 119/09, Urteil vom 26.11.2009; LG Göttingen, 5 O 118/09, Urteil vom 18.11.2009; OLG Düsseldorf, 24 U 54/12, Beschluss vom 17.09.2012; für die Zeit vor dem 01.01.2008 siehe aber auch schon OLG Dresden, 5 U 882/03, Urteil vom 07.10.2003 und OLG Karlsruhe, 19 U 94/04, Urteil vom 29.07.2004).
  • LG Hamburg, 19.10.2007 - 331 O 247/06

    Die Klägerin, eine Autovermietung, begehrt von dem Beklagten Schadensersatz für …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7436
OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,7436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,7436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,7436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 770
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Es hat auch eine Überprüfung der Empfängernummer stattzufinden (vgl. BGH NJW 1987, 948; BAG NJW 1995, 2742; MünchKomm.
  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Nach herrschender Meinung ist für die Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, wenn der Vollmachtsvertrag auch nur im Innenverhältnis gekündigt ist (BGHZ 47, 320 ff.; VersR 85, 1185 f.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 87 Rdz. 6).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden - …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Nach herrschender Meinung ist für die Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, wenn der Vollmachtsvertrag auch nur im Innenverhältnis gekündigt ist (BGHZ 47, 320 ff.; VersR 85, 1185 f.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 87 Rdz. 6).
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