Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.01.2026 - 19 W 1/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 407 Abs 1 ZPO, § 411 Abs 1 ZPO, § 411 Abs 2 S 1 ZPO, § 411 Abs 2 S 4 ZPO
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen wegen Nichtablieferung des Gutachtens - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411 Abs. 2 S. 1, 4
Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen wegen Nichtablieferung des Gutachtens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gutachten trotz Nachfrist nicht erstattet: 1.000 Euro Ordnungsgeld!
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
1.000 EURO Ordungsgeld gegen Sachverständigen wegen Nichtablieferung des beauftragten Gutachtens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gutachten trotz Nachfrist nicht erstattet: Sachverständiger muss 1.000 Euro "Strafe" zahlen! (IBR 2026, 213)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 25.09.2024 - 6 O 156/22
- OLG Karlsruhe, 27.01.2026 - 19 W 1/25
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 29 W 1/25
Keine Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsantrag bei identischem Gegenstand!
Auf Hinweis des Senats mit Verfügung vom 24. Januar 2025 (Bl. 3 d. eA zu 29 W 1/25) hat der Beklagtenvertreter mit am 29. Januar 2025 eingegangenem Schriftsatz klargestellt, dass die mit Schriftsatz vom 13. Januar 2025 eingelegte Streitwertbeschwerde nicht als solche der Beklagten verstanden, sondern von den Prozessbevollmächtigten der Beklagten im eigenen Namen eingelegt werden soll (Bl. 11 d. eA zu 19 W 1/25).
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