Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 19 W 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aussetzung des Hauptsacheverfahren: Zulässigkeit im Hinblick auf ein anderweit anhängiges selbstständiges Beweisverfahren
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der die entsprechende Anwendung des § 148 Zivilprozessordnung (ZPO) rechtfertigende Vorgreiflichkeit der Tatsachenfeststellung durch Beweiserhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.2004 - VI ZB 39/03
Zurechung des Verschuldens eines bei dem Prozessbevollmächtigten angestellten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 19 W 12/06
Rn. 5 Dass eine Aussetzung des Hauptsacheverfahrens nach § 148 ZPO analog in der vorliegenden Konstellation zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof in seinen Beschlüssen vom 10.7.2003, VI ZB 32/02, dort Seite 4, und vom 29.4.2004, VI ZB 39/03, dort Seite 4 erkennen lassen, wenn auch nicht abschließend entschieden. - OLG München, 20.02.1997 - 28 W 705/97
Ermessensfehlgebrauch des Landgerichts; Streitverkündung; Zulassung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 19 W 12/06
Damit ist die die entsprechende Anwendung des § 148 ZPO rechtfertigende Vorgreiflichkeit der Tatsachenfeststellung durch Beweiserhebung gegeben (KG Berlin KGR 2000, 266; OLG München NJW-RR 1998, 576). - KG, 12.05.2000 - 7 W 3005/00
Aussetzung des Hauptverfahrens im Hinblick auf selbständiges Beweisverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 19 W 12/06
Damit ist die die entsprechende Anwendung des § 148 ZPO rechtfertigende Vorgreiflichkeit der Tatsachenfeststellung durch Beweiserhebung gegeben (KG Berlin KGR 2000, 266; OLG München NJW-RR 1998, 576).
- BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18
Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung …
Rn. 47 Der Senat setzt den Gegenstandswert mit einem Fünftel des Werts der Hauptsache fest (OLG Hamburg, MDR 2002, 479; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. März 2006 - 19 W 12/06, juris Rn. 10).
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