Rechtsprechung
| KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19 |
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- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.08.2019 - 90 O 88/15
- KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.09.2018 - VII ZB 56/15
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der von der beklagten Partei …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise auch die Kosten für die Einholung eines auch vorprozessual erstatteten Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. zum Ganzen BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15 Rn. 17 m.w.N.;… BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14 Rn. 12).Da sich die Erstattungsfähigkeit nach einer seit Jahrzehnten gefestigten Rechtsprechung richtet und nicht vom Ergebnis oder der Überzeugungskraft der Begutachtung noch von Verlauf und Ausgang des Prozesses abhängen, geht mit dieser außergewöhnlichen Prüfung keine Überbeanspruchung des Kostenfestsetzungsverfahrens einher (vgl. BGH v. 12.9.2018 aaO Rn. 18).
Das zwingende Erfordernis der fehlenden Sachkunde gilt dabei sowohl für vorprozessual als auch für prozessbegleitend eingeholte Gutachten; nur wenn die Partei aufgrund fehlender Sachkunde ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage ist, kommt ausnahmsweise eine Erstattung der dadurch entstandenen Kosten in Betracht (vgl. BGH v. 12.9.028, VII ZB 56/15, Rn. 23).
Die unkundige Partei darf sich demnach der gleichen Mittel bedienen wie die gegnerische Partei, um die "Waffengleichheit" zur Sachkunde der gegnerischen Partei herzustellen (vgl. nur BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15, Rn. 24;… BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14 Rn. 15).
Dazu gehören insbesondere Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (…vgl. BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 13 mwN; BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15, Rn. 23).
- BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise auch die Kosten für die Einholung eines auch vorprozessual erstatteten Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (…vgl. zum Ganzen BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15 Rn. 17 m.w.N.; BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14 Rn. 12).Die unkundige Partei darf sich demnach der gleichen Mittel bedienen wie die gegnerische Partei, um die "Waffengleichheit" zur Sachkunde der gegnerischen Partei herzustellen (…vgl. nur BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15, Rn. 24; BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14 Rn. 15).
Dazu gehören insbesondere Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 13 mwN;… BGH v. 12.9.2018, VII ZB 56/15, Rn. 23).
Rn. 43 Auf den Grundsatz der Waffengleichheit kann die Beklagte sich auch hier - aus den bereits oben dargestellten Gründen - nicht berufen (vgl. dazu auch BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 15 sowie Senat v. 25.2.2019, 19 W 70/18 , Rn. 4 ).
- BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06
Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Unmittelbar prozessbezogen sind Gutachterkosten nur dann, wenn sich das Gutachten auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf diesen beauftragt wurde (vgl. BGH v. 4.3.2008, VI ZB 72/06, Rn. 6;… OLG Köln v. 4.5.2016, 17 W 216/15, Rn. 7; OLG Zweibrücken v. 31.3.2014, 2 W 14/12).Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, regelmäßig nicht erstattungsfähig (vgl. BGH v. 4.3.2008 aaO;… BGH v. 17.12.2002, VI ZB 56/02 Rn. 7;… KG v. 25.2.2019, 19 W 70/18 Rn. 6 m.w.N.).
Umgekehrt ist dann, wenn die Gutachtenbeauftragung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Klage bereits angedroht war, naheliegend, dass das Gutachten auch die Position des Auftraggebers im angedrohten Rechtsstreit stützen soll (BGH v. 4.3.2008, VI ZB 72/06, Rn. 8;… BGH v. 17.12.2002 aaO Rn. 11).
Die Partei hat grundsätzlich ihre Einstandspflicht und ihre Anspruchsberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (BGH v. 4.3.2008 aaO Rn. 7).
- KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit des Kosten eines …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, regelmäßig nicht erstattungsfähig (…vgl. BGH v. 4.3.2008 aaO;… BGH v. 17.12.2002, VI ZB 56/02 Rn. 7; KG v. 25.2.2019, 19 W 70/18 Rn. 6 m.w.N.).Eine solche umfassende sachverständige Begleitung ist regelmäßig nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich (vgl. Senat v. 25.2.2019, 19 W 70/18 , Rn. 7 ).
Rn. 43 Auf den Grundsatz der Waffengleichheit kann die Beklagte sich auch hier - aus den bereits oben dargestellten Gründen - nicht berufen (vgl. dazu auch BGH v. 1.2.2017, VII ZB 18/14, Rn. 15 sowie Senat v. 25.2.2019, 19 W 70/18 , Rn. 4 ).
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Deshalb sind diejenigen Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, regelmäßig nicht erstattungsfähig (…vgl. BGH v. 4.3.2008 aaO; BGH v. 17.12.2002, VI ZB 56/02 Rn. 7;… KG v. 25.2.2019, 19 W 70/18 Rn. 6 m.w.N.).Umgekehrt ist dann, wenn die Gutachtenbeauftragung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Klage bereits angedroht war, naheliegend, dass das Gutachten auch die Position des Auftraggebers im angedrohten Rechtsstreit stützen soll (…BGH v. 4.3.2008, VI ZB 72/06, Rn. 8; BGH v. 17.12.2002 aaO Rn. 11).
- BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12
Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts; …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Rn. 20 Dies korrespondiert mit dem allgemeinen Grundsatz des Kostenrechts, dass der eigene Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffes zu dem allgemeinen Prozessaufwand einer Partei gehört, der nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig ist (vgl. nur BGH v. 13.11.2014, VII ZB 46/12 Rn. 20 m.w.N.;… BGH v. 7.5.2014, XII ZB 630/12, Rn. 10).Eine Erstattungsfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Partei nicht die erforderliche Sachkunde besitzt (BGH v. 13.11.2014 aaO Rn. 22).
- KG, 29.04.2003 - 1 W 7886/00
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Architektenkosten für die Mitwirkung …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Besitzt sie hingegen sachkundiges Personal und kann oder will sie dieses nur aus betriebsinternen oder organisatorischen Gründen hierfür nicht einsetzen, ist dies ihre eigene wirtschaftliche Entscheidung, die jedoch keinen Erstattungstatbestand eröffnet (vgl. beispielhaft KG v. 29.4.2003, 1 W 7886/00, Rn. 6).Nicht anders wäre es bei einem Architekturbüro, das trotz eigener Sachkunde in einem Rechtsstreit einen Gutachter beauftragt, um den ansonsten notwendigen Zeitaufwand in laufende Projekte stecken zu können (vgl. auch KG v. 29.4.2003, 1 W 7886/00, Rn. 5-6).
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aus ex-ante-Sicht dürfen auch die Kosten des Privatgutachtens nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH v. 20.12.2011, VI ZB 17/11, Rn. 13). - BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Rn. 19 Ein Privatgutachten wird nicht schon durch seine Vorlage bzw. Verwendung im Rechtsstreit prozessbezogen (BGH v. 23.5.2006, VI ZB 7/05, Rn. 6). - BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12
Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem …
Auszug aus KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19
Rn. 20 Dies korrespondiert mit dem allgemeinen Grundsatz des Kostenrechts, dass der eigene Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffes zu dem allgemeinen Prozessaufwand einer Partei gehört, der nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig ist (…vgl. nur BGH v. 13.11.2014, VII ZB 46/12 Rn. 20 m.w.N.; BGH v. 7.5.2014, XII ZB 630/12, Rn. 10). - BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88
Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung; …
- OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten …
- OLG Köln, 04.05.2016 - 17 W 216/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten privat eingeholter Sachverständigengutachten
- OLG Zweibrücken, 31.03.2014 - 2 W 14/12
Kosten eines "Abwehrgutachtens" sind nicht erstattungsfähig!
- OLG Dresden, 25.03.2022 - 22 U 547/15
Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutachterkosten können …
Seite 9 Gutachtenbeauftragung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Klage bereits angedroht war, naheliegend, dass das Gutachten auch die Position des Auftraggebers im angedrohten Rechtsstreit stützen soll (BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06 -, DS 2008, 185 ; KG, Beschluss vom 26. März 2020 - 19 W 128/19 -, beckonline ). - OLG Jena, 19.01.2023 - 7 W 274/22
Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlich beauftragtem Privatgutachten
(KG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 - 19 W 128/19 -, Rn. 18, juris).(KG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 - 19 W 128/19 -, Rn. 19, juris m.w.N.).
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