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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 19 W 136/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26231
OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 19 W 136/13 (https://dejure.org/2013,26231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2013 - 19 W 136/13 (https://dejure.org/2013,26231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2013 - 19 W 136/13 (https://dejure.org/2013,26231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 ZPO
    Richterablehnung: Keine Ablehnung wegen Rechtsauffassung aus Parallelverfahren; "übergreifender" Ablehnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Richterablehnung: Keine Ablehnung wegen Rechtsauffassung aus Parallelverfahren; "übergreifender" Ablehnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 19 W 136/13
    Diese Frage kann deshalb dahinstehen, weil die Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung und demgemäß auch eine fehlerhaft unterlassene verfahrensleitende Maßnahme nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit begründen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011, V ZR 8/10, Rn. 7, 9, juris).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 19 W 136/13
    Das deutsche Zivilverfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BGH, Beschl. v. 21.02.2011, II ZB 2/10, Rn. 24, juris; BVerfG NJW 1971, 1029, 1013).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 19 W 136/13
    Das deutsche Zivilverfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (…BGH, Beschl. v. 21.02.2011, II ZB 2/10, Rn. 24, juris; BVerfG NJW 1971, 1029, 1013).
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