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| OLG Karlsruhe, 14.05.1999 - 19 W 18/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf …
Die Parteien haben zwar auch im selbständigen Beweissicherungsverfahren zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gemäß §§ 492 Abs. 1, 402, 397 ZPO das Recht, den Sachverständigen mündlich zu hören, auch wenn das Gericht gemäß § 411 Abs. 3 ZPO keinen Klärungsbedarf sieht (BGH, Beschluss v. 22.05.2007 - VI ZR 233/06 - Beschluss v. 08.11.2005 - VI ZR 121/05 - und v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Urteil v. 29.10.2002 - VI ZR 353/01; Urteil v. 22.05.2002 - VI ZR 268/00; Urteil v. 17.12.1996 - VI ZR 50/96; OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.03.2002 - 1 W 12/02; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.05.1999 - 19 W 18/99, zitiert nach juris).Allerdings ergeben sich Beschränkungen des Fragerechts in Fällen der Verspätung, des Rechtsmissbrauchs und der Prozessverschleppung oder wenn die angekündigten Fragen sachlich abwegig oder beweisrechtlich insgesamt unerheblich sind (BGH, Urteil v. 18.06.1997 - XII ZR 96/95 und v. 17.12.1996 - VI ZR 50/96; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.05.1999 - 19 W 18/99; OLG Oldenburg, Urteil v. 18.03.1997 - 5 U 3/96).
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