Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.11.2009 - I-19 W 40/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Selbständiges Beweisverfahren, Beendigung, Übergehen von Beweisfragen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 411, 485 ff ZPO
Selbständiges Beweisverfahren, Beendigung, Übergehen von Beweisfragen - Judicialis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Beweisverfahren (selbstständiges) - Ergänzungsgutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411; ZPO § 485
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei Übergehen einer Beweisfrage durch das Gericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beweisrüge nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei versehentlichem Übergehen einer Beweisfrage im Beweisbeschluss durch das Gericht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann das Übergehen von Beweisanträgen nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens gerügt werden? (IBR 2010, 1112)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 26.08.2009 - 5 OH 110/07
- OLG Hamm, 03.11.2009 - I-19 W 40/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 510
- BauR 2010, 658
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 21.08.2019 - 13 W 40/19
Selbstständiges Beweisverfahren: Angemessener Zeitraum für Einwendungen bei …
Nachdem das Landgericht davon abgesehen hat, entsprechend § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 5.3.2019 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 14.3.2019 zugestellten Ergänzungsgutachten zu setzen, wäre das selbstständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.3.2009 - VII ZR 200/08; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 ; OLG Hamm, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 40/09; Zöller/Herget ZPO, § 492 Rn 4). - OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 4 W 29/10
Selbständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt der Beendigung bei nicht angeordneter …
Nachdem das Landgericht in Ausübung seines ihm nach § 411 IV 2 ZPO eingeräumten Ermessens davon abgesehen hat, eine Frist zur Stellungnahme zu dem am 07.09.2009 übersandten und den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin am 11.09.2009 zugestellten Gutachten zu setzen, wäre das selbständige Beweisverfahren nur dann beendet worden, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab Zustellung des Gutachtens keine Einwände, Fragen oder Anträge auf mündliche bzw. schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens vorgebracht worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08 [juris Rn 7]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2009 - 19 W 87/09 [juris Rn 4]; OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2009 - 19 W 40/09 [juris Rn 91];… Zöller/ Herget, a.a.O., § 492 Rn 4 jeweils m.w.Nachw.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".