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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11277
OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09 (https://dejure.org/2009,11277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2009 - 19 W 61/09 (https://dejure.org/2009,11277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 19 W 61/09 (https://dejure.org/2009,11277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 3; ZPO § 485
    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens (IBR 2010, 482)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09
    Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II 1b der Gründe; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 325 und OLGR 2006, 310).
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09
    Ungeachtet des Inhalts und der Qualität des Gutachtens ist ein selbständiges Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der Gutachter sich zu den gestellten Beweisfragen geäußert hat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Mitteilung des Gutachtens an die Parteien oder gegebenenfalls nach einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen keine Anträge einer Partei zur Ergänzung des Gutachtens gestellt werden (BGH, Beschl. v. 24.03.2009, VII ZR 200/08, Juris, Rn. 4, 7 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04

    Selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbetreiben des Verfahrens bei nicht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09
    Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II 1b der Gründe; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 325 und OLGR 2006, 310).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2006 - 24 W 91/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Frist zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2009 - 19 W 61/09
    Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II 1b der Gründe; OLG Frankfurt, OLGR 2004, 325 und OLGR 2006, 310).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2009 - 19 W 87/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens

    Rn. 4 Ein selbständiges Beweisverfahren endet mit dem Zugang des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien, sofern weder das Gericht in Ausübung des ihm nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eingeräumten Ermessens eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat, noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGHZ 150, 55 unter II. 1b der Gründe; Senat, Beschluss vom 07.10.2009, 19 W 61/09, Rdnr. 4 m. w. N., zitiert nach Juris).
  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 19 T 75/12

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Stattfinden einer …

    Ungeachtet des Inhalts und der Qualität eines Sachverständigengutachtens ist ein selbständiges Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der Gutachter sich zu den gestellten Beweisfragen geäußert hat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Mitteilung des Gutachtens an die Parteien oder gegebenenfalls nach einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen keine Anträge einer Partei zur Ergänzung des Gutachtens gestellt werden (OLG Frankfurt, Beschluss v. 07.10.2009 - 19 W 61/09 - Rn. 4 mit Hinweis auf BGH, Beschluss v. 24.03.2009 - VII ZR 200/08 - Rn. 4, 7 m.w.N.); die den Parteien in diesem Zusammenhang einzuräumende (Bedenk-)Zeit bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles, wird jedoch allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände mehr als drei Monate betragen (…Kratz in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO , Stand: 15.04.2012, § 494a Rn. 1 m.w.N.;… OLG Celle a.a.O. Rn. 5).
  • OLG Oldenburg, 12.08.2025 - 14 W 35/25

    Beendetes sBV lebt durch Streitbeitritt und Ergänzungsfragen nicht wieder auf!

    Rn. 8 Den von der Nebenintervenientin herangezogenen Entscheidungen, insbesondere der des OLG Frankfurt (19 W 61/09) lässt sich auch nicht entnehmen, dass eine dreimonatige Frist regelmäßig als angemessen angesehen wird.
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