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Rechtsprechung
   KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34280
KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02 (https://dejure.org/2002,34280)
KG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 19 WF 105/02 (https://dejure.org/2002,34280)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 19 WF 105/02 (https://dejure.org/2002,34280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ; Vergütung der Verfahrenspflegerin; Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung als Aufgabe des Verfahrenspflegers; Der Verfahrenspfleger als subjektiver ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01

    Umfang der Vergütung des Verfahrenspflegers eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

    Es ist aber - zumindest wenn sich das Kind ihm gegenüber artikulieren kann, wie hier - grundsätzlich nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, weitergehende Ermittlungen bei dem Jugendamt oder sonstigen Auskunftspersonen anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143;… SchlHOLG a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Braunschweig a.a.O.).

    Eine Teilnahme an solchen Konferenzen überschreitet nach Auffassung des Senats deutlich die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000;… ebenso z.B. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des …

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Der Verfahrenspfleger hat also die eigenständigen Interessen des Kindes gegenüber dem Gericht zum Ausdruck zu bringen (so auch z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293 f;… SchlHOLG a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers; …

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

  • OLG Braunschweig, 20.11.2000 - 1 WF 121/00

    Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 6. Juni 2000 (19 WF 2735/00, veröffentlicht in KG-Report 2000, 277 und NJW-RR 2001, 73) grundsätzlich ausgeführt, für welche Tätigkeiten ein familiengerichtlicher Verfahrenspfleger Vergütung verlangen kann.
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 13.08.2003 - 11 AR 32/03

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes für die Teilnahme eines Verfahrenspflegers …

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur indessen lebhaft umstritten: Nach Ansicht des Kammergerichts (vgl. die Grundsatzentscheidung v. 6. Juni 2000, u.a. FamRZ 2000, 1300; u.a. bestätigt durch [unveröffentl.] Beschluss v. 27. Juni 2002, 19 WF 105/02; Beschluss v. 11. Juli 2002, FamRZ 2002, 1661 [1663]) soll der Zeitaufwand für die Teilnahme des Verfahrenspflegers an Helferkonferenzen nicht vergütungsfähig sein, weil der Verfahrenspfleger nur zur Vertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und nicht allgemein zur Förderung von dessen Interessen bestellt ist.
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