Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.2007 - 19 ZB 07.1312 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 20.08.2009 - M 10 K 09.111
Aufenthaltserlaubnis-EU; Widerruf; besondere Härte; Familienangehörige von …
Der Begriff der "besonderen Härte" des § 31 AufenthG wird in der Rechtsprechung dahingehend einschränkend ausgelegt, dass die die Härte begründenden Umstände im Zusammenhang mit der aufgelösten ehelichen bzw. familiären Lebensgemeinschaft stehen müssen (BayVGH, Beschluss v. 24.11.2004, Az.: 24 CS 04.2739; Beschluss v. 10.01.2007, Az.: 19 CS 06.2819 u. a.; Beschluss v. 13.08.2007, Az.: 19 ZB 07.1312; anders VGH BW, Urteil v. 4.12.2002, Az.: 13 S 2194/01).Der geforderte "Bezug zur in Deutschland gelebten ehelichen Lebensgemeinschaft" (BayVGH, Beschluss v. 13.08.2007, Az.: 19 ZB 07.1312) wird auch nicht auf einen Anknüpfungspunkt im Wortlaut des § 31 AufenthG gestützt, welchen § 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 FreizügG/EU nicht aufweist.
- VG München, 19.05.2008 - M 9 S 08.1095
Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Fiktionswirkung; besondere …
- VG Ansbach, 23.02.2009 - AN 19 S 08.02137
Einstweiliger Rechtsschutz; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer …
Erfolglos blieb auch ein Antrag auf Anordnung von deren aufschiebender Wirkung und ebenfalls der hinsichtlich des Urteils gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung (s. Beschluss des BayVGH vom 13.8.2007 - 19 ZB 07.1312).
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