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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.08.2007 - 19 ZB 07.1312   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,76184
VGH Bayern, 13.08.2007 - 19 ZB 07.1312 (https://dejure.org/2007,76184)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2007 - 19 ZB 07.1312 (https://dejure.org/2007,76184)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2007 - 19 ZB 07.1312 (https://dejure.org/2007,76184)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 20.08.2009 - M 10 K 09.111

    Aufenthaltserlaubnis-EU; Widerruf; besondere Härte; Familienangehörige von …

    Der Begriff der "besonderen Härte" des § 31 AufenthG wird in der Rechtsprechung dahingehend einschränkend ausgelegt, dass die die Härte begründenden Umstände im Zusammenhang mit der aufgelösten ehelichen bzw. familiären Lebensgemeinschaft stehen müssen (BayVGH, Beschluss v. 24.11.2004, Az.: 24 CS 04.2739; Beschluss v. 10.01.2007, Az.: 19 CS 06.2819 u. a.; Beschluss v. 13.08.2007, Az.: 19 ZB 07.1312; anders VGH BW, Urteil v. 4.12.2002, Az.: 13 S 2194/01).

    Der geforderte "Bezug zur in Deutschland gelebten ehelichen Lebensgemeinschaft" (BayVGH, Beschluss v. 13.08.2007, Az.: 19 ZB 07.1312) wird auch nicht auf einen Anknüpfungspunkt im Wortlaut des § 31 AufenthG gestützt, welchen § 3 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 FreizügG/EU nicht aufweist.

  • VG München, 19.05.2008 - M 9 S 08.1095

    Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Fiktionswirkung; besondere …

    Eine besondere Härte liegt dann vor, wenn der ausländische Ehegatte nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft ungleich härter getroffen wird als andere Ausländer in vergleichbarer Situation (BayVGH vom 13.08.2007, Az. 19 ZB 07.1312;… Hailbronner, AuslR, 41. Aufl., RdNr. 17 zu § 31 AufenthG).
  • VG Ansbach, 23.02.2009 - AN 19 S 08.02137

    Einstweiliger Rechtsschutz; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer …

    Erfolglos blieb auch ein Antrag auf Anordnung von deren aufschiebender Wirkung und ebenfalls der hinsichtlich des Urteils gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung (s. Beschluss des BayVGH vom 13.8.2007 - 19 ZB 07.1312).
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