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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36331
VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 (https://dejure.org/2024,36331)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 (https://dejure.org/2024,36331)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2024 - 19 ZB 22.1546 (https://dejure.org/2024,36331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 4a, § 6 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5
    Verlustfeststellung des Rechts eines italienischen Staatsbürgers auf Einreise und Aufenthalt - erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546
    Die geltend gemachten Zulassungsgründe (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, nachfolgend 1.1; besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, nachfolgend 1.2 und Vorliegen eines Verfahrensmangels, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, nachfolgend 1.3), deren Beurteilung sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs richtet (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12;… Happ in Eyermann, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 81), sodass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (…BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7), liegen nicht vor.

    Rn. 12 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen (wie auch bei Verlustfeststellungen) und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Da jeder sicherheitsrechtlichen Gefahrenprognose nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts eine Korrelation aus Eintrittswahrscheinlichkeit und (möglichem) Schadensausmaß zugrunde liegt, sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16;… U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16;… U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18;… U.v. 6.9.1974 - 1 C 17.73 - juris Rn. 23;… U.v. 17.3.1981 - 1 C 74.76 - juris Rn. 29;… U.v. 3.7.2002 - 6 CN 8.01 - juris Rn. 41).

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546
    Rn. 33 1.1.4 Soweit der Kläger (mit Verweis auf EuGH, U.v. 23.11.2010 - C-145/09) rügt, dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht erfolgt sei, ist in diesem Zusammenhang bereits nicht ausreichend dargelegt, welche der vom EuGH in dieser Entscheidung angesprochenen Kriterien (Grad der Integration der betroffenen Person, Dauer des Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat, ihr Alter, ihr Gesundheitszustand, die familiäre und wirtschaftliche Situation und die Bindungen zum Herkunftsstaat) bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts keine Berücksichtigung gefunden haben soll.
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546
    Vor diesem Hintergrund dürfen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.03.2025 - 19 ZB 23.1081

    Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Vermögensstraftaten, Betäubungsmittel- Alkohol- …

    Da jeder sicherheitsrechtlichen Gefahrenprognose nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts eine Korrelation aus Eintrittswahrscheinlichkeit und (möglichem) Schadensausmaß zugrunde liegt, sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr;… vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 - juris Rn. 12).
  • OVG Saarland, 02.06.2025 - 2 B 20/25

    Verlusts des Freizügigkeitsrechts; hier: Eilverfahren

    Denn solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden.[vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 15 sowie ebenso: BayVGH, Beschluss vom 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 -, juris, Rn. 13 und Urteil vom 27.9.2022 - 10 B 22.263 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 7.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris, Rn. 15 sowie ebenso: BayVGH, Beschluss vom 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 -, juris, Rn. 13 und Urteil vom 27.9.2022 - 10 B 22.263 -, juris].
  • VG München, 11.06.2026 - M 27 K 25.3840

    Freizügigkeitsrecht, Bulgarischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, …

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG München, 11.06.2026 - M 27 K 24.6627

    Freizügigkeitsrecht, Griechischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, …

    Des Weiteren sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts im Rahmen der Gefahrenprognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 - juris Rn. 12).
  • VG München, 24.07.2025 - M 27 K 24.900

    Freizügigkeitsrecht, Verlustfeststellung, Rumänischer Staatsangehöriger, …

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 19 ZB 22.1546 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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