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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 28.05.1974 - 191/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1161
EuGH, 28.05.1974 - 191/73 (https://dejure.org/1974,1161)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.1974 - 191/73 (https://dejure.org/1974,1161)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 1974 - 191/73 (https://dejure.org/1974,1161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWGV 4 Art. 13 Abs. 1 Buchst. b; ; EWGV 4 Art. 13 Abs. 5; ; EWGV 3 Art. 28 Abs. 1 Buchst. b; ; EWGV 3 Art. 28 Abs. 3 S. 1; ; EWGVtr Art. 51

  • EU-Kommission PDF

    Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ALTERS - UND HINTERBLIEBENENVERSICHERUNG - VERSICHERUNGSZEITEN - ZUSAMMENRECHNUNG - ANTEILIGE BERECHNUNG - LEISTUNGEN - NIEDRIGER GESAMTBETRAG DER LEISTUNG ALS NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN NUR EINES MITGLIEDSTAATS - ARTIKEL ...

  • EU-Kommission

    Niemann / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ALTERS - UND HINTERBLIEBENENVERSICHERUNG - VERSICHERUNGSZEITEN - ZUSAMMENRECHNUNG - ANTEILIGE BERECHNUNG - LEISTUNGEN - NIEDRIGER GESAMTBETRAG DER LEISTUNG ALS NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN NUR EINES MITGLIEDSTAATS - ARTIKEL ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenrechnung von zurückgelegten Versicherungszeiten und anschliessender anteiliger Berechnung

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.07.1967 - 1/67

    Ciechelsky / Caisse regionale de sécurité sociale du Centre

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 191/73
    Der Gerichtshof habe zu Recht die Anwendung des Artikels 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 3 zumindest dann bejaht, wenn sich Zeiten mehrerer Mitgliedstaaten deckten (EuGH 5. Juli 1967, 1/67 - Ciechelski/Caisse régionale de sécurité sociale du centre d'Orléans - Slg. 1967, 239, und 2/67 - De Moor/Caisse de pension des employés privés - Slg. 1967, 263).

    Zurückzuweisen sei auch ihre These, daß wegen der Urteile des Gerichtshofes vom 5. Juli 1967 in den Rechtssachen 1/67 (Ciechelski - Slg. 1967, 239) und 2/67 (De Moor - Slg. 1967, 263) der erwähnte Grundsatz dann keine Anwendung finde, wenn in einem Mitgliedstaat zurückgelegte Zeiten zu irgendeiner Zeit mit in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Zeiten zusammenfielen.

    Der Gerichtshof habe bereits in der Rechtssache 1/67 eme Einschränkung nur in dem Sinne gemacht, daß Artikel 51 EWG-Vertrag dem Versicherten nicht mehrere Leistungsansprüche verschaffen solle, die sich auf ein und dieselbe Versicherungszeit bezögen.

    Dieser Vorbehalt sei nun aber in den vorerwähnten Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 1/67 (Ciechelski) und 2/67 (De Moor) ausdrücklich für mit Artikel 51 EWG-Vertrag vereinbar erklärt worden, so daß ein Gleiches zwangsläufig für Artikel 13 Absätze 1 Buchstabe b und 5 gelten müsse.

  • EuGH, 07.06.1973 - 82/72

    Walder / Soziale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 191/73
    Dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1973 (Walder/Bestuur der Sociale Verzekeringsbank, 82/72 - Slg. 1973, 599) zufolge träten nämlich "die Verordnungen Nr. 3 und Nr. 1408/71 des Rates ... hinsichtlich der Personen, auf die sie Anwendung finden, an die Stelle der in den Artikeln 6 beziehungsweise 7 oder in den Anhängen D beziehungsweise II dieser Verordnungen nicht erwähnten Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Mitgliedstaaten; dies gilt auch dann, wenn sich aus der Anwendung dieser Abkommen für den Berechtigten höhere Leistungen ergeben als nach den genannten Verordnungen".
  • EuGH, 10.11.1971 - 27/71

    Keller / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg

    Auszug aus EuGH, 28.05.1974 - 191/73
    In den Rechtssachen 2/67 (bereits zitiert), 12/67 (EuGH 13. Dezember 1967 - Guissart/Königreich Belgien - Slg. 1967, 569 ff.), 27/71 (EuGH 10. November 1971 - Keller/Caisse régionale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés de Strasbourg - Slg. 1971, 885) und 140/73 (EuGH 6. Dezember 1973 - Direction régionale de la sécurité sociale de la région parisienne/Mancuso - noch nicht veröffentlicht) habe der Gerichtshof diese Auffassung präzisiert.
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Wegen einer zusammenfassenden Darstellung der vom Gerichtshof aufgestellten Grundsätze für die Auslegung der Artikel 27 und 28 der Verordnung Nr. 3 verweist die Kommission auf die Schlußanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 191/73 (Niemann, Slg. 1974, 571).
  • EuGH, 14.03.1978 - 83/77

    Naselle

    Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung Nr. 3, auf dessen Anwendung sich das INAMI berufe, um die Kürzung der zu Lasten des belgischen Trägers gehenden Zulage zu rechtfertigen, sei gegenstandslos, wenn der Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats allein besitze (Urteil vom 28. Mai 1974 - Niemann, 191/73 - Slg. 1974, 571).

    Vorliegend habe der belgische Träger die Rente anteilig berechnet und eine Zulage gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung Nr. 3 gewährt, den der Gerichtshof zwischenzeitlich für mit Artikel 51 EWG-Vertrag unvereinbar erklärt habe (Rechtssache 191/73).

  • EuGH, 13.10.1977 - 112/76

    Manzoni

    Ferner habe der Gerichtshof hervorgehoben, daß geradezu die Zweckbestimmung der Gemeinschaftsvorschriften in Frage gestellt sei, wenn ihre Anwendung dazu führen müsse, daß sie einem bestimmten Betroffenen, anstatt ihm erworbene Vorteile zu gewährleisten, bereits in einem Mitgliedstaat aufgrund der dortigen Rechtsvorschriften erworbene Rechte nehme (siehe, abgesehen von dem vorerwähnten Urteil in der Rechtssache Petroni, die Urteile in den Rechtssachen Massonet, 50/75, Slg. 1975, 1473; Borella, 49/75, Slg. 1975, 1461; Rzepa, 35/74, Slg. 1974, 1241; Niemann, 191/73, Slg. 1974, 571; 140/73, bereits zitiert; Keller, 27/71, Slg. 1971, 885).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1977 - 112/76

    Renato Manzoni gegen Fonds national de retraite des ouvriers mineurs.

    Mehrere Entscheidungen des Gerichtshofes zeigen nach Ansicht des FNROM, daß unter solchen Umständen der Grundsatz, auf dem die Entscheidung in der Rechtssache Petroni beruht, keine Anwendung findet Diese Rechtssachen waren, wie sich aus der Vorlageentscheidung ergibt, die Rechtssachen Ciechelski (1/67, Slg. 1967, 240), Guissart (bereits zitiert), Duffy (bereits zitiert), Keller (27/71, Slg. 1971, 885) und Niemann (191/73, Slg. 1974, 571, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 10.07.1975 - 27/75

    Bonaffini / INPS

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 191/73 - Niemann - (Slg. 1974, 571) meint die Kommission, die etwaige Nichterfüllung der Voraussetzungen des Artikels 69 der Verordnung Nr. 1408/71 bewirke, daß der Arbeitnehmer den Anspruch auf die Leistungen verliere, die ihm nach dieser Verordnung zustünden, jedoch nicht, daß die Rechte beeinträchtigt würden, die ihm möglicherweise unabhängig von dieser Verordnung nach innerstaatlichem Recht zustehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-146/93

    Hugh McLachlan gegen Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs …

    (22) - Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni/ONPTS, Slg. 1975, 1149, Randnr. 13); ebenso zur Auslegung der vergleichbaren Vorschriften der Verordnung Nr. 3 Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 191/73 (Niemann/Bundesversicherungsanstalt, Slg. 1974, 571, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1975 - 6/75

    Ulrich Horst gegen Bundesknappschaft.

    Nur soviel mag dazu bemerkt werden: Nach der Rechtsprechung (EuGH) 5. Juli 1967, Stanislas Ciechelski/Caisse regionale de Sécurité sociale du Centre in Orleans und Directeur regional de la Sécurité sociale in Orleans, 1/67 - Slg. 1967, 239, EuGH 10. November 1971 - August Keller/Caisse regionale d'assurance vieillesse des travailleurs salaries de Strasbourg, 27/71 - Slg. 1971, 885, und EuGH 28. Mai 1974 - Rudolf Niemann/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 191/73 - Slg. 1974, 571, ist klar, daß eine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gegenstandslos ist, wo der Erwerb des Leistungsanspruchs bereits ohne solche Zusammenrechnung durch das innerstaatliche Recht gewährleistet wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77

    Giovanni Naselli gegen Caisse auxiliaire d'assurance maladie-invalidité, …

    (Die früheren diesbezüglichen Entscheidungen habe ich in meinen Schlußanträgen zu der Rechtssache Niemann - Rechtssache 191/73, Slg. 1974, 571 - zusammengestellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 22/86

    Giuseppe Rindone gegen Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen.

    - Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 191/73, Niemann, Slg. 1974, 571, Randnr. 5.3 - Urteil vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 284/84, Spruyt, Slg. 1986, 685, 699, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1976 - 62/76

    Jozef Strehl gegen Nationaal Pensioenfonds voor Mijnwerkers.

    In der Rechtssache 191/73 (Niemann/Bundesversicherungsanstalt, Slg. 1974, 571) habe ich auf den Seiten 584/585 die entsprechenden Entscheidungen des Gerichtshofes nach dem damaligen Stand zusammengestellt.
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   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1974 - 191/73   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1974 - 191/73 (https://dejure.org/1974,6991)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Rudolf Niemann gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.11.1964 - 90/63

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1974 - 191/73
    Die Reihe dieser Präjudizien beginnt mit der Rechtssache 100/63 Van der Veen gegen Sociale Verzekeringsbank (Slg. 1964, 1217, insbesondere 1231 ff.).
  • EuGH, 10.11.1971 - 26/71

    Gross / Caisse d'assurance vieillesse de Strasbourg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1974 - 191/73
    Sie umfaßt die Rechtssachen 4/66 Hagenbeek/Raad van Arbeid Arnhem (Slg. 1966, 638, insbesondere 645), 1/67 Ciechelski/Caisse régionale de sécurité socíale du centre in Orléans (Slg. 1967, 240), 2/67 De Moor/Privatbeamtenpensionskasse (ebd. S. 265), 9/67, Colditz/Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés, Paris (ebd. S. 368), 11/67 Couture/Office national des pensions pour ouvriers (ebd. S. 506), 12/67 Guissart/Königreich Belgien (ebd. S. 570), 26, 27 und 28/71 Gross, Keller bzw. Höhn/Caisse régionale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés de Strasbourg (Slg. 1971, 871, 885 und 893) und endet bis jetzt mit der Rechtssache 140/73 Direction régionale de la sécurité sociale de la région parisienne/Mancuso (noch unveröffentlicht).
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