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FG Hamburg, 15.03.1994 - V 193/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.02.1995 - V R 57/93
Umsatzsteuer; Abzug von Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
Die Auslegung der Vorschrift ergibt ferner, daß der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer Besitz an einem auf seinen Namen lautenden zollamtlichen Zahlungsbeleg oder Ersatzbeleg erhalten haben muß (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Mai 1976 V B 93/75, nicht veröffentlicht --NV--, und vom 17. Februar 1987 VII R 45/83, BFHE 149, 280, BStBl II 1987, 504 unter 1.; Urteil des FG Hamburg vom 15. März 1994 V 193/91, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 724; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, V Rz. 433; Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz , 5. Aufl., § 15 Bem.