Rechtsprechung
| EGMR, 24.05.2018 - 79393/13, 80989/13, 618/14, 942/14, 1976/14, 5265/14, 14487/14, 21758/14, 45180/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KRISZTIN AND OTHERS v. HUNGARY
Struck out of the list (englisch)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KAG Aachen, 19.06.2006 - 11/06
Auszug aus EGMR, 24.05.2018 - 79393/13
11/06/1966.
- LG Münster, 06.07.2021 - 1 KLs 14/20
Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten
Rn. 505 Die Feststellungen zu den Vorstrafen beruhen auf der Verlesung des Bundeszentralregisterauszugs vom 27.04.2021 sowie der auszugsweise verlesenen Urteile des Amtsgerichts Münster vom 13.01.2016 (Az.: 21 Ls 540 Js 2076/12 - 241/15) und vom 08.06.2017 (Az.: 14 Ls 540 Js 1976/14 - 79/16). - VG Gelsenkirchen, 27.04.2015 - 11 K 2664/13
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Passbeschaffung Integration Straftaten …
Den am 16. April 2014 gestellten neuen Eilantrag hat die Kammer mit Beschluss vom 15. Juli 2014 (Az.: 11 L 618/14) abgelehnt.Rn. 25 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 11 L 1599/12 und 11 L 618/14 und 11 K 5702/12 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Zur weiteren Begründung wird insoweit auf den Beschluss der Kammer vom 15. Juli 2014 im Eilverfahren 11 L 618/14 (S. 4, 2. Absatz bis S. 6, 1. Absatz des Beschlussabdrucks) Bezug genommen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen der Kammer vom 28. November 2013 - 11 L 1599/12 (S. 14, letzter Absatz bis S. 15, 1 Absatz des Beschlussabdrucks) sowie vom 15. Juli 2014 - 11 L 618/14 (S. 3 bis S. 4, 1. Absatz des Beschlussabdrucks) und im Beschluss des OVG NRW vom 28. Oktober 2014 - 17 B 891/14 - (S. 2, 4. Absatz bis S. 3, 2. Absatz des Beschlussabdrucks) verwiesen.
- VG Gelsenkirchen, 27.04.2015 - 11 K 5702/12
Ist-Ausweisung Ausweisung Ausweisungsschutz Bewährung Integration Gefahr …
Den am 16. April 2014 gestellten neuen Eilantrag hat die Kammer mit Beschluss vom 15. Juli 2014 (Az.: 11 L 618/14) abgelehnt.Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 11 L 1599/12 und 11 L 618/14 und 11 K 2664/13 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
Zur weiteren Begründung wird insoweit auf den Beschluss der Kammer vom 15. Juli 2014 im Eilverfahren 11 L 618/14 (S. 4, 2. Absatz bis S. 6, 1. Absatz des Beschlussabdrucks) Bezug genommen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen der Kammer vom 28. November 2013 - 11 L 1599/12 (S. 14, letzter Absatz bis S. 15, 1 Absatz des Beschlussabdrucks) sowie vom 15. Juli 2014 - 11 L 618/14 (S. 3 bis S. 4, 1. Absatz des Beschlussabdrucks) und im Beschluss des OVG NRW vom 28. Oktober 2014 - 17 B 891/14 - (S. 2, 4. Absatz bis S. 3, 2. Absatz des Beschlussabdrucks) verwiesen.
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