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BayObLG, 24.11.1994 - 1Z AR 70/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 09.01.2020 - 1 AR 137/19
Kein Vorliegen eine willkürlichen Verweisungsbeschlusses bei Streit über …
Ausgehend hiervon liegt dem Beschluss des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) die mindestens vertretbare Annahme zugrunde, dass der Ort der Raumbelegenheit als Leistungs- und Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtung aus dem streitgegenständlichen Mietvertrag nicht in Betracht kommt, weil der Gast - wie hier - die Buchung storniert und den Ferienort nicht aufgesucht hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24. November 1994, 1Z AR 70/94, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2008, 4 SmA 25/08, juris).