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| BayObLG, 01.03.2002 - 1Z AR 13/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 20.10.1998 - 1Z AR 75/98
Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf das selbständige Beweisverfahren
Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 1Z AR 13/02
§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein beabsichtigtes selbständiges Beweisverfahren entsprechend anwendbar (Bestätigung BayObLG vom 20.10.1998, 1Z AR 75/98, NJW-RR 1999, 1010).
- BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22
Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren
Solange aber nach dem Vortrag des Antragstellers beide Antragsgegnerinnen als Schadensverursacher in Betracht kommen, kann das selbständige Beweisverfahren gegen sie entsprechend § 60 ZPO als Streitgenossinnen geführt werden (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. März 2002, 1Z AR 13/02, juris Rn. 3). - BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20
Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren
Solange aber hier nach dem maßgeblichen Vortrag des Antragstellers beide Antragsgegnerinnen als Schadensverursacherinnen in Betracht kommen, kann das selbständige Beweisverfahren gegen sie entsprechend § 60 ZPO als Streitgenossinnen geführt werden (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. März 2002, 1Z AR 13/02, juris Rn. 3).
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