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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.03.2002 - 1Z AR 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,60840
BayObLG, 01.03.2002 - 1Z AR 13/02 (https://dejure.org/2002,60840)
BayObLG, Entscheidung vom 01.03.2002 - 1Z AR 13/02 (https://dejure.org/2002,60840)
BayObLG, Entscheidung vom 01. März 2002 - 1Z AR 13/02 (https://dejure.org/2002,60840)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.10.1998 - 1Z AR 75/98

    Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf das selbständige Beweisverfahren

    Auszug aus BayObLG, 01.03.2002 - 1Z AR 13/02
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein beabsichtigtes selbständiges Beweisverfahren entsprechend anwendbar (Bestätigung BayObLG vom 20.10.1998, 1Z AR 75/98, NJW-RR 1999, 1010).
  • BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22

    Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    Solange aber nach dem Vortrag des Antragstellers beide Antragsgegnerinnen als Schadensverursacher in Betracht kommen, kann das selbständige Beweisverfahren gegen sie entsprechend § 60 ZPO als Streitgenossinnen geführt werden (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. März 2002, 1Z AR 13/02, juris Rn. 3).
  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 45/20

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    Solange aber hier nach dem maßgeblichen Vortrag des Antragstellers beide Antragsgegnerinnen als Schadensverursacherinnen in Betracht kommen, kann das selbständige Beweisverfahren gegen sie entsprechend § 60 ZPO als Streitgenossinnen geführt werden (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 82/02, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. März 2002, 1Z AR 13/02, juris Rn. 3).
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