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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8836
BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02 (https://dejure.org/2002,8836)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.2002 - 1Z AR 65/02 (https://dejure.org/2002,8836)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 1Z AR 65/02 (https://dejure.org/2002,8836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; AGBG § 9
    Verweisungsbeschluß bei ausschließlicher AGB-Gerichtsstandskalsuel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Umfang der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses; Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung; Willkürlichkeit der Verweisung; Fortwirkung der ersten Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 30 C 541/02
  • AG Regensburg - 10 C 3465/01
  • BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1616
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist und entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).

    Die Bindungswirkung gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist oder wenn sie auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht (BGHZ 102, 338/3411 BayObLGZ 1991, 280/281 f.;… Zöller/Greger § 281 Rn. 17 und 17a).

  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
    Aus dem Vorrang der vom Gesetzgeber bewusst festgelegten Bindungswirkung, deren Sinn darin besteht, den Streit über die Zuständigkeit bald zu beenden und zur Sachentscheidung zu gelangen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 126/127), ergibt sich, dass bei einer nicht verfahrensfehlerfreien Sachbehandlung Willkür nur bejaht werden kann, wenn die Verweisung nicht mehr zu rechtfertigen ist.
  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Sorgerechtsverfahren getrennt lebender Eltern

    Auszug aus BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist und entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • OLG Hamburg, 26.03.1999 - 1 U 162/98
    Auszug aus BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
    Eine Gerichtsstandsklausel, die nicht an den Sitz des Verwenders, sondern an den einer in der Nähe liegenden Großstadt anknüpft, kann nach § 9 AGBG unbedenklich sein, wenn damit für den Vertragsgegner im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind und deshalb keine unangemessene Benachteiligung vorliegt (Hans. OLG MDR 2000, 170/171).
  • BayObLG, 26.11.1985 - Allg. Reg. 90/85
    Auszug aus BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
    Diese Bindungswirkung greift auch dann ein, wenn der Beschluss unrichtig oder verfahrensfehlerhaft ist und entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich der Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794/1795; BGH FamRZ 1990, 1226/1227; BayObLGZ 1985, 397/401).
  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
    Auszug aus BayObLG, 04.06.2002 - 1Z AR 65/02
    Beide Amtsgerichte haben sich nach Eintritt der Rechtshängigkeit durch den Parteien mitgeteilte Beschlüsse vom 1.3.2002 und 20.3.2002 im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO "rechtskräftig" für unzuständig erklärt (BayObLG NJW-RR 1991, 187/188).
  • OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12

    Verweisung des Rechtsstreits: Bindungswirkung bei Unterlassen einer Belehrung des …

    Das bestimmende Gericht hat dies im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten, so dass der erste mit verfahrensrechtlicher Bindungswirkung erlassene Verweisungsbeschluss im Bestimmungsverfahren fortwirkt (vgl. etwa BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02, bei juris;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 28).

    10 Zuzugeben ist dem Amtsgericht Böblingen, dass nach einer verbreiteten Meinung (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1506/1507; BayObLG vom 4.6.2002, 1Z AR 65/02 Rn. 9 bei juris) eine Gerichtsstandsklausel auch dann noch als unbedenklich erachtet wird, wenn sie nicht den Sitz des Verwenders, sondern eine in der Nähe liegende Großstadt bestimmt, sofern damit für den Vertragsgegner im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind und deshalb keine unangemessene Benachteiligung vorliegt.

  • OLG Dresden, 26.11.2015 - 2 AR 56/15

    Grenzen von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Leipzig ist von dem für die Beklagte (allgemein) zuständigen Amtsgericht Grimma nur unbedeutend weiter entfernt, verfügt dafür aber die bessere Infrastruktur, ist verkehrstechnisch günstiger zu erreichen und würde die Durchführung einer Berufung am selben Ort ermöglichen (vgl. zum Ganzen: OLG München, MDR 2013, 243; BayObLG, BB 2002, 1616; Hanseatisches Oberlandesgericht, NJW-RR 1999, 1506).
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