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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20.OVG   

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https://dejure.org/2020,16776
OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20.OVG (https://dejure.org/2020,16776)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2020 - 2 A 10264/20.OVG (https://dejure.org/2020,16776)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 2 A 10264/20.OVG (https://dejure.org/2020,16776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 19 Abs 4 GG, § 44a VwGO
    Löschung von Daten aus einer behördeninternen Datenbank der Schulverwaltung; aus dem Dienste geschiedener Lehrer

  • esovgrp.de

    GG Art 19,GG Art 19 Abs 4,VwGO § 44,VwGO § 44a
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Ansehen, Außenwirkung, Beruf, Berufsfreiheit, Betroffenheit, Bewerbung, Bewerbungsverfahren, Daten, Datenbank, Distanzgebot, Disziplinarverfahren, effektiver Rechtsschutz, Entlassung, Erforderlichkeit, Herabsetzung, hypothetische ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines ehemaligen Lehrers für eine Klage gegen seinen Eintrag in der Liste "Beschäftigungshindernisse" der Schulverwaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Liste der Beschäftigungshindernisse - und die Eintragung eines Lehrers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung aus schwarzer Liste

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Löschung aus schwarzer Liste für Fehlverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2021, 338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Sollte er sich - was sich ohnehin im Bereich des Hypothetischen bewegt - künftig für eine Stelle im rheinland-pfälzischen Schuldienst bewerben und seine Bewerbung - wenn überhaupt unter "Einbeziehung" des Eintrags in der Liste und nicht etwa (bereits) aus anderen Gründen wie beispielsweise einer besseren fachlichen Eignung von Konkurrenten - abgelehnt werden, so stünden ihm dagegen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten offen (siehe zur Unzulässigkeit eines isolierten Vorgehens gegen eine Präsidialratsstellungnahme im Hinblick auf befürchtete künftige Nachteile BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35/18 -, juris Rn. 28).

    Unzumutbare Nachteile entstehen nach alledem, weil der Kläger die Möglichkeit von Rechtsschutz - gegebenenfalls auch Eilrechtsschutz - im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens hat, nicht (vgl. zum Ausschluss eines isolierten Vorgehens gegen eine Präsidialratsstellungnahme BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 -, juris Rn. 19 ff.).

    - nicht für sich bereits ehr- oder sonst persönlichkeitsverletzend (vgl. zur Stellungnahme des Präsidialrates im Bundesrichterwahlverfahren BVwerG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 7/13 -, juris Rn. 17 m.w.N. zur stRspr).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Da der Eintrag in der Liste losgelöst von einer disziplinarrechtlichen oder sonstigen Bewertung im Sinne eines "Schuldvorwurfs" erfolgt, führt er für sich genommen nicht zu einer Herabsetzung der Person des Klägers oder seines Ansehens (vgl. zur [verneinten] Stigmatisierung im Falle der Feststellung objektiver Strafbarkeit eines Verhaltens BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303 und juris Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Auch die Einbeziehung der Personalvertretung in das Verfahren steht dem nicht entgegen, denn diese ist insoweit Teil der Dienststelle und unterliegt gesonderten Verschwiegenheitspflichten (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 6 P 5.11 -, juris Rn. 25; OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 5 B 10700/13 -, juris Rn. 18 mit Hinweis auf § 71 Landespersonalvertretungsgesetz).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt deshalb nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die das subjektive oder objektive Interesse an der Durchführung eines Rechtsstreits entfallen lassen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44/87 -, BVerwGE 81, 164 und juris Rn. 9; siehe auch Sodan, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 335).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Dass der Kläger - unabhängig von der Frage der disziplinarrechtlichen Bewertung - mehrfach und auch erneut nach ausdrücklicher Missbilligung seitens des Dienstherrn in einer Art und Weise Kommunikation mit Schülerinnen pflegte, die die Grenzen des im Schüler-Lehrer-Verhältnis unabdingbaren Distanzgebots massiv überschritten und er damit gegen seine Dienstpflichten erheblich verstoßen hat (vgl. zur Unvereinbarkeit sexueller Kontakte in Tat und Wort mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag aus der umfangreichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte etwa OVG RP, Urteil vom 8. März 2016 - 3 A 10861/15.OVG -, juris Rn. 55 ff.; Urteil vom 11. März 2020 - 3 A 11195/19.OVG -, S. 16 f. UA; OVG NRW, Urteil vom 18. April 2018 - 3d 12/17.O -, juris Rn. 44 ff.; VG Hannover, Urteil vom 9. Juni 2015 - 18 A 131/14 -, juris Rn. 63 ff.; siehe zudem BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140.11 -, juris Rn. 9), steht bereits ausweislich der dokumentierten bzw. wiedergegebenen - und als solche nicht widerlegten - Chatverläufe außer Frage.
  • VG Hannover, 09.06.2015 - 18 A 131/14

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Kinderpornographie; Sex-Chat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Dass der Kläger - unabhängig von der Frage der disziplinarrechtlichen Bewertung - mehrfach und auch erneut nach ausdrücklicher Missbilligung seitens des Dienstherrn in einer Art und Weise Kommunikation mit Schülerinnen pflegte, die die Grenzen des im Schüler-Lehrer-Verhältnis unabdingbaren Distanzgebots massiv überschritten und er damit gegen seine Dienstpflichten erheblich verstoßen hat (vgl. zur Unvereinbarkeit sexueller Kontakte in Tat und Wort mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag aus der umfangreichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte etwa OVG RP, Urteil vom 8. März 2016 - 3 A 10861/15.OVG -, juris Rn. 55 ff.; Urteil vom 11. März 2020 - 3 A 11195/19.OVG -, S. 16 f. UA; OVG NRW, Urteil vom 18. April 2018 - 3d 12/17.O -, juris Rn. 44 ff.; VG Hannover, Urteil vom 9. Juni 2015 - 18 A 131/14 -, juris Rn. 63 ff.; siehe zudem BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140.11 -, juris Rn. 9), steht bereits ausweislich der dokumentierten bzw. wiedergegebenen - und als solche nicht widerlegten - Chatverläufe außer Frage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 3 A 10861/15

    Lehrer nach sexuellem Missbrauch einer Schülerin aus dem Dienst entfernt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Dass der Kläger - unabhängig von der Frage der disziplinarrechtlichen Bewertung - mehrfach und auch erneut nach ausdrücklicher Missbilligung seitens des Dienstherrn in einer Art und Weise Kommunikation mit Schülerinnen pflegte, die die Grenzen des im Schüler-Lehrer-Verhältnis unabdingbaren Distanzgebots massiv überschritten und er damit gegen seine Dienstpflichten erheblich verstoßen hat (vgl. zur Unvereinbarkeit sexueller Kontakte in Tat und Wort mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag aus der umfangreichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte etwa OVG RP, Urteil vom 8. März 2016 - 3 A 10861/15.OVG -, juris Rn. 55 ff.; Urteil vom 11. März 2020 - 3 A 11195/19.OVG -, S. 16 f. UA; OVG NRW, Urteil vom 18. April 2018 - 3d 12/17.O -, juris Rn. 44 ff.; VG Hannover, Urteil vom 9. Juni 2015 - 18 A 131/14 -, juris Rn. 63 ff.; siehe zudem BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140.11 -, juris Rn. 9), steht bereits ausweislich der dokumentierten bzw. wiedergegebenen - und als solche nicht widerlegten - Chatverläufe außer Frage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2013 - 5 B 10700/13
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20
    Auch die Einbeziehung der Personalvertretung in das Verfahren steht dem nicht entgegen, denn diese ist insoweit Teil der Dienststelle und unterliegt gesonderten Verschwiegenheitspflichten (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 6 P 5.11 -, juris Rn. 25; OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 5 B 10700/13 -, juris Rn. 18 mit Hinweis auf § 71 Landespersonalvertretungsgesetz).
  • VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20

    Beamtenrecht -Familienpflegetätigkeit im Rahmen des engagierten Ruhestandes

    Fehlt ein solches Interesse, ist das prozessuale Begehren als unzulässig abzuweisen (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2020 - 2 A 10264/20.OVG -, juris, Rn. 47 m. w. N.).
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