Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6774
OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10.OVG (https://dejure.org/2011,6774)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.04.2011 - 2 A 11423/10.OVG (https://dejure.org/2011,6774)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. April 2011 - 2 A 11423/10.OVG (https://dejure.org/2011,6774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 25 Abs 2 S 3 Nr 2 FinAusglG RP, § 58 Abs 4 LKreisO RP, Art 49 Abs 1 Verf RP, Art 49 Abs 3 Verf RP, Art 49 Abs 6 Verf RP
    Progressive Staffelung des Kreisumlagesatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine teilweise Abschöpfung überdurchschnittlicher Steuerkraft einzelner Gemeinden durch eine progressive Staffelung eines Kreisumlagesatzes ist mit der gemeindlichen Finanzhoheit vereinbar; Bei willkürlicher und rücksichtsloser Durchsetzung von eigenen Interessen eines ...

  • esovgrp.de

    LFAG § 25,LFAG § 25 Abs 2,LFAG § 25 Abs 2 S 3,LFAG § 25 Abs 2 S 3 Nr 2,LKO § 58,LKO § 58 Abs 4,LV Art 49,LV Art 49 Abs 1,LV Art 49 Abs 3,LV Art 49 Abs 6
    Angelegenheit, Aufgabe, Aufgabenwahrnehmung, Festsetzung, Finanzausgleich, Finanzhoheit, Finanzkraft, Flughafen, Flugplatz, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Förderung, Gemeinde, Gemeinschaft, Gleichbehandlung, Hallenbad, interkommunale Gleichbehandlung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer teilweisen Abschöpfung überdurchschnittlicher Steuerkraft einzelner Gemeinden durch eine progressive Staffelung eines Kreisumlagesatzes mit der gemeindlichen Finanzhoheit; Zumutbarkeit der Kreisumlage bei willkürlicher und rücksichtsloser Durchsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 910
  • DÖV 2011, 657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.01.1998 - VGH N 2/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Vielmehr ist dem Gesetzgeber in dieser Hinsicht ein weites Ermessen eingeräumt, welches seine Grenze im Gebot interkommunaler Gleichbehandlung und damit letztlich im Willkürverbot findet (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [396]).

    Dies schließt freilich nicht aus, dass auch solche Ausgleichsregelungen, die systemimmanent in bestimmten Fällen nivellierend oder übernivellierend wirken, dann noch verfassungskonform sind, wenn sich dem Finanzausgleichssystem sachlich vertretbare Gründe hierfür entnehmen lassen, wenn also die gesetzliche Regelung in ihrem systematischen Zusammenhang nicht willkürlich erscheint (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - a.a.O.).

    Die Kreisumlage als solche erweist sich damit gleichsam als notwendiger Bestandteil des derzeitigen Finanzausgleichssystems (vgl. hierzu VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [400 ff.]; OVG RP, Urteil vom 25. September 1985 - 2 C 48/84 - AS 20, 58 [67]).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es vom Grundsatz her sachgerecht, wenn das Gesetz den Kreisen in § 25 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LFAG die Möglichkeit einräumt, überdurchschnittliche Steuerkraft einzelner Gemeinden durch eine progressive Staffelung des Umlagesatzes teilweise abzuschöpfen und so ihren Nachteil bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen "verursachergerecht" auszugleichen (vgl. hierzu VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [405 f.]; OVG RP, Urteil vom 29. September 1987 - 7 A 94/86 - AS 21, 420 [422] zum sog. "Splitting"; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 8. Februar 1999 - 1 K 577/98.NW - DVP 2000, 84 [86]).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt diese "Unschärfe" die sachliche Berechtigung progressiver Umlagesätze im Gesamtsystem des Finanzausgleichs nicht in Frage (vgl. hierzu auch VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [402, 405 ff.]).

    Sie entspricht dem Einwohner=Einwohner-Prinzip, welches dem geltenden Finanzausgleichssystem zugrunde liegt und auf die grundsätzliche Gleichbehandlung des Finanzbedarfs aller kommunalen Gebietskörperschaften nach Einwohnern abzielt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [397]).

    b) Darüber hinaus muss der Kreistag bei der Festsetzung eines progressiven Umlagesatzes dafür Sorge tragen, dass es nicht zu unverhältnismäßigen Nivellierungen der Finanzkraft oder gar Rangplatzvertauschungen unter den kreisangehörigen Gemeinden kommt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [402]).

  • OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00

    Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Die überörtliche Aufgabenwahrnehmung schließt daher auch nicht aus, dass der Kreis sich der Gemeinden oder Dritter zur Durchführung bedient beziehungsweise dort vorhandene Ansätze zur Aufgabenerfüllung in seinem Sinne fördert, wobei sich die finanzielle Förderung als Fortsetzung der Sachaufgabe mit anderen Mitteln darstellen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [270 ff., insb. 274 f.], auch juris, Rn. 151 ff.).

    Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebiets die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [274 ff.]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f.).

    Eine wirksame und nachhaltige Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung erfordert unter heutigen Bedingungen indes häufig eine über den Bereich und die Verwaltungskraft einzelner Gemeinden und Verbandsgemeinden hinausgehende, abgestimmte und kraftvolle Aufgabenerfüllung, die bei den kleinteiligen Gemeindestrukturen in Rheinland-Pfalz in der Regel nur noch der überörtlichen Gemeinschaft im Kreisverbund möglich ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [275]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f. Zum Ganzen auch Dietlein, in: Gabler/Höhlein, Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 2 LKO Erl. 2.2 (Dezember 2010); Henneke, Der Landkreis 2004, 245 [247 ff.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde; Normenkontrollverfahren; Haushaltszweck;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Der Beklagte hat bei der Bemessung seines über die Kreisumlage zu deckenden Finanzbedarfs auch keine Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben berücksichtigt (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [286 ff.]).

    Die überörtliche Aufgabenwahrnehmung schließt daher auch nicht aus, dass der Kreis sich der Gemeinden oder Dritter zur Durchführung bedient beziehungsweise dort vorhandene Ansätze zur Aufgabenerfüllung in seinem Sinne fördert, wobei sich die finanzielle Förderung als Fortsetzung der Sachaufgabe mit anderen Mitteln darstellen kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [270 ff., insb. 274 f.], auch juris, Rn. 151 ff.).

    Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebiets die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [274 ff.]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f.).

  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebiets die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [274 ff.]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f.).

    Eine wirksame und nachhaltige Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung erfordert unter heutigen Bedingungen indes häufig eine über den Bereich und die Verwaltungskraft einzelner Gemeinden und Verbandsgemeinden hinausgehende, abgestimmte und kraftvolle Aufgabenerfüllung, die bei den kleinteiligen Gemeindestrukturen in Rheinland-Pfalz in der Regel nur noch der überörtlichen Gemeinschaft im Kreisverbund möglich ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [275]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f. Zum Ganzen auch Dietlein, in: Gabler/Höhlein, Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 2 LKO Erl. 2.2 (Dezember 2010); Henneke, Der Landkreis 2004, 245 [247 ff.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1987 - 7 A 94/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Vor diesem Hintergrund erscheint es vom Grundsatz her sachgerecht, wenn das Gesetz den Kreisen in § 25 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LFAG die Möglichkeit einräumt, überdurchschnittliche Steuerkraft einzelner Gemeinden durch eine progressive Staffelung des Umlagesatzes teilweise abzuschöpfen und so ihren Nachteil bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen "verursachergerecht" auszugleichen (vgl. hierzu VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [405 f.]; OVG RP, Urteil vom 29. September 1987 - 7 A 94/86 - AS 21, 420 [422] zum sog. "Splitting"; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 8. Februar 1999 - 1 K 577/98.NW - DVP 2000, 84 [86]).

    Ein progressiv gestaffelter Umlagesatz, der für einzelne kreisangehörige Gemeinden nivellierend oder übernivellierend wirkt, ist mithin dann noch verfassungskonform, wenn für die Festsetzung sachlich einleuchtende Gründe vorliegen und diese auch sonst nicht willkürlich oder rücksichtslos erscheint (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 29. September 1987 - 7 A 94/86 - AS 21, 420 [425]; BayVerfGH, Urteil vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 - juris, Rn. 239).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2008 - 2 C 11333/07

    Verbandsgemeinde Kyllburg ist nicht für Fremdenverkehrsförderung zuständig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Zwar können und sollen auch die Gemeinden und Verbandsgemeinden in diesen Bereichen tätig werden, wie nicht zuletzt der neue § 67 Abs. 3 GemO zeigt (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 11. August 2008 - 2 C 11333/07.OVG - AS 37, 75).
  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Ein progressiv gestaffelter Umlagesatz, der für einzelne kreisangehörige Gemeinden nivellierend oder übernivellierend wirkt, ist mithin dann noch verfassungskonform, wenn für die Festsetzung sachlich einleuchtende Gründe vorliegen und diese auch sonst nicht willkürlich oder rücksichtslos erscheint (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 29. September 1987 - 7 A 94/86 - AS 21, 420 [425]; BayVerfGH, Urteil vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 - juris, Rn. 239).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 2 A 10738/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Bei dieser Ausgangslage - die sich nach dem Vorlagebeschluss des Senats vom 15. Dezember 2010 (2 A 10738/09 - LKRZ 2011, 134) als Verstoß des Landes gegen Art. 49 Abs. 6 LV darstellt - kann es im Innenverhältnis der Landkreise zu ihren Gemeinden nur noch um eine vertretbare Teilung der Lasten und damit letztlich der Defizite gehen.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Die Kreisumlage als solche erweist sich damit gleichsam als notwendiger Bestandteil des derzeitigen Finanzausgleichssystems (vgl. hierzu VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [400 ff.]; OVG RP, Urteil vom 25. September 1985 - 2 C 48/84 - AS 20, 58 [67]).
  • VG Neustadt, 08.02.1999 - 1 K 577/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10
    Vor diesem Hintergrund erscheint es vom Grundsatz her sachgerecht, wenn das Gesetz den Kreisen in § 25 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LFAG die Möglichkeit einräumt, überdurchschnittliche Steuerkraft einzelner Gemeinden durch eine progressive Staffelung des Umlagesatzes teilweise abzuschöpfen und so ihren Nachteil bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen "verursachergerecht" auszugleichen (vgl. hierzu VerfGH RP, Urteil vom 30. Januar 1998 - VGH N 2/97 - AS 26, 391 [405 f.]; OVG RP, Urteil vom 29. September 1987 - 7 A 94/86 - AS 21, 420 [422] zum sog. "Splitting"; VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 8. Februar 1999 - 1 K 577/98.NW - DVP 2000, 84 [86]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10515/13

    Nach erneuter Prüfung: Progressive Kreisumlage des Eifelkreises Bitburg-Prüm

    Der Senat hat die Berufung mit Urteil vom 28. April 2011 - 2 A 11423/10.OVG - zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass die progressive Staffelung des Umlagesatzes verfassungsrechtlich zulässig sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2011 - 2 A 10213/11

    Verbandsgemeinde Simmern muss sich über Kreisumlage an Schulkosten beteiligen

    Eine Kreisumlage ist daher der Höhe nach erst dann nicht mehr hinnehmbar, wenn der Kreis mit ihr eigene Interessen willkürlich und rücksichtslos zu Lasten der Gemeinden verfolgt (OVG RP, Urteil vom 28. April 2011 - 2 A 11423/10.OVG -, ESOVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht