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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - 2 A 1221/11 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 2012 - 2 A 1221/11 (https://dejure.org/2012,4977)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Pflicht zur Schließung einer bestehenden Öffnung in der Gebäudeabschlusswand durch eine Brandschutzverglasung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Pflicht zur Schließung einer bestehenden Öffnung in der Gebäudeabschlusswand durch eine Brandschutzverglasung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fenster sind in einer Brandwand zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fenster in einer Brandwand sind zulässig! (IBR 2012, 735)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2004 - 7 B 1639/04
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - 2 A 1221/11
vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 7 B 1639/04 -, juris Rn. 5.
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
Anordnung zur Entfernung einer Verglasung und Schließung der Öffnung
Eine feststehende und damit nicht zu öffnende Verglasung, die die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Teile einer Brandwand oder einer Wand, die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA anstelle einer Brandwand zulässig ist, erfüllt, mag "integrierter Bestandteil" der Wand werden und nicht gegen das Öffnungsverbot des § 29 Abs. 8 Satz 1 BauO LSA (i.V.m. § 29 Abs. 11 BauO LSA) verstoßen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 04.04.2012 - 2 A 1221/11 -, juris, RdNr. 10). - VGH Bayern, 10.01.2020 - 15 ZB 19.425
Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Abstandsflächen …
Gegen das Verbot von Öffnungen in Brandwänden gem. Art. 28 Abs. 8 Satz 1 BayBO wird dann von vorherein nicht mehr verstoßen (…BayVGH, U.v. 9.3.2016 - 15 B 13.2435 - juris Rn. 25; vgl. auch OVG NRW, B.v. 4.4.2012 - 2 A 1221/11 - juris Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 7 B 1157/20 Unabhängig davon ist es im Übrigen Sache der Antragsgegnerin, deren Befugnis zum Einschreiten keiner Verwirkung unterliegt, unverzüglich - unter Beteiligung ihrer in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes sachkundigen Dienststellen - darüber zu entscheiden, inwieweit eine brandschutzrechtliche Gefahrensituation besteht und welche Mittel gegebenenfalls zur Beseitigung der Gefahrensituation geeignet und erforderlich sind, vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 4.4.2012 - 2 A 1221/11 -, juris, und gegebenenfalls dementsprechend einzuschreiten.
- VG Münster, 20.05.2019 - 10 K 1832/18 Das von der Grenze nur etwa 0, 80 bis 0, 90 m entfernte Tor stellt eine in diesem Sinne verbotene Öffnung dar, da es nicht aus einem Material hergestellt ist, das den gebotenen Brandschutzanforderungen genügt (vgl. zu dieser Frage OVG NRW, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 A 1221/11 -, nrwe.de).