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VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08 |
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Darlehen als wohngeldrechtliches Einkommen?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - BB 1995, 2624 m.w.N.). - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Die Frage, ob es sich um eine zivilrechtlich wirksame Darlehensabrede handelt, richtet sich nach denselben Kriterien, die das Bundesverwaltungsgericht jüngst für das Recht der Ausbildungsförderung aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 4.9.2008 -5 C 30.07-; BVerwGE 132, 10). - BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
25Zutreffend führt das Verwaltungsgericht aber aus, dass die Annahme einer wirksam begründeten Darlehensschuld unter Angehörigen nicht zwingend einem strikten Fremdvergleich in dem Sinne standhalten muss, dass sowohl die Gestaltung (z.B. Schriftform, Zinsabrede oder Gestellung von Sicherheiten) als auch die Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkte dem zwischen Fremden - insbesondere mit einem Kreditinstitut - Üblichen zu entsprechen hat (zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs s. Urteil vom 4. Juni 1991 - IX R 150/85 - BFHE 165, 53;… Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - BFH/NV 2002, 1303).
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Andererseits hat das Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, Darlehen, die für den Lebensunterhalt verwendet werden, müssten jedenfalls dann wie Einnahmen behandelt werden, wenn mit der Rückzahlung entweder überhaupt nicht oder doch nur bei Eintritt eines ungewissen Ereignisses gerechnet werden könne (Urteil vom 30.11.1972 -VIII C 81.71 - BVerwGE 41, 220). - BFH, 25.06.2002 - X B 30/01
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und …
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
25Zutreffend führt das Verwaltungsgericht aber aus, dass die Annahme einer wirksam begründeten Darlehensschuld unter Angehörigen nicht zwingend einem strikten Fremdvergleich in dem Sinne standhalten muss, dass sowohl die Gestaltung (z.B. Schriftform, Zinsabrede oder Gestellung von Sicherheiten) als auch die Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkte dem zwischen Fremden - insbesondere mit einem Kreditinstitut - Üblichen zu entsprechen hat (zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs s. Urteil vom 4. Juni 1991 - IX R 150/85 - BFHE 165, 53; Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - BFH/NV 2002, 1303). - BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77
Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung …
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Einem Leistungsberechtigten nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistungen sind kein Einkommen im Sinne des Wohngeldrechts (BVerwG, Urteil vom 19.10.1977 -VIII C 20.77-, BVerwGE 54, 358; Urteil vom 25.5.1984 -8 C 96.82-, BVerwGE 69, 248). - BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82
Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle …
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Einem Leistungsberechtigten nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistungen sind kein Einkommen im Sinne des Wohngeldrechts (BVerwG, Urteil vom 19.10.1977 -VIII C 20.77-, BVerwGE 54, 358; Urteil vom 25.5.1984 -8 C 96.82-, BVerwGE 69, 248). - BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63
Auszug aus VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08
Nur so lässt es sich verstehen, wenn das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1972 ausführt, letztlich komme es darauf an, in der den Umständen nach gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Grundsatz zu verwirklichen, der im Urteil BVerwGE 23, 331 (340) mit den folgenden Worten aufgestellt worden sei: Führe der Mieter einen aufwendigen Haushalt, der seinen (nachgewiesenen) Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspreche, so könne er nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung.