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   VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07   

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https://dejure.org/2009,25106
VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07 (https://dejure.org/2009,25106)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.04.2009 - 2 A 224/07 (https://dejure.org/2009,25106)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. April 2009 - 2 A 224/07 (https://dejure.org/2009,25106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    5 I ; GenTAnhV; 1 Nr. 1 ; GenTG; 16 I ; GenTG
    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais; Auskreuzung; Freisetzung; gentechnisch veränderter Organismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittanfechtung einer Genehmigung zur Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais; Auskreuzung; Freisetzung; gentechnisch veränderter Organismus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin, 09.07.1998 - 2 S 9.97

    Gentechnik: Vereinfachtes Verfahren für die absichtliche Freisetzung genetisch

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Mit dem Verweis auf Wissenschaft und Technik hat der Gesetzgeber nach gefestigter Rechtsprechung, die an die Rechtslage nach dem Atomgesetz anknüpft, zum Ausdruck gebracht, dass der Verwaltung die Kompetenz zur Letztentscheidung wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der daraus folgenden Risikoabschätzung zustehen soll (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023; Beschluss vom 09.07.1998 - 2 S 9.97 - zur Parallele von Atom- und Gentechnikrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232).

    Der von der Beklagten im Sinne des Vorsorgeprinzips angeordnete weitergehende Sicherheitsabstand von 200 m lässt das Risiko von Auskreuzungen nach dem Stand der Erkenntnisse als äußerst gering und deshalb hinnehmbar erscheinen (vgl. dazu auch: OVG Berlin, Beschluss vom 09.07.1998, a. a. O.).

  • OVG Berlin, 29.03.1994 - 1 S 45.93

    Einwendungsausschluß; Gentechnik; Gerichtliche Kontrolle; Risikobewertung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Der Einwendungsausschluss führt dazu, dass Drittbetroffene im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einen Genehmigungsabwehranspruch nur geltend machen können, wenn sie zuvor im Anhörungsverfahren fristgemäß und in die gleiche Richtung zielende Einwendungen erhoben haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023).

    Mit dem Verweis auf Wissenschaft und Technik hat der Gesetzgeber nach gefestigter Rechtsprechung, die an die Rechtslage nach dem Atomgesetz anknüpft, zum Ausdruck gebracht, dass der Verwaltung die Kompetenz zur Letztentscheidung wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der daraus folgenden Risikoabschätzung zustehen soll (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023; Beschluss vom 09.07.1998 - 2 S 9.97 - zur Parallele von Atom- und Gentechnikrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 278.98

    Gentechnikrecht - Gentechnische Anlage; gentechnische Arbeiten;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Mit dem Verweis auf Wissenschaft und Technik hat der Gesetzgeber nach gefestigter Rechtsprechung, die an die Rechtslage nach dem Atomgesetz anknüpft, zum Ausdruck gebracht, dass der Verwaltung die Kompetenz zur Letztentscheidung wissenschaftlicher Streitfragen einschließlich der daraus folgenden Risikoabschätzung zustehen soll (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.03.1994 - 1 S 45/93 -, NVwZ 1995, 1023; Beschluss vom 09.07.1998 - 2 S 9.97 - zur Parallele von Atom- und Gentechnikrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Anders kann das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung seine Funktion, Rechtsschutzmöglichkeiten in das Verwaltungsverfahren vor zu verlagern, nicht erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, DVBl. 1982, 940).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Dies muss zumindest in groben Zügen deutlich werden (vgl. zu § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG: BVerwG, Beschluss vom 24.07.2008 - 7 B 19/08 -, juris; Beschluss vom 12.02.1996 - 4 A 38/95 -, NVwZ 1997, 171).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Dies ist nur dann auszuschließen, wenn eine Verletzung von Rechten des Klägers nach jeder Betrachtungsweise von vornherein offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.07.1989 - 4 C 35.88 -, BVerwGE 82, 246 = NVwZ 1990, 262).
  • VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95

    Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    An einer solchen fehlt es bei reinen Vermögensschäden, die etwa aus einer Wertminderung durch Einwirken auf Bewertungsfaktoren, die nicht in der Sache selbst liegen, resultieren (VG Braunschweig, Urteil vom 11.02.2009 - 2 A 110/08 - VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - 14 A 255.95 -, abgedruckt bei Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, a. a. O., Entscheidung Nr. 4 zu § 16 GenTG).
  • VG Köln, 25.01.2007 - 13 K 2858/06

    Genehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.04.2009 - 2 A 224/07
    Soweit die Beklagte der Auffassung ist, die Klägerin verweise mit diesem Vortrag ausschließlich auf von ihr befürchtete Vermögensschäden, gegen deren Eintritt das Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz nicht schütze, ist die Frage nach der Reichweite des durch § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 i. V. m. § 1 Nr. 1 GenTG vermittelten Eigentumsschutzes aber zumindest nicht derart offenkundig zu beantworten, als dass daraus bereits auf die fehlende Klagebefugnis der Klägerin zu schließen wäre (vgl. auch: VG Köln, Urteil vom 25.01.2007 - 13 K 2858/06 -, juris).
  • VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Vernichtungsanordnung durch eine

    (So etwa Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Verfahren 2 A 224/07 beim VG Braunschweig im Schriftsatz vom 29.01.2008 unter Hinweis auf VG Berlin, Beschluss vom 12.09.1995 - VG 14 A 255.95 -, abgedruckt in: Eberbach/Lange/Ronellenfitsch, GenTR/BioMedR, Teil V, Nr. 4 zu § 16 GenTG, S. 9) Im Hinblick auf einen künftig zu führenden Amtshaftungsanspruch entfalle das Feststellungsinteresse nur dann, wenn der Amtshaftungsprozess offensichtlich keinen Erfolg hätte, (BVerwG, Urteile vom 28.08.1987 - 4 C 31.86 -, NJW 1988, 926 f.; vom 03.05.1989 - 4 C 33.88 -, NVwZ 1989, 1156) d.h. wenn ohne eine in die Einzelheiten gehende Prüfung erkennbar sei, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen könne.
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