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   VG Göttingen, 24.02.2005 - 2 A 266/04   

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VG Göttingen, 24.02.2005 - 2 A 266/04 (https://dejure.org/2005,34942)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24.02.2005 - 2 A 266/04 (https://dejure.org/2005,34942)
VG Göttingen, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 2 A 266/04 (https://dejure.org/2005,34942)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Göttingen, 27.02.2002 - 2 A 2057/01

    Außenkontakt; Behinderter; Eingliederungshilfe; Gemeinschaftsreise; Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Göttingen, 24.02.2005 - 2 A 266/04
    Dabei ist die Teilnahme von geeignetem Fachpersonal als Betreuungspersonen zu gewährleisten und vor Durchführung der Reise ein entsprechendes Förderprogramm für die Reiseteilnehmer zu erstellen und schriftlich niederzulegen, so dass ein Kostenträger das Konzept der Reise nachvollziehen kann (vgl. Urteil der Kammer vom 11.04.2000 - 2 A 2103/99 -, vom 27.02.2002 - 2 A 2057/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG vom 01.08.2002 - 12 LA 354/02; vgl. auch die zu sozialtherapeutischen Gemeinschaftsreisen ergangenen Hinweise des NLZSA im Rundschreiben Nr. 1/2002).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.08.1982 - 4 A 35/82
    Auszug aus VG Göttingen, 24.02.2005 - 2 A 266/04
    Die Vorschrift will Hilfen bei altersbedingten Schwierigkeiten ermöglichen, die in anderen Vorschriften des Gesetzes nicht vorgesehen sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 18.08.1982 - 4 A 35/82 -, FEVS 33, 20).
  • LSG Hessen, 08.03.2013 - L 9 SO 52/10

    Sozialhilfe - Altenhilfe - Kosten der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen -

    Indes enthält § 71 SGB XII gerade keine abschließende Regelung in Abs. 2, sondern aus dem Attribut "insbesondere" folgt, dass auch über die genannten Fördermöglichkeiten hinaus auch solche in Betracht kommen, die geeignet sind, den Zweck der Norm im Abs. 1 Satz 2 zu erfüllen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 24. Februar 2005 - 2 A 266/04 zu § 75 BSHG; siehe auch Michalla-Munche in: jurisPK SGB XII § 71 SGB XII Rdnr. 16).
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