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   LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12   

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https://dejure.org/2015,1298
LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12 (https://dejure.org/2015,1298)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2015 - L 2 AL 37/12 (https://dejure.org/2015,1298)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 (https://dejure.org/2015,1298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Auslagen für eine Ausbildung zur Masseurin; Ermessensreduzierung auf Null bei der Entscheidung über einen Erstattungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Der Senat geht weiter zugunsten der Klägerin davon aus, dass die - im Rahmen der Prüfung von § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III a.F. auf Tatbestandsseite zu treffende (vgl. dazu Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB III, § 81 Rn. 90; Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 11) - Beschäftigungsprognose der Beklagten unter Zugrundelegung der vom Bundesozialgericht (vgl. Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 m.w.N.) entwickelten Grundsätze als widerlegt anzusehen ist, denn die Versicherte hat nach Abschluss der Weiterbildung eine Arbeit als Masseurin und medizinische Bademeisterin in einer Reha-Klinik angetreten.

    Was den Umstand angeht, dass die Versicherte nach Abschluss der selbstbeschafften Maßnahme einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf gefunden hatte, so kann dahinstehen, ob bzw. inwieweit die vom Bundessozialgericht für Prognoseentscheidungen auf der Tatbestandsebene von § 77 SGB III a.F. entwickelten Grundsätze zur Widerlegung der Entscheidung durch spätere Entwicklungen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5) auch für die auf Rechtsfolgenebene angesiedelte Ermessensausübung durch die Behörde gelten können.

  • LSG Sachsen, 26.10.2012 - L 3 AS 678/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Da die Entscheidung über eine Förderung nach § 77 SGB III a.F. unabhängig von einem konkreten Arbeitsplatz zu treffen war, begründet selbst eine Einstellungszusage für den Fall der erfolgreichen Weiterbildung keine Ermessensreduzierung auf Null (aus neuerer Zeit Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - L 3 AS 678/12 B ER, juris).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Der Senat geht hierbei zugunsten der Klägerin davon aus, dass es sich bei der Maßnahmen, deren Kosten die Klägerin erstattet verlangt, um eine Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung und nicht um eine Berufsausbildung im Sinne von § 56 Abs. 1 SGB III (zur Abgrenzung BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1) gehandelt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Vielmehr setzt ein Kostenerstattungsanspruch für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen entsprechenden Primäranspruch voraus und erfordert daher bei im Ermessen des Leistungsträgers stehenden Leistungen zusätzlich zur Erfüllung aller tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf Null (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 11 R 2652/13, juris).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Eine Ermessensreduzierung auf Null setzt nach allgemeinen Kriterien voraus, dass nach dem festgestellten Sachverhalt das Vorliegen von Umständen ausgeschlossen ist, die eine anderweitige Ausübung des Ermessens rechtsfehlerfrei zulassen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87, SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Selbst bei Vorliegen aller tatbestandlicher Voraussetzungen stellte § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F. (wie auch die aktuelle Vorschrift in § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der derzeit geltenden Fassung) die Leistung in das Ermessen der Beklagten (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2010 - L 19 AS 1684/10 B, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - L 14 AL 174/11

    Heilpraktikerin - einstweiliger Rechtsschutz - Umschulung - Ermessen

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Auf den Anspruch nach § 77 Abs. 1 SGB III a.F. übertragen bedeutet dies, dass es sich bei der angestrebten Weiterbildung um die einzige Maßnahme handelt, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B ER, juris) und eine - gemäß § 4 Abs. 2 SGB III vorrangige - Vermittlung in Arbeit als ausgeschlossen oder zumindest als in besonderem Maße erschwert zu gelten hat, etwa weil gesundheitliche Einschränkungen oder andere wesentliche Vermittlungshindernisse vorliegen (vgl. Hessisches LSG, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 11.02.2014 - L 7 AS 86/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Mögliche Ermessensfehler unterhalb dieser Schwelle sind für den Kostenerstattungsanspruch rechtlich ohne Bedeutung (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. Februar 2014 - L 7 AS 86/14 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Relevante Gesichtspunkte der Ermessensabwägung sind die individuelle Situation des Arbeitnehmers - insbesondere die Relation zwischen dem bisherigen Berufsverlauf und dem Weiterbildungswunsch (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B, juris) - die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, der anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf, der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren (Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 7; Reichel in: jurisPK-SGB III, 2014, § 81 SGB III Rn. 79), wobei ein Abstellen auf die Kriterien der Mittelbewirtschaftung zulässig ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 27/05; Reichel, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 05.04.2012 - L 7 AS 46/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Gewährung eines Darlehens für die Kosten einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
    Sie liegt somit vor, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (speziell zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Hessisches LSG, Beschluss vom 5. April 2012 - L 7 AS 46/12 B ER, L 7 AS 47/12 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B, juris; allgemein etwa Just in: Hauck/Noftz, SGB I, § 39 Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 27/05

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2010 - L 6 AS 842/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - L 18 AS 412/20

    Weiterbildungsmaßnahme - Kostenerstattung - Klageänderung - Beschaffungsweg -

    Für selbstbeschaffte Ermessensleistungen ist im Rahmen des Anspruches auf Kostenerstattung zu verlangen, dass eine Ermessensreduzierung auf "Null" gegeben ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 -, juris).
  • LSG Bayern, 29.06.2017 - L 7 AS 14/16

    Bewilligung alternativer Qualifizierungsmaßnahmen

    Dies bedeute vorliegend, dass es sich bei der angestrebten Weiterbildung um die einzige Maßnahme handeln müsse, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könne und eine Vermittlung in Arbeit als ausgeschlossen oder zumindest als in besonderem Maße erschwert zu gelten habe, etwa weil gesundheitliche Einschränkungen oder andere wesentliche Vermittlungshindernisse vorliegen (vgl. nur LSG Hamburg vom 21.1.2015, L 2 AL 37/12, juris Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2011, L 14 AL 174/11 B ER).
  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Der Kostenerstattungsanspruch des § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - und damit auch eine möglichst rasche Rehabilitation - liefe so faktisch ins Leere (aA: LSG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015, L 2 AL 37/12, info also 2015, S. 247 mit kritischer Anmerkung von Bienert, a.a.O., S. 249 ).
  • SG Hamburg, 29.08.2018 - S 44 AL 322/18

    Bewilligung einer Förderung der beruflichen Weiterbildung zum staatlich

    Dies ist der Fall, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (LSG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 -, Rz. 31, juris unter Hinweis auf Hessisches LSG, Beschluss vom 5. April 2012 - L 7 AS 46/12 B ER, L 7 AS 47/12 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B, juris; allgemein etwa Just in: Hauck/Noftz, SGB I, § 39 Rz. 18).

    Für selbstbeschaffte Ermessensleistungen ist im Rahmen des Anspruches auf Kostenerstattung zu verlangen, dass eine Ermessensreduzierung auf Null gegeben ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 13.04.2017 - L 4 AS 384/16

    Recht der Arbeitsförderung

    Es ist jedoch Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedanken im Sozialrecht, dass bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Fall einer rechtswidrigen Leistungsablehnung die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung zu erstatten sind (vgl. BSG, Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R, Rn. 14, und Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 21, jeweils mwN; siehe auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.5.2016 - L 2 AL 54/10; LSG Hamburg, Urteil vom 21.1.2015 - L 2 AL 37/12 unter Berufung auf § 15 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2016 - L 2 AL 54/10

    Ermessen des Leistungsträgers bei der Auswahl der zu fördernden beruflichen

    (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 -, juris) Dies ist sachgerecht, da anderenfalls der Leistungsberechtigte durch die Selbstbeschaffung das der Behörde gesetzlich eingeräumte Ermessen beschränken und die Behörde vor vollendete Tatsachen stellen könnte.
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.11.2022 - L 3 AL 33/20

    Teilhaberecht - Selbstbeschaffung einer Sozialleistung - Kostenerstattung bei

    Bezogen auf den Anspruch nach § 81 Abs. 1 SGB III bedeutet dies, dass es sich bei der angestrebten Weiterbildung um die einzige Maßnahme handeln muss, mit der eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht werden könnte (siehe LSG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015, L 2 AL 37/12 Rn. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2015 - L 25 AS 3036/14

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussichten - Zugunstenverfahren -

    Das Landessozialgericht Hamburg führt in einem Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 -, Rn. 25, juris, zum Verhältnis von Ermessensleistung und Kostenerstattungsanspruch (wegen Erstattung von Weiterbildungskosten) aus:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2021 - L 21 AS 779/21

    Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen Bildungsgutscheins im Wege des

    Dies ist der Fall, wenn jede andere Entscheidung sich zwingend als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig darstellen würde (LSG Hamburg, Urteil vom 21.1.2015, L 2 AL 37/12; LSG NRW, Beschluss vom 5.7.2010 - L 6 AS 842/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 11 AL 90/12
    Dann sind jedoch die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch nicht schon dann gegeben, wenn der ablehnende Bescheid an einem Fehler leidet, der einen Anspruch auf Aufhebung des ablehnenden Bescheides sowie auf Neubescheidung nach sich zieht, sondern erst dann, wenn zusätzlich zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. Landessozialgericht - LSG - Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 - Rz 25 m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. April 2009 - L 13 R 152/09 B ER -,Rz 17f; Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, § 15 SGB IX, Rz 31).
  • SG Köln, 26.06.2017 - S 2 AS 4222/15
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - L 18 AL 39/18
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - L 13 AS 4229/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 11 AL 8/14
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