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   BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78   

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BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 (https://dejure.org/1981,128)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 (https://dejure.org/1981,128)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 (https://dejure.org/1981,128)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1982, 1171
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Der Personalrat kann auch dieses Mitbestimmungsrecht nur sachgerecht ausüben, wenn der Dienstherr neben der Person und der Art der beabsichtigten Kündigung auch die Gründe in einer Art und Weise mitteilt, daß er sich über die Umstände, die zur Kündigung führen sollen, ein klares Bild machen kann (vgl. BAG vom 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972 [zu III 1 a der Grün de]).

    Auch reicht es nicht aus, wenn er lediglich dem Betriebsrat gegenüber ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (Senatsurteil vom 137.1978 - 2 AZR 717/76 - BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972 [zu III 3 b der Gründe]).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Entsprechendes gilt für die Mitwirkung des Personalrats bei der ordentlichen Kündigung nach § 72 Abs. 1 Er. 8, § 66 Abs. 1 und Abs. 2 LPVG NW (im Anschluß an das Senatsurteil vom 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78 -, DB 1981, 1624 = [demnächst] AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Arbeitgeber kann aber diese ihm schon im Zeitpunkt der Anhörung bekannten, jedoch dem Betriebsrat nicht mitgeteilten Gründe später nicht mehr zur Rechtfertigung der Kündigung nachschieben (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78 - DB 1981, 1624 [demnächst] AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG [zu II 2 der Gründe m.w.N.]).

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    a) Das in den Fällen einer vom Dienstherrn beab sichtigten ordentlichen Kündigung gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 8, § 66 Abs. 2 LPVG Nordrhein-Westfalen 197 durchzuführende Mitbestimmungsverfahren ist nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Dienstherr dem Personalrat die Person des zu kündigenden Arbeit nehmers sowie den Kündigungstermin nennt und die Kündigungsgründe unter näherer Umschreibung des ihnen zugrunde liegenden Sachverhalts mitteilt (im Anschluß an BAG 26, 27 und 30, 386 = AP Nr. 2 und 17 zu § 102 BetrVG 1972).

    Es gelten insoweit dieselben Grundsätze, wie sie das Bundesarbeitsgericht für die in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fallende Einleitung des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG entwickelt hat (vgl. BAG vom 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 - BAG 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Da es sich bei der Mitteilung an den Personalrat um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, dürfen nur solche Begleitumstände gewürdigt werden, die dem Erklärungsempfänger auch erkennbar waren (vgl. BAG Urteil vom 14.9.1972 - 5 AZR 212/72 - und Urteil vom 2.3.1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 34 und 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Da es sich bei der Mitteilung an den Personalrat um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, dürfen nur solche Begleitumstände gewürdigt werden, die dem Erklärungsempfänger auch erkennbar waren (vgl. BAG Urteil vom 14.9.1972 - 5 AZR 212/72 - und Urteil vom 2.3.1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 34 und 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Die Rüge der Revision, das Landesarbeitsgericht habe insoweit den Verhandlungsgrundsatz verletzt, als es Tatsachen berücksichtigt habe, die vom verklagten Arbeitgeber nicht als Kündigungsgrund vorgetragen und bezeichnet worden sind (vgl. BAG vom 20.1.1961 - 2 AZR 495/59 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), ist unbegründet.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Mit der inhaltlichen Ausgestaltung dieser unmittelbar für die Länder geltenden Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die in § 79 Abs. 4 BPersVG enthaltene Rechtsfolgeregelung einer Verletzung der in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Länder unterschiedlich geregelten Beteiligungsrechte in gleicher Weise geschaffen, um eine einheitliche Rechtsanwendung im arbeitsrechtlichen Bereich zu erreichen (vgl. BAG Urteil vom 14.3.1979 - 4 AZR 538/77 - BAG 31, 343 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; Urteil vom 9.5.1980 - 7 AZR 376/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 108 BPersVG; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 27.31979, BVerfGE 51, 43).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 538/77

    Mitwirkung des Personalrates - Außerordentliche Kündigung - Abschluß des

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Mit der inhaltlichen Ausgestaltung dieser unmittelbar für die Länder geltenden Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die in § 79 Abs. 4 BPersVG enthaltene Rechtsfolgeregelung einer Verletzung der in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Länder unterschiedlich geregelten Beteiligungsrechte in gleicher Weise geschaffen, um eine einheitliche Rechtsanwendung im arbeitsrechtlichen Bereich zu erreichen (vgl. BAG Urteil vom 14.3.1979 - 4 AZR 538/77 - BAG 31, 343 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; Urteil vom 9.5.1980 - 7 AZR 376/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 108 BPersVG; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 27.31979, BVerfGE 51, 43).
  • BAG, 09.05.1980 - 7 AZR 376/78

    Beteiligung der Personalvertretung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
    Mit der inhaltlichen Ausgestaltung dieser unmittelbar für die Länder geltenden Vorschrift hat der Bundesgesetzgeber die in § 79 Abs. 4 BPersVG enthaltene Rechtsfolgeregelung einer Verletzung der in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Länder unterschiedlich geregelten Beteiligungsrechte in gleicher Weise geschaffen, um eine einheitliche Rechtsanwendung im arbeitsrechtlichen Bereich zu erreichen (vgl. BAG Urteil vom 14.3.1979 - 4 AZR 538/77 - BAG 31, 343 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; Urteil vom 9.5.1980 - 7 AZR 376/78 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 108 BPersVG; Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 27.31979, BVerfGE 51, 43).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zB 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209; 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP LPVG NW § 72 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 47) und der einhelligen Auffassung in der Literatur (KR-Etzel BPersVG 8. Aufl. §§ 72, 79, § 108 Abs. 2 Rn. 53 ff.; Dietz/Richardi BPersVG § 79 Rn. 137 ff.), dass eine Kündigung nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat.
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Die Tatsachen auf denen der Kündigungsentschluß beruht, sind substantiiert in einer Weise darzustellen, die es dem Betriebsrat ermöglicht, ohne weitere Erkundigungen dazu Stellung zu nehmen (BAGE 44, 249, 259 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 2 der Gründe; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 62).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Das entspricht der in arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung, wobei die zu § 102 BetrVG ergangene Rechtsprechung auch für die §§ 72, 79 BPersVG gilt (vgl. BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972; 35, 190 = AP Nr. 23, aaO; Urteile vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39, aaO und vom 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - AP Nr. 49, aaO; vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 2 der Gründe, mit Anm. von Meisel; KR-Etzel, 3. Aufl., §§ 72, 79, 108 BPersVG Rz 47; KR-Wolf, 3.Aufl., Grunds.
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