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   BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69   

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https://dejure.org/1970,459
BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69 (https://dejure.org/1970,459)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1970 - 2 AZR 184/69 (https://dejure.org/1970,459)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1970 - 2 AZR 184/69 (https://dejure.org/1970,459)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 278
  • NJW 1970, 1565
  • BB 1970, 883
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe; Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage für das Arbeitsverhältnis hat (BAG 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB und BAG 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Neumann, DB 1961, 1291 f.; Hofmann, ZfA 1975, 1 f., 27; Schaub, Arbeitsrechts- Handbuch, 5. Aufl., § 26 III 2, S. 96).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17

    Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des

    Im vorliegenden Fall kann keine Rede davon sein, dass der Anfechtungsgrund angesichts der nachträglichen Entwicklung - insbesondere langjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 12. Februar 1970 - 2 AZR 184/69 - BAGE 22, 278) - so viel an Bedeutung verloren hat, dass er eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr rechtfertigen kann.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Zwar steht nach ständiger Rechtsprechung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben und die Anfechtung ist daher ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB).
  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Für die Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB ist somit weiterhin an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten, daß sich eine Beschränkung dieses Anfechtungsrechts lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben kann (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974, aaO).
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung steht die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben; die Anfechtung ist daher ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (vgl. BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB ; BAG Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB ).

    Dabei kann sich ergeben, daß der Anfechtungsgrund soviel an Bedeutung verloren hat, daß er eine Auflösung des Arbeitsvertrages nicht mehr rechtfertigen kann (vgl. BAGE 22, 278 = AP Nr. 17, aaO).

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Die dogmatische Begründung ist innerhalb dieser herrschenden Meinung allerdings unterschiedlich; es wird von Anfechtung ex nunc oder einem besonderen Lossagungsrecht gesprochen (zur Rechtsentwicklung und zum Meirrungsstand vgl. BAG 5, 159; BAG 11, 270; BAG 22, 344; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Band, § 32, S. 183 ff.; Lieb, Arbeitsrecht - Schwerpunkte, 2.Aufl.} § 1 II 2, S. 11; Picker, Die Anfechtung von Arbeitsverträgen, ZfA 1981, 1 ff. ; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 28 II 2, S. 203; Sommer, AR-Blattei "Anfechtung im Arbeitsrecht I"; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 11 II 1 b, S. 102; vgl. ferner § 17 c des Arbeitsgesetz entwurfes, wonach eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nur binnen drei Wochen erfolgen soll und sie ausgeschlossen ist, wenn die der Täuschung zugrunde liegenden Umstände ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben oder das Arbeitsverhältnis drei Jahre gedauert hat, vgl. dazu BAG 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    a) Richtig ist, daß auch das Recht zur Anfechtung unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist danach dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (seit BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; zuletzt BAGE 75, 77, 86 = AP Nr. 38, aaO, zu II 1 e der Gründe, m.w.N.).

    Gerade auch aufgrund der Tatsache, daß das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis darstellt, kann sich ergeben, daß der Anfechtungsgrund angesichts der nachträglichen Entwicklung soviel an Bedeutung verloren hat, daß er eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr rechtfertigen kann (vgl. BAGE 22, 278, 281 = AP, aaO, zu 1 b der Gründe; BAGE 75, 77, 86 = AP, aaO).

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung seine Bedeutung für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses bereits verloren hat (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 128 BGB; Senatsurteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB; Senatsurteil vom 19. Mai 1983 = AP, a.a.O.; Senatsurteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 209/82 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB; vgl. auch KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds.

    Wird für die Frage des Treueverstoßes dieser Zeitpunkt als maßgebend erachtet (vgl. BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB mit Anm. von Beuthin), so hat die Klägerin ihre Tätigkeit während einer Dauer von 8 1/2 Monaten beanstandungsfrei verrichtet.

  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    Richtig ist zwar, daß auch das Recht, sich wegen arglistiger Täuschung von einem Vertrag zu lösen, unter dem Vorbehalt steht, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; ein solcher Verstoß gegen Treu und Glauben ist anzunehmen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (BAG 12. Februar 1970 - 2 AZR 184/69 - BAGE 22, 278; zuletzt vom 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86, mwN).
  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags neben Kündigung möglich

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • BAG, 18.09.1987 - 7 AZR 507/86

    Arbeitsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Verstoss gegen Treu und

  • LAG Hamm, 08.02.1995 - 18 Sa 2136/93

    Arbeitsvertrag - Anfechtbarkeit - Täuschung über beruflichen Werdegang

  • LAG Berlin, 16.12.1988 - 6 Sa 8/88

    Nichtigkeit und Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Anfechtung wegen

  • LAG Hamm, 22.01.1999 - 5 Sa 702/98

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen Verschweigens einer Behinderung

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