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   BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98   

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https://dejure.org/1999,15192
BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98 (https://dejure.org/1999,15192)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1999 - 2 AZR 540/98 (https://dejure.org/1999,15192)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 2 AZR 540/98 (https://dejure.org/1999,15192)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 635
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98
    gestellten Fragen zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB und BAG Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 - n.v.).

    Der Arbeitnehmer muß zu erfolglosen Anwerbungsversuchen seitens des MfS keine Auskunft geben, weil ein Zusammenhang weder mit der geschuldeten Leistung noch überhaupt mit der gegenseitigen Pflichtenbindung im Arbeitsverhältnis besteht (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15, 26 = AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 3 c der Gründe und Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 -).

    Angesichts dieser Formulierung kann der Klägerin nicht als Unaufrichtigkeit vorgeworfen werden, wenn sie unter dem bloßen Zurverfügungstellen ihrer Wohnung keine Arbeitsleistung verstanden hat (ebenso BAG Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 -).

    In dem schon zitierten Urteil vom 27. Mai 1999 (- 8 AZR 345/98 -) hat dies der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts für einen Fall verneint, in dem eine Lehrerin dem MfS aufgrund einer handschriftlichen Verpflichtungserklärung und unter einem Decknamen über einen Zeitraum von immerhin drei Jahren ein Zimmer ihrer Wohnung zu konspirativen Zwecken mietfrei zur Verfügung gestellt, allerdings selbst keine nennenswerte Berichtstätigkeit entfaltet und schließlich ein Ende der Nutzung durch das MfS mit der Begründung erreicht hatte, sie benötige das Zimmer für ihre Tochter.

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98
    Der Arbeitnehmer muß zu erfolglosen Anwerbungsversuchen seitens des MfS keine Auskunft geben, weil ein Zusammenhang weder mit der geschuldeten Leistung noch überhaupt mit der gegenseitigen Pflichtenbindung im Arbeitsverhältnis besteht (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15, 26 = AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 3 c der Gründe und Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 -).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98
    Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund läßt sich somit nicht feststellen (vgl. KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 418 und KR-Fischermeier, 5. Aufl., § 626 BGB Rz 137; Preis, DB 1990, 632 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98
    gestellten Fragen zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB und BAG Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 - n.v.).
  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98
    Da diese Entscheidung die Kenntnis aller gegen und auch für den Gekündigten sprechenden Umstände voraussetzt, ist im Falle der Arbeitgeberkündigung in der Regel die Anhörung des Arbeitnehmers zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • LAG Sachsen, 27.03.1998 - 3 Sa 1196/97
    Auszug aus BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 1998 - 3 Sa 1196/97 - aufgehoben.
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

    a) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann eine bewußte Tätigkeit für das frühere MfS sowie die Weitergabe von Informationen oder Schriftstücken an das MfS je nach den Umständen auch ohne vorherige Abmahnung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung eines im öffentlichen Dienst in einem sensiblen Bereich beschäftigten Arbeitnehmers nach § 626 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen (Senat 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - nv.; 1. Juli 1999 - 2 AZR 540/98 - NZA-RR 1999, 635).
  • ArbG Erfurt, 23.09.2004 - 7 Ca 1752/04
    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts kann jedoch eine bewusste Tätigkeit für das frühere MfS je nach den Umständen des Einzelfalls eine außerordentliche Kündigung eines im öffentlichen Dienst in einem sensiblen Bereich beschäftigten Arbeitnehmers nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen, da diese einen solch gravierenden persönlichen Eignungsmangel darstellen kann, dass ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung anzunehmen ist ( BAG 25.10.2001 - 2 AZR 559/00 - nv = EzA § 626 nF BGB Nr. 191; 06.02.1997 - 2 AZR 51/96 - aaO.; 01.07.1999 - 2 AZR 540/98 - NZA-RR 1999, 635 ).
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