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   BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97   

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BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97 (https://dejure.org/1997,11009)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2 B 103.97 (https://dejure.org/1997,11009)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2 B 103.97 (https://dejure.org/1997,11009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 70 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz auf Ersatzmitglieder des Personalrats - Anwendbarkeit des § 70 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz auf Umsetzungen im Zusammenhang mit der Umbildung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Bei einer derartigen mehrfachen Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - ).
  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Diese Rechtslage ist durch die heutigen ausdrücklichen Hinweise in § 117 Abs. 5, § 130 b Satz 2 VwGO - ebenso wie durch die vorausgegangenen Hinweise im Entlastungsgesetz - nicht eingeschränkt, sondern lediglich für die dort angesprochenen Fälle klargestellt worden (vgl. zur Rechtslage vor dem 4. VwGOÄndG Beschluß vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Eine Bezugnahme auf eine den Beteiligten bekannte frühere Entscheidung genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den an die Begründung der nunmehrigen Entscheidung zu stellenden Anforderungen, sofern die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht den mitgeteilten Entscheidungsgründen in Verbindung mit der in Bezug genommenen früheren Entscheidung die für die nunmehrige Entscheidung maßgebenden Erwägungen entnehmen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 4 CB 46.81 - ).
  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94

    Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Insoweit sieht der Senat keinen klärungsbedürftigen Zweifel, daß eine fehlende Zustimmung des Personalrats zu der anderweitigen Verwendung den Dienstherrn weder an der aus sachlichen Gründen beabsichtigten Organisationsänderung noch an einer dem statusrechtlichen Amt des Personalratsmitglieds entsprechenden Verwendung innerhalb der neuen Organisationsstruktur hindern und auch nicht dazu führen kann, daß die Auswahl der amtsgemäßen neuen Verwendung der Zustimmung des Personalrats bedarf; all dies ginge offensichtlich über Inhalt und Ziel der Schutzvorschrift hinaus (vgl. auch Beschluß des Senats vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 1.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 4 CB 46.81

    Bezugnahme eines Urteils auf die Gründe eines anderen zwischen denselben

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97
    Eine Bezugnahme auf eine den Beteiligten bekannte frühere Entscheidung genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den an die Begründung der nunmehrigen Entscheidung zu stellenden Anforderungen, sofern die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht den mitgeteilten Entscheidungsgründen in Verbindung mit der in Bezug genommenen früheren Entscheidung die für die nunmehrige Entscheidung maßgebenden Erwägungen entnehmen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 4 CB 46.81 - ).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Eine Bezugnahme auf eine vorangegangene Entscheidung (wie hier einen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren) des Verwaltungsgerichts ist jedoch zulässig (BVerwG, U.v. 17.12.1997 - 2 B 103.97 - juris).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 9.07

    Beihilfe; Hilfsmittel; Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle;

    Will das Berufungsgericht den Erwägungen der Vorinstanz vollständig oder in bestimmten Punkten folgen, so kann es zwar seiner Begründungspflicht dadurch nachkommen, dass es die Berufung gemäß § 130b Satz 2 VwGO aus den genau zu bezeichnenden Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung zurückweist (Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 B 29.92 - Buchholz 310 § 130b VwGO Nr. 2, vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 2 B 103.97 - juris und vom 4. August 2005 - BVerwG 2 B 5.05 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.08.2005 - 2 B 5.05

    Angabe der leitenden Gründe; Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen

    Unter dieser Voraussetzung werden sie Bestandteil der Begründung des Berufungsurteils (Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 B 29.92 - Buchholz 310 § 130 b VwGO Nr. 2 und vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 2 B 103.97 - juris).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11

    Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung;

    Unter dieser Voraussetzung werden sie Bestandteil der Begründung des Berufungsurteils (Beschlüsse vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 B 29.92 - Buchholz 310 § 130 b VwGO Nr. 2 und vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 2 B 103.97 - juris).
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 116/99 B

    Absehen von der Darstellung der Entscheidungsgründe

    Dies gilt um so mehr, als das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu Recht betont, daß die Regelungen der §§ 117 Abs. 5, 130b VwGO, die nach der Gesetzesbegründung Vorbild der sozialgerichtlichen Regelungen sind, lediglich klarstellende Funktion besitzen (vgl BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1997 - 2 B 103/97 - mwN, unveröffentlicht; Beschluß vom 2. Oktober 1998 - 5 B 94/98 - mwN, unveröffentlicht) und die Verweisung auf tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Erwägungen in einem anderen, den Prozeßbeteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Schriftstück grundsätzlich zulässig ist (BVerwG Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - 10 N 17.21

    Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort der Bundesbank am Wannsee

    Dementsprechend ist es auch zulässig, wenn ein Gericht - wie hier - in seinem Urteil auf einen Beschluss Bezug nimmt, der zwischen den Beteiligten in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 2 B 103.97 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 6 PB 28.08

    Das durch Fusion zum 1. Juli 2005 zustande gekommene Oberverwaltungsgericht

    Der zum rheinland-pfälzischen Landesrecht ergangene Beschluss vom 17. Dezember 1997 BVerwG 2 B 103.97 kann im vorliegenden Zusammenhang schon deswegen nicht herangezogen werden, weil er die Antwort auf die hier interessierende Problematik offenlässt (juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 6 PB 27.08

    Das durch Fusion zum 1. Juli 2005 zustande gekommene Oberverwaltungsgericht

    Der zum rheinland-pfälzischen Landesrecht ergangene Beschluss vom 17. Dezember 1997 BVerwG 2 B 103.97 kann im vorliegenden Zusammenhang schon deswegen nicht herangezogen werden, weil er die Antwort auf die hier interessierende Problematik offenlässt (juris Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fortdauernder Identitätstäuschung

    Eine Bezugnahme auf eine vorangegangene Entscheidung (wie hier einem Beschluss der Kammer im Prozesskostenhilfeverfahren) ist jedoch zulässig (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1997 - 2 B 103.97 - juris).
  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 3 ZB 16.195

    Dienstvertrag und ernennungsähnlicher Verwaltungsakt

    Eine Bezugnahme auf eine den Beteiligten bekannte frühere Entscheidung genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den an die Begründung der nunmehrigen Entscheidung zu stellenden Anforderungen, sofern die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht - wie hier - den mitgeteilten Entscheidungsgründen in Verbindung mit der in Bezug genommenen früheren Entscheidung die für die nunmehrige Entscheidung maßgebenden Erwägungen entnehmen können (vgl. Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Juni 2016, § 117 Rn. 21; BVerwG, B.v. 9.6.1981 - 7 B 121/81 - juris; BVerwG, B.v. 17.12.1997 - 2 B 103/97 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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