Rechtsprechung
BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 159.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abgeltung des Erholungsurlaubs der Lehrer durch die Schulferien - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.08.1981 - 5 A 112/79
- BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 159.81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70
Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 159.81
Auch der "Grundsatz der Einheit des öffentlichen Dienstes" (vgl. hierzu BVerwGE 40, 237 [245 f.]) hat nicht - wie die Beschwerde offenbar meint - die Bedeutung, daß ein Beamter bei einem Wechsel in den Bereich eines anderen Dienstherrn in jeder Hinsicht, also auch hinsichtlich des Zeitpunkts und des Umfangs seines Erholungsurlaubs bzw. - bei Lehrern - seiner Ferienzeiten so zu behandeln ist, als habe ein Wechsel nicht stattgefunden.Die von der Beschwerde genannte Entscheidung in BVerwGE 40, 237 ff. behandelt den Fall der Rückforderung von während einer Beurlaubung aufgrund besonderer Vereinbarung weitergewährten Dienstbezügen und insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein teilweiser oder völliger Verzicht auf die Rückforderung aufgrund einer Ermessensentscheidung aus Billigkeitsgründen in Betracht zu ziehen ist.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 159.81
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite aufwirft, die zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
- BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16
Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L
Selbst bei dem Wechsel eines Beamten zu einem anderen Dienstherrn ist der Beamte nicht in jeder Hinsicht so zu behandeln, als hätte ein Wechsel nicht stattgefunden (vgl. schon BVerwG 13. Januar 1983 - 2 B 159.81 -) .