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   BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13   

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BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13 (https://dejure.org/2014,18479)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2014 - 2 B 55.13 (https://dejure.org/2014,18479)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 (https://dejure.org/2014,18479)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 BBG, § 2 Abs 3 BDG, § 13 Abs 1 BDG
    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten; Anwendbarkeit des Bundesdisziplinargesetzes für Beamte, die Wehrdienst im Rahmen einer Wehrübung leisten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund von Verurteilungen wegen Betrugs und Urkundenfälschung sowie der außerdienstlichen Aufnahme von Privatdarlehen bei Arbeitskollegen

  • rewis.io

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten; Anwendbarkeit des Bundesdisziplinargesetzes für Beamte, die Wehrdienst im Rahmen einer Wehrübung leisten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund von Verurteilungen wegen Betrugs und Urkundenfälschung sowie der außerdienstlichen Aufnahme von Privatdarlehen bei Arbeitskollegen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Entscheidungsmaßstab ist, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 26 und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 62.11 - NVwZ-RR 2013, 693 Rn. 56).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    In Bezug auf die von der Frage der Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Verhaltens zu trennende Bemessung der Disziplinarmaßnahme nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG (Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 11 ff.) ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Frage, ob und ggf. inwieweit der Beamte durch sein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit im Sinne von § 13 Abs. 1 BDG beeinträchtigt hat, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Dies lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (Urteil vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 = Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 18, jeweils Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Entscheidungsmaßstab ist, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 26 und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 62.11 - NVwZ-RR 2013, 693 Rn. 56).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und zuletzt vom 3. April 2014 - BVerwG 2 B 70.12 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 2 B 70.12

    Dienstvorgesetztenbefugnisse sind nicht auf Beamte beschränkt; dauerhafte

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und zuletzt vom 3. April 2014 - BVerwG 2 B 70.12 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13
    Es müssen tatsächliche Umstände dargetan werden, aus denen sich die offenkundige Unrichtigkeit im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 BDG ergeben kann (Beschluss vom 26. August 2010 - BVerwG 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur

  • BVerwG, 24.07.2007 - 2 B 65.07

    Verbindlichkeit der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Falle

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von

  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 D 1.05
  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Darüber hinaus entfällt die Bindungswirkung, wenn neue Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteile vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11, vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5, vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 - ZBR 2013, 262 Rn. 7 und vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 21).
  • VG München, 18.11.2014 - M 13 DK 14.2456

    Disziplinarklage; außerdienstliches Fehlverhalten (Straftat des vorsätzlichen

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten "losgelöst vom konkreten Fall nach objektiven Maßstäben zu beurteilen ist" (BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 8 im Rahmen der Entscheidung über die Zulassungsbeschwerde zu der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des BayVGH, U.v. 30.1.2013 - 16b D 71/12 - juris).

    Dabei ist unabhängig vom Schutzgut der begangenen Straftat das vom Beklagten begangene Delikt aufgrund der in § 283 StGB gesetzlich enthaltenen Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre) bereits in besonderem Maße als verwerflich anzusehen (BVerwG, B.v. 18.6.2014 a.a.O Rn. 11; ebenso BayVGH, U.v. 15.2.2012 a.a.O. Rn. 47 f.).

    Denn die Orientierung am Strafrahmen gewährleistet eine rationale und gleichmäßige Bewertung des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beklagten im Rahmen der Maßnahmenzumessung (st. Rspr., so BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; zuletzt etwa BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 11).

  • VG München, 24.03.2015 - M 13 DK 14.1031

    Disziplinarverfahren; außerdienstliches Fehlverhalten (Freiheitsstrafe von neun

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten "losgelöst vom konkreten Fall nach objektiven Maßstäben zu beurteilen ist" (BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 8).

    Die von der Beklagten verwirklichten Delikte sind aufgrund der in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich enthaltenen Strafandrohung (Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren) bereits in besonderem Maße als verwerflich anzusehen (BVerwG, B.v. 18.6.2014 a.a.O. Rn. 11; ebenso BayVGH, U.v. 15.2.2012 a.a.O. Rn. 47 f.).

    Denn nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung gewährleistet die Orientierung am Strafrahmen eine rationale und gleichmäßige Bewertung des außerdienstlichen Fehlverhaltens der Beklagten im Rahmen der Maßnahmenzumessung (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2010 - 2 C 83/08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 18; zuletzt etwa BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55/13 - juris Rn. 11).

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