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   VG Schwerin, 15.08.2014 - 2 B 612/14   

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https://dejure.org/2014,21293
VG Schwerin, 15.08.2014 - 2 B 612/14 (https://dejure.org/2014,21293)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15.08.2014 - 2 B 612/14 (https://dejure.org/2014,21293)
VG Schwerin, Entscheidung vom 15. August 2014 - 2 B 612/14 (https://dejure.org/2014,21293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Golffußball ist kein Golf

  • lto.de (Pressemeldung)

    Gofu-Park - Kein Golffußball auf Golfplatzgelände

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Nutzung der Golffußballanlage in Wittenbeck rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Untersagung der Nutzung der Golffußballanlage rechtmäßig - Zweckbestimmung mit Golffußballanlage nicht zu vereinbaren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2004 - 3 M 224/03
    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2014 - 2 B 612/14
    Das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung und die damit verbundene formelle Illegalität des Gofu-Parks führt bereits für sich genommen zu einem Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 LBauO M-V. Allein das Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung rechtfertigt regelmäßig eine Nutzungsuntersagung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. März 2004 - 3 M 224/03 - S. 4 des Umdrucks; Große-Suchsdorf u.a., Niedersächsische Bauordnung-Kommentar, 8. Auflage 2007, § 89 Rn. 27; Dürr/Sauthoff, Baurecht Mecklenburg-Vorpommern, 1. Auflage 2006, Rn. 1149).

    Ob eine Nutzungsuntersagungsverfügung ausnahmsweise dann nicht ausgesprochen werden darf, wenn die formell illegale Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschuss vom 9. März 2004, a.a.O.; Dürr/Sauthoff, a.a.O., Rn. 1149), kann offenbleiben.

    Von einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit könnte nur dann gesprochen werden, wenn für die Bauaufsichtsbehörde ohne weitere Ermittlungen ersichtlich und damit geradezu handgreiflich wäre, dass die in Rede stehende Nutzung dem öffentlichen Baurecht in jeder Hinsicht entspricht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschuss vom 9. März 2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2014 - 2 B 612/14
    Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 -, BVerwGE 138, 166-181).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1

    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2014 - 2 B 612/14
    Die Gesamtanlage selbst, also die Nutzung der Fläche als Sport- oder Spiel-, Bolz- oder Abenteuerspielplatz, bedarf der Genehmigung (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2001 - 8 G 681/01 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 4 TH 1130/89 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2001 - 8 G 681/01
    Auszug aus VG Schwerin, 15.08.2014 - 2 B 612/14
    Die Gesamtanlage selbst, also die Nutzung der Fläche als Sport- oder Spiel-, Bolz- oder Abenteuerspielplatz, bedarf der Genehmigung (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 26. März 2001 - 8 G 681/01 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Februar 1991 - 4 TH 1130/89 -, juris).
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