Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12896
BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10 (https://dejure.org/2011,12896)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 2 B 70.10 (https://dejure.org/2011,12896)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 2 B 70.10 (https://dejure.org/2011,12896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.2009 - 2 C 79.08

    Postbeamtenkrankenkasse; B1-Mitglied; Kassenleistungen; Beihilfe; Angemessenheit

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10
    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18 Rn. 18 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 2 C 79.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 20).

    Im Hinblick auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung ist die Auslegung des einschlägigen Gebührenrechts auch nicht mehr in dem Sinn zweifelhaft, dass erst ein Erlass des beihilfepflichtigen Dienstherrn für Klarheit sorgen müsste (vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 2 C 79.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 20).

  • LG Frankfurt/Main, 24.11.2004 - 16 S 173/99

    Zahnärztliche Vergütung für die sog. Dentin-Adhäsiv-Bonding-Mehrschicht-Technik

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10
    Im Übrigen haben diese die Gleichwertigkeit zahnärztlicher Leistungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode mit Leistungen zur Einbringung von Einlagefüllungen (Inlays) bejaht und damit entschieden, dass die hier fraglichen Leistungen mit den Gebührenziffern 215 bis 217 gleichwertig sind (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. November 2004 - 2 - 16 S 173/99 - S. 10 - 12 der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 161/02

    Analoge Abrechenbarkeit zahnärztlicher konservierender Leistungen;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10
    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist geklärt, nach welchen Grundsätzen zahnärztliche Behandlungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode abzurechnen sind: Der Bundesgerichtshof hat für die Prüfung der Gleichwertigkeit einer Leistung nach der Dentin-Adhäsiv-Technik mit einer Leistung des Gebührenverzeichnisses im Sinne von § 6 Abs. 2 GOZ entschieden, dass neben der Vergleichbarkeit der Art der ausgeführten Leistung, bei der das Ziel der Leistung oder der Ablauf der Behandlung im Vordergrund stehen, grundsätzlich gleichrangig auch Kosten- und Zeitaufwand zu berücksichtigen seien, da es bei der Analogberechnung darum gehe, den Zahnarzt für eine nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommene Leistung leistungsgerecht zu honorieren (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - III ZR 161/02 - juris Rn. 11 = NJW-RR 2003, 636)).
  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10
    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt nicht darin, dass ärztliche Leistungen von durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem Schwellenwert eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors abgerechnet werden (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - III ZR 54/07 - BGHZ 174, 101 zum inhaltsgleichen § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 70.10
    Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18 Rn. 18 m.w.N., vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2009 - BVerwG 2 C 79.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 20).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2011 - 5 LB 231/10

    Die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen sind angemessen bei Begründung der

    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 5 LA 237/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit der Abrechnung mit einem Schwellenwert von 2,3

    "...Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet.
  • VG Arnsberg, 28.06.2011 - 13 K 620/11

    Rechtmäßigkeit eines eines Gebisssanierung betreffenden Beihilfebescheids

    So ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. jüngst: Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 70.10 -, Juris.

    Zutreffend hat das beklagte Land darauf hingewiesen, dass die von Seiten der Klägerin zitierten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (zu den Aktenzeichen 2 B 55.10 und 2 B 70.10) lediglich (Komposit-)Einlagefüllungen betreffen, die der endgültigen Versorgung eines Zahnes dienen.

  • VG Hannover, 10.06.2014 - 13 A 8167/13

    Beihilfe; schwierige Füllgestaltung; Mehrfachlegung; Pfeilerdivergenzen;

    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus auch für das Beihilferecht, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • VG Hannover, 24.07.2019 - 13 A 971/17

    Beihilfe; Charakterisierung; funktionstherapeutische Leistungen; individuelle

    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus auch für das Beihilferecht, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 176/10

    Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen als

    "...Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet.
  • VG Arnsberg, 14.10.2015 - 13 K 2159/14
    So ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. zuletzt: Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 70.10 -, juris.
  • VG Hannover, 11.12.2017 - 13 A 7664/16

    Augenoperation; Cataract-Operation; extrem harter Linsenkern; Linsenkern;

    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus auch für das Beihilferecht, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • VG Hannover, 13.11.2018 - 13 A 305/18

    Analgosedierung; Beihilfefähigkeit; Schwellenwert; Weisheitszahn; Zahnbehandlung

    Ist demnach zivilgerichtlich festgestellt, dass ein Arzt ohne Begründung seine Leistung mit dem 2, 3fachen Gebührenwert abrechnen darf, wenn die Behandlung mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und durchschnittlichem Zeitaufwand ohne Erschwernisse verbunden war (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.1.2011 - 2 B 70.10 -, juris und Beschl. v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 -, juris), folgt daraus auch für das Beihilferecht, dass der Arzt den Schwellenwert des 2, 3fachen Gebührenwertes dann überschreiten kann, wenn er überdurchschnittliche Schwierigkeiten und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand der Leistungen und überdurchschnittlich schwierige Umstände der Ausführung schriftlich begründet (OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • VG Arnsberg, 27.03.2017 - 13 K 932/16
    So ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. nur: Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 B 70.10 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2017 - 3 K 5541/14

    Schwellenwertüberschreitung, Schwelllenwert, Steigerungssatz, 3,5fach,

  • VG Hannover, 29.12.2014 - 13 A 11338/14

    Angemessenheit; Beihilfe; Schwellenwert; Spiral-CT; Steigerungsfaktor

  • VG Arnsberg, 09.12.2014 - 13 K 3687/13
  • VG Arnsberg, 25.08.2017 - 13 K 2213/16
  • VG Hannover, 11.11.2022 - 13 A 6580/21

    Beihilfe; Grauer Star; harter Kern; Katarakt OP; Linsenwackeln; Tunneltechnik

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht