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   OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98   

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https://dejure.org/1998,14384
OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98 (https://dejure.org/1998,14384)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.12.1998 - 2 BB 421/98 (https://dejure.org/1998,14384)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98 (https://dejure.org/1998,14384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Betreuungsaufwand Behinderter während des Schulbesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe; Schulpflicht; Schulträger

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98
    Daraus folgt, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe grundsätzlich solche Hilfen vom Sozialhilfeträger nicht verlangt werden können, die gesetzlich vom Schulträger anzubieten und zu erfüllen sind (VGH Mannheim, FEVS 48, 228 [231]).

    Näher liegend und deshalb für das Eilverfahren überwiegend wahrscheinlich ist, dass der Schulträger seinen Verpflichtungen nachkommt (VGH Mannheim, FEVS 48, 228 [231]).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.1991 - 4 M 148/89

    Zum Vorliegen einer Einrichtung zur teilstationären Betreuung- Sonderschule für

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98
    Art und Intensität der Körperbehinderung können aber im Einzelfall eine weit über das übliche Maß hinausgehende Betreuung erfordern, die von der Schule im Rahmen der haushaltsplanmäßig vorgegebenen Personalausstattung nicht sichergestellt werden kann, ohne zugleich den Bildungsanspruch der Mitschüler zu gefährden (vgl. VGH Kassel, FEVS 47, 549 [550]; OVG Lüneburg, U. v. 01.02.1991 - 4 M 148/89; VG Frankfurt, U. v. 12.08.1996 - 7 G 1843/96).

    Dies gilt auch für Ansprüche, die sich aus den Schulgesetzen für die Beschulung Behinderter in Sonderschulen ableiten, aber gegenwärtig nicht realisiert werden können (OVG Lüneburg, U. v. 01.02.1991 - 4 M 148/89; Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor

    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98
    Richtig ist, dass nach § 2 Abs. 1 BSHG nur bereite Mittel die Hilfebedürftigkeit ausschließen und Ansprüche, die im Augenblick nicht realisierbar sind oder deren Realisierung dem Hilfesuchenden nicht zuzumuten oder wegen Eilbedürftigkeit der Hilfe nicht möglich ist, außer Betracht zu bleiben haben (BVerwGE 100, 50 [54] = FEVS 46, 397; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, § 2 Rn. 7, 11).
  • VG Frankfurt/Main, 12.08.1996 - 7 G 1843/96
    Auszug aus OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98
    Art und Intensität der Körperbehinderung können aber im Einzelfall eine weit über das übliche Maß hinausgehende Betreuung erfordern, die von der Schule im Rahmen der haushaltsplanmäßig vorgegebenen Personalausstattung nicht sichergestellt werden kann, ohne zugleich den Bildungsanspruch der Mitschüler zu gefährden (vgl. VGH Kassel, FEVS 47, 549 [550]; OVG Lüneburg, U. v. 01.02.1991 - 4 M 148/89; VG Frankfurt, U. v. 12.08.1996 - 7 G 1843/96).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 222/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Hilfen, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind, können nicht vom Sozialhilfeträger verlangt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Aus diesem Grund wurde auch von Gerichten, die der Auffassung des Bundessozialgerichts folgen und den Kernbereich pädagogischer Tätigkeit grundsätzlich nach sozialhilferechtlichen Kriterien bestimmen, dieser Kernbereich bisweilen an Sonderschulen weiter gezogen als an Regelschulen und insoweit überzeugend entschieden, dass die Deckung des sonderpädagogischen Bedarfs von Sonderschülern dort in der Regel vollständig dem Kernbereich pädagogischer Arbeit zurechnen und ein Integrationshelfer an Sonderschulen daher regelmäßig lediglich zur Deckung eines möglichen zusätzlichen behinderungsbedingten Eingliederungsbedarfs denkbar sei, während dies in Regelschulen, deren Angebot und Personalausstattung auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Kinder nicht gleichermaßen zugeschnitten ist, nicht der Fall sei (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 1998, 228; OVG Bremen, Beschluss vom 10.12.1998 - 2 BB 421/98 -, FEVS 51, 182; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris; SG Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09 -, juris; SG Trier, Urteil vom 15.04.2014 - S 6 SO 66/11 -, juris; SG Rostock, Beschluss vom 28.10.2013 - S 8 SO 80/13 ER -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 8 K 2759/06 -, juris; Kepert/Pattar, Diskussionspapier Nr. 2014-03, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

    Anlass zu der Annahme, der durch das Autismusleiden bedingte Betreuungsbedarf des Antragstellers werde durch die schulische Betreuung gedeckt, besteht auch für das Eilverfahren (für eine gegenteilige Annahme im Regelfall: Bremisches OVG, Beschl. v. 10.12.1998 - 2 BB 421/98 -, FEVS 51, 182, 184 f.) vor dem Hintergrund der weiteren in den Akten befindlichen Sachverständigenstellungnahmen nicht.
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 36/14

    Inklusion; Schulbegleitung

    Hilfen, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind, können nicht vom Sozialhilfeträger verlangt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97).".
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 9 SO 8/08

    Eintrittspflichtigkeit des Schulträgers bei Hilfen zu einer angemessenen

    Daraus folgt, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 39 Abs. 1 BSHG (bis zum 31. Dezember 2004) und nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (ab dem 1. Januar 2005) regelmäßig solche Leistungen vom Sozialhilfeträger nicht verlangt werden können, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 zum Az.: 2 BB 421/98, NordÖR 1999, 197 im Anschluss an den VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 zum Az.: 6 S 9/97, FEVS 48, 228, 231).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - L 9 SO 36/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Hilfen, die gesetzlich vom Schulträger zu erfüllen sind, können nicht vom Sozialhilfeträger verlangt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97).".
  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 4 B 245/16

    Integrationshelfer; Vorwegnahme; Behinderung; Eingliederungshilfe;

    Zwar können im Rahmen der Eingliederungshilfe regelmäßig nicht solche Leistungen verlangt werden, die gesetzlich vom Schulträger anzubieten und zu erfüllen sind (in Bezug auf den Sozialhilfeträger: OVG Bremen, Beschl. v. 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98 -, juris Ls.; OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2008 - L 9 SO 8/08 -, juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03

    Eingliederungshilfe; Beförderungskosten; Schulbesuch

    Diese Vorschrift ist - wie der Senat bereits im Beschluss vom 10.12.1998 (Az. 2 BB 421/98) ausgeführt hat - Ausdruck des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG), wonach Sozialhilfe nicht beanspruchen kann, wer die Hilfe von anderen erhält.
  • OVG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 B 9/00

    Kostenerstattungsanspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte;

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 8 SO 54/09
    Zwar ist es vordringlich Aufgabe einer Förderschule, Betreuung, Erziehung und Unterrichtung sicherzustellen (OVG Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 1998 - 2 BB 421/98 - FEVS 51, 182).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2006 - L 8 SO 176/06
  • VG Bremen, 11.05.2005 - S4 V 51/05

    Autismustherapie als Maßnahme der Eingliederungshilfe zugesprochen

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