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   BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97   

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https://dejure.org/1997,8959
BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97 (https://dejure.org/1997,8959)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 BU 43/97 (https://dejure.org/1997,8959)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 (https://dejure.org/1997,8959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der Berücksichtigung einer gruppenspezifischen Risikoerhöhung - Voraussetzungen für eine hinreichende Darlegung einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97
    Im übrigen hat der Senat in seiner Entscheidung vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - (HVBG INFO 1997, 552) ausgeführt, eine für eine Entschädigung auch nach § 551 Abs. 2 RVO erforderliche gruppenspezifische Risikoerhöhung kann im Fall des Kehlkopfkrebses aufgrund von Asbesteinwirkungen nicht mit der im allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen belegt werden.
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97
    Die ferner von der Beschwerdeführerin unter Nr. 5 gerügte Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 30. Januar 1986 - 2 RU 80/84 - (BSGE 59, 295) liegt nicht vor.
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Hier können neben statistisch-epidemiologischen Studien auch andere Erkenntnisquellen wie Einzelfallstudien, Erkenntnisse und Anerkennungen in der ehemaligen DDR sowie nach § 551 Abs. 2 RVO in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochene Anerkennungen (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 - in HVBG-Info 1997, 2013), also allgemeine Erkenntnisse durch Forschung und praktische Erfahrungen (BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - aaO) eine Rolle spielen (s auch Lauterbach/Koch, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 9 RdNr 189 f).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Ist im Ausnahmefall die gruppenspezifische Risikoerhöhung nicht mit der im Allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen zu belegen, da etwa aufgrund der Seltenheit der Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können, kann zur Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung spezieller Noxen zur Verursachung der betreffenden Krankheit auch auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten, sowie auf frühere Anerkennungen entsprechender Krankheiten wie BKen nach § 551 Abs. 2 RVO und damit zusammenhängende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3 aaO; BSG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = HVBG-Info 1997, 2113 für den hier relevanten Fall einer Lungenfibrose bei einem Schweißer; Brackmann/Krasney, aaO).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

    Hier können neben statistisch-epidemiologischen Studien auch andere Erkenntnisquellen wie Einzelfallstudien, Erkenntnisse und Anerkennungen in der ehemaligen DDR sowie nach § 551 Abs. 2 RVO in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochene Anerkennungen (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 - in HVBG-Info 1997, 2013), also allgemeine Erkenntnisse durch Forschung und praktische Erfahrungen (BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - aaO) eine Rolle spielen (s auch Lauterbach/Koch, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 9 RdNr 189 f).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Die für eine Entschädigung nach § 551 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 RVO erforderliche Voraussetzung, daß der Versicherte zu einer bestimmten Personengruppe gehört, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Einwirkungen ausgesetzt sind, welche nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft geeiget sind, Krankheiten solcher Art, wie sie bei ihm bestanden, zu verursachen (s dazu auch Beschluß des Senats vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 -), sind nach den Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hier nicht gegeben.
  • LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer

    Deshalb kann ausnahmsweise bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw. toxikologischer Evidenz andererseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl. dazu BSGE 52, 272, 275; BSG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = BAGUV RdSchr. 72/97; ausführlich Koch, a.a.O., § 35 Rdn. 8 und § 37 Rdn. 6 ff.; Woitowitz, a.a.O., 159).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98

    Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit

    Der hierzu ergangene Beschluss des Bundessozialgerichts vom 27. Mai 1997 (- 2 BU 43/97 -, HVBG-INFO 1997, 2013), mit dem die Beschwerde der unterlegenen Berufsgenossenschaft gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde, gibt für die zu entscheidende Sachfrage nichts her.
  • LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 222/98

    Entschädigung einer beruflich verursachten Gesundheitsstörung gemäß einer

    Deshalb kann ausnahmsweise bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw. toxikologischer Evidenz andererseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl. dazu BSGE 52, 272, 275; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, S. 20 f.; BSG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = BAGUV RdSchr. 72/97; siehe hierzu ausführlich auch Koch in: Schulin, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 2 Unfallversicherung, § 35 Rn. 8 und § 37 Rn. 6 ff.; Woitowitz, Die BG 1994, 156, 159).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2005 - L 10 U 2792/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Sperrwirkung - aktive

    Ist im Ausnahmefall die gruppenspezifische Risikoerhöhung nicht mit der im Allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer größeren Anzahl gleichartiger Gesundheitsstörungen zu belegen, da etwa aufgrund der Seltenheit der Erkrankung medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können" (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2002 - L 2 U 268/98), "kann zur Feststellung der generellen Geeignetheit der Einwirkung spezieller Noxen zur Verursachung der betreffenden Krankheit auch auf Einzelfallstudien, auf Erkenntnisse aus anderen Staaten sowie auf frühere Anerkennungen entsprechender Krankheiten wie Berufskrankheiten nach § 551 Abs. 2 RVO und damit zusammenhängende medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen werden (vgl. auch BSGE 79, 250, 252; BSG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 = HVBG-Info 1997, 2113 für den hier relevanten Fall einer Lungenfibrose bei einem Schweißer; Brackmann/Krasney, a.a.O.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2002 - L 2 U 268/98

    Quasi-Berufskrankheit - Schweißerlunge - generelle Geeignetheit - gesicherte

    Dementsprechend hat es das Bundessozialgericht (BSG) zB als ausreichend angesehen, die generelle Geeignetheit der Einwirkung von Asbest für die Entstehung von Kehlkopfkrebs aus verschiedenen Einzelfallstudien und Erkenntnissen, aus Anerkennungen in der ehemaligen DDR sowie aus bisher nach § 9 Abs. 2 SGB VII ausgesprochenen Anerkennungen zu folgern (BSG, Urt. v. 14.11.1996, Az. 2 RU 9/96 = HVBG-Info 1997, 552; in die gleiche Richtung gehend auch Beschl. v. 27.5.1997, Az. 2 BU 43/97 = HVBG-Info 1997, 2013 f.).
  • LSG Niedersachsen, 21.01.1999 - L 6 U 266/98

    Rechtswirksamkeit der Aufnahme der BK-Nr. 2108 (Erkrankungen der

    27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 - in HVBG-Info 1997, 2013), also allgemeine Erkenntnisse durch Forschung und praktische Erfahrungen (BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - aaO) eine Rolle spielen (s auch Lauterbach/Koch, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 9 RdNr 189 f).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.1997 - L 7 U 306/95

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - bandscheibenbedingte

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