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   OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 405/05   

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https://dejure.org/2011,7823
OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 405/05 (https://dejure.org/2011,7823)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2011 - 2 Bf 405/05 (https://dejure.org/2011,7823)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2011 - 2 Bf 405/05 (https://dejure.org/2011,7823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Rücknahme einer Baugenehmigung, die im vereinfachten Verfahren nach dem Hamburgischen Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus erteilt worden ist

  • Justiz Hamburg

    Zur Rücknahme einer Baugenehmigung, die im vereinfachten Verfahren nach dem Hamburgischen Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus erteilt worden ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Möglichkeit der Rücknahme einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 HmbVwVfG; Beschränkung der Prüfung eines Bauantrages auf die in § 2 Abs. 1 HmbWoBauErlG aufgeführten Vorschriften; Bauordnungsrechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung wegen nicht im Genehmigungsverfahren geprüfter Sachverhalte; Beschränkung der Prüfung eines Bauantrages auf die in § 2 Abs. 1 HmbWoBauErlG aufgeführten Vorschriften; Bauordnungsrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vereinfachte Genehmigungsverfahren und die Rücknahme der Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 852
  • ZfBR 2011, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 374/06

    Baugenehmigungsverfahren - bauordnungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 405/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakte 2 Bf 374/06 (17 K 4355/04) betreffend den Streit der Beteiligten um eine weitere Baugenehmigung, der Gerichtsakten 2 Bs 313/03 (17 VG 2107/2003), 2 Bs 13/04 (17 VG 5809/2003) und 2 Bs 345/05 betreffend die vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie der Sachakten der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn man die Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht nur für berechtigt (vgl. zum Meinungsstand das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Berufungsgerichts vom heutigen Tage in der Sache 2 Bf 374/06 nebst dortigen Nachweisen), sondern sogar für verpflichtet hielte, einen Bauantrag abzulehnen, wenn dem Vorhaben andere, nicht zum Prüfungsumfang gehörende Vorschriften entgegenstehen.

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 405/05
    Das Bebauungsrecht verlangt jedenfalls für die Bebaubarkeit eines Wohngrundstücks grundsätzlich - und so auch hier - nicht, dass die Grundstücke mit Großfahrzeugen erreichbar sein müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1993, BVerwGE 92, 304).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 405/05
    Die vorhandene Straße muss den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1996, NVwZ 1997, 389).
  • OVG Hamburg, 17.03.2004 - 2 Bs 13/04

    Reichweite von Nachtragsgenehmigungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 405/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakte 2 Bf 374/06 (17 K 4355/04) betreffend den Streit der Beteiligten um eine weitere Baugenehmigung, der Gerichtsakten 2 Bs 313/03 (17 VG 2107/2003), 2 Bs 13/04 (17 VG 5809/2003) und 2 Bs 345/05 betreffend die vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie der Sachakten der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • OVG Hamburg, 30.03.2011 - 2 Bf 374/06

    Baugenehmigungsverfahren - bauordnungsrechtliche Anforderungen an die

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird zunächst auf den Tatbestand des Urteils des Berufungsgerichts vom heutigen Tage im Verfahren 2 Bf 405/05 Bezug genommen, in dem die Beteiligten um die Rücknahme einer den Klägern unter dem 25. Juni 2002 für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück H. ... 19a erteilten Baugenehmigung gestritten haben.

    Die Beklagte wiederholt und vertieft insoweit ihre bisherigen Ausführungen einschließlich jener im Verfahren 2 Bf 405/05 und trägt ergänzend vor: Obwohl § 2 Abs. 1 HmbWoBauErlG die Vorschrift des § 4 HBauO 1986 nicht erwähne, seien die dort normierten Anforderungen an die Zugänglichkeit der Grundstücke Prüfungsgegenstand des vereinfachten Genehmigungsverfahrens.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakte 2 Bf 405/05 (17 K 2106/03) betreffend den Streit der Beteiligten um die Rücknahme der Baugenehmigung vom 25. Juni 2002, der Gerichtsakten 2 Bs 313/03 (17 VG 2107/2003), 2 Bs 13/04 (17 VG 5809/2003) und 2 Bs 345/05 betreffend die vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sowie der Sachakten der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Ausführungen des Berufungsgerichts in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom heutigen Tage in der Sache 2 Bf 405/05 Bezug genommen werden.

    Insoweit kann zur weiteren Begründung auf die Ausführungen des Berufungsgerichts in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Urteil vom heutigen Tage in der Sache 2 Bf 405/05 verwiesen werden.

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