Rechtsprechung
OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14.Z |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Anforderungen an Einfriedigungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten in Hamburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gestaltung des Stadtbildes und Landschaftsbildes durch das Verbot nicht durchbrochener Einfriedungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten; Schutz der Benutzer öffentlicher Wege vor einem "Tunnelgefühl"; Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer hohen Mauer an ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestaltung des Stadtbildes und Landschaftsbildes durch das Verbot nicht durchbrochener Einfriedungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten; Schutz der Benutzer öffentlicher Wege vor einem "Tunnelgefühl"; Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer hohen Mauer an ...
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Baugenehmigung für die Errichtung einer 2,25 m hohen Mauer!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtdurchbrochene Grundstückseinfriedungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbot nicht durchbrochener Einfriedungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbot nicht durchbrochener Einfriedungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.11.2013 - 11 K 1606/12
- OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14.Z
Papierfundstellen
- BauR 2015, 873
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620
Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2000, 1 Bf 455/98; VGH München, Beschl. v. 16.10.2014, 10 ZB 13.2620, juris m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2014, OVG 5 N 34.11, juris). - OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08
Allgemeines Wohngebiet; Abweichung von bauordnungsrechtlicher Anforderung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Fraglich ist bereits, ob diese Interessenabwägung im Rahmen des Tatbestandes des § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO entscheidungserheblich ist oder ob dort ausschließlich zu prüfen ist, ob der Schutzzweck der Norm durch eine andere Lösung in gleicher Weise sichergestellt ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, NordÖR 2010, 413). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 34.11
Gegartes Fleischerzeugnis; zusammengefügte Fleischstücke; Auslobung als …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2000, 1 Bf 455/98; VGH München, Beschl. v. 16.10.2014, 10 ZB 13.2620, juris m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2014, OVG 5 N 34.11, juris).
- VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882
Nachbarklage; Abweichung von Abstandsflächen; Beeinträchtigung des überlieferten …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Insoweit sei das Verwaltungsgericht, das eine strikte normative Bindung an den Schutzzweck des § 11 HBauO angenommen habe, von der Rechtsprechung des VGH München (Beschl. v. 8.12.2011, 15 ZB 11.1882, juris Rn. 6 m.w.N.) zum vergleichbaren Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO abgewichen, der von einer gelockerten Bindung ausgehe. - OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2000 - 1 M 66/00
Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich kein Anhaltspunkt für das Vorliegen von Schwierigkeiten, die das Maß des in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten Üblichen erheblich übersteigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.9.2000, NordÖR 2001, 161 m.w.N.). - OVG Hamburg, 14.12.2000 - 1 Bf 455/98
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2000, 1 Bf 455/98; VGH München, Beschl. v. 16.10.2014, 10 ZB 13.2620, juris m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2014, OVG 5 N 34.11, juris). - OVG Hamburg, 07.11.2001 - 4 Bf 290/01
Auszug aus OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Berufungsentscheidung erhebliche tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.11.2001, 4 Bf 290/01, juris).