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   BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92   

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https://dejure.org/1994,3611
BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92 (https://dejure.org/1994,3611)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.1994 - 2 BvL 52/92 (https://dejure.org/1994,3611)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 2 BvL 52/92 (https://dejure.org/1994,3611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aussetzung - Vorlage - Rechtsauffassung - Verfahrensvorschriften - Prozeßabschnitt - Maßgeblichkeit - Übergeordnetes Gericht - Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes - Zulässigkeit

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69

    Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrollvorlage nach Feststellung der

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).

    Damit ist für die bis dahin mit der Sache befaßte Instanz, das Amtsgericht Braunschweig, die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (vgl. BVerfGE 29, 34 [38]).

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Vernehmung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).

    Dies ergibt sich aus den zur Bestimmung von Tragweite und Bedeutung des Beschlußtenors heranzuziehenden Beschlußgründen (BVerfGE 42, 91 [94 f.]).

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    So habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß der örtliche Sitzungsvertreter auf Grundlage der durch § 2 Rechtspflegergesetz gewährleisteten Ausbildung in der Lage sei, Aufgaben der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung wahrzunehmen (BVerfGE 56, 110 [127]); denn auch diese Ausbildung habe umfangreiche juristische Inhalte.
  • OLG Hamm, 23.06.1988 - 1 VAs 3/88

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei; Auffindung von Beweismaterial; Flüchtiges

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Schließlich sei auch der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluß vom 23. Juni 1988 - 1 VAs 3/88 -) nicht zu folgen, wonach ein Steueroberinspektor als Beamter des gehobenen Dienstes einem Amtsanwalt gleichzusetzen sei.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Erst wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt bei Berücksichtigung der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten unzweideutig ergebe, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht gewahrt seien, könnten aus diesem selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens gezogen werden (BVerfGE 57, 250 [276]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, daß die Verhängung einer Kriminalstrafe aufgrund des schwerwiegenden Eingriffs in die Rechtssphäre des Betroffenen dem Gericht vorzubehalten sei (BVerfGE 22, 49 [80]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92
    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvL 20/84
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