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   BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07   

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https://dejure.org/2008,32207
BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07 (https://dejure.org/2008,32207)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07 (https://dejure.org/2008,32207)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - 2 BvR 1093/07 (https://dejure.org/2008,32207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch den Schutz der persönlichen Ehre (vgl. BVerfGE 54, 208 [217]; - 93, 266 [290]).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen umfasst das Recht, grundsätzlich selbst darüber befinden zu dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; - 54, 148 [155]; - 63, 131 [142]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen umfasst das Recht, grundsätzlich selbst darüber befinden zu dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; - 54, 148 [155]; - 63, 131 [142]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen umfasst das Recht, grundsätzlich selbst darüber befinden zu dürfen, wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit darstellen will (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; - 54, 148 [155]; - 63, 131 [142]).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch den Schutz der persönlichen Ehre (vgl. BVerfGE 54, 208 [217]; - 93, 266 [290]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
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