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   BVerfG, 02.05.1985 - 2 BvR 285/85   

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BVerfG, 02.05.1985 - 2 BvR 285/85 (https://dejure.org/1985,21566)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1985 - 2 BvR 285/85 (https://dejure.org/1985,21566)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - 2 BvR 285/85 (https://dejure.org/1985,21566)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Auch in einer weiteren Entscheidung vom 2. Mai 1985 (BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 2. Mai 1985 - 2 BvR 285/85 -, DB 1985, S. 1569 ) hat das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz vom 20. März 1981 (BGBl I S. 301) erhoben, insbesondere keinen Kompetenzverstoß erkannt.
  • BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz; Sicherheitsleistung

    c) Da bereits die vorgenannten Erwägungen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts begründen und die Aufhebung der Vollziehung als geboten erscheinen lassen, bedarf es im summarischen Verfahren keiner näheren Ausführungen darüber, ob die Vorentscheidung auch deshalb zu bestätigen ist, weil ernsthafte Zweifel darüber bestehen, ob die Erhebung einer Nachsteuer auf Tabakwaren nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in der Tabakstrukturrichtlinie und der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABlEG Nr. L 76/1) überhaupt zulässig ist, ob der Gesetzgeber bei der Normierung der Ermächtigungsgrundlage das Bestimmtheitsgebot (Art. 80 Abs. 1 GG) in ausreichendem Maße beachtet hat und die eigentliche Entscheidung über die Erhebung einer Nachsteuer dem Verordnungsgeber überlassen durfte (in der Vergangenheit beruhte die Erhebung einer Nachsteuer regelmäßig auf gesetzlichen Bestimmungen; vgl. die Übersicht bei Förster, Die Verbrauchsteuern, S. 70 ff.) und ob --wie die Antragstellerin meint-- der Nachsteuerregelung eine echte und daher verfassungsrechtlich zu beanstandende Rückwirkung beizumessen wäre (vgl. zur Zulässigkeit einer angeordneten Rückwirkung bei der Erhebung von Nachsteuern BVerfG-Beschluss vom 2. Mai 1985 2 BvR 285/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 93).
  • BFH, 06.08.2007 - VII B 110/06

    Nachsteuer-Verordnung gemäß § 31 Nr. 18 TabakStG; Verfassungsmäßigkeit

    Da bereits die vorgenannten Erwägungen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts begründen und die Aufhebung der Vollziehung als geboten erscheinen lassen, bedarf es im summarischen Verfahren keiner näheren Ausführungen darüber, ob die Vorentscheidung auch deshalb zu bestätigen ist, weil ernsthafte Zweifel darüber bestehen, ob die Erhebung einer Nachsteuer auf Tabakwaren nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in der Tabakstrukturrichtlinie und der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABlEG Nr. L 76/1) überhaupt zulässig ist, ob der Gesetzgeber bei der Normierung der Ermächtigungsgrundlage das Bestimmtheitsgebot (Art. 80 Abs. 1 GG) in ausreichendem Maße beachtet hat und die eigentliche Entscheidung über die Erhebung einer Nachsteuer dem Verordnungsgeber überlassen durfte (in der Vergangenheit beruhte die Erhebung einer Nachsteuer regelmäßig auf gesetzlichen Bestimmungen; vgl. die Übersicht bei Förster, Die Verbrauchsteuern, S. 70 ff.) und ob der Nachsteuerregelung eine echte und daher verfassungsrechtlich zu beanstandende Rückwirkung beizumessen wäre (vgl. zur Zulässigkeit einer angeordneten Rückwirkung bei der Erhebung von Nachsteuern Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1985 2 BvR 285/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 93).
  • FG Hamburg, 05.04.2006 - IV 169/05

    Tabaksteuer - Aussetzung der Vollziehung: Rückwirkende Tabaksteuererhöhung auf

    Einmalige Nachsteuerregelungen gehören nämlich zum typischen Instrumentarium des Gesetzgebers im Bereich des Verbrauchsteuerrechts (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 2.5.1985 - 2 BvR 285/85 -, juris).
  • FG Hamburg, 20.04.2006 - IV 9/06

    Rückwirkende Tabaksteuererhöhung auf vorportionierten Feinschnitt

    Einmalige Nachsteuerregelungen gehören nämlich zum typischen Instrumentarium des Gesetzgebers im Bereich des Verbrauchsteuerrechts (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 2.5.1985 - 2 BvR 285/85 -, juris).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2006 - 4 V 452/06

    Tabaksteuererhöhung; Nachsteuer für Vorräte; Vorportionierter Feinschnitt;

    Die Erwartung, dass das geltende Steuerrecht fortbestehen und eine Nachversteuerung zur Sicherung der Einnahmen aus einer Steuererhöhung nicht vorgenommen wird, wird von der Verfassung daher nicht geschützt (BVerfG-Beschlüsse vom 28. Januar 1970 1 BvL 4/67, BVerfGE 27, 375, 385 f.; vom 2. Mai 1985 2 BvR 285/85, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1985, 364, 365; BFH-Urteil vom 15. April 1987 VII R 108/82, BFH/NV 1988, 132).
  • BFH, 15.04.1987 - VII R 108/82

    Nachversteuerung einer bereits angemeldeten Mineralölsteuer auf Grund eines

    Die Zustimmung des Bundesrates war nach Art. 105 Abs. 3 GG deshalb nicht erforderlich, weil auch die Steuern aufgrund der vorgenannten Nachversteuerung in vollem Umfang dem Bund zufließen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 2. Mai 1985 2 BvR 285/85, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1985, 364).
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