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   BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07   

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BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 (https://dejure.org/2007,15053)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 (https://dejure.org/2007,15053)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 (https://dejure.org/2007,15053)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1471/01

    Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags -

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

    In diesem Fall darf eine Revision aber erst dann als unzulässig verworfen werden, wenn zuvor eine Korrektur der Entscheidung durch Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - von Amts wegen oder auf Antrag - ermöglicht wurde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279 ).

    Über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung ist der Betroffene in Fällen möglichen gerichtlichen Verschuldens ausdrücklich zu belehren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 1612/06
    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Von dem genannten Erfordernis einer Belehrung kann vorliegend nicht aus dem Grund abgesehen werden, weil die Beschwerdeführerin schon aus dem vorangegangenen Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -) wusste, dass sie bei Fehlern des Gerichtes Wiedereinsetzung beantragen kann.

    Ob die Beschwerdeführerin die Wiedereinsetzungsfrist mangels Belehrung unverschuldet versäumt hat, oder ob sie nicht aufgrund der ihr gegenüber im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -) gemachten Ausführungen, welche im Kern die gleiche Frage betrafen, um die Möglichkeit der Wiedereinsetzung gegen die angefochtene Entscheidung des Kammergerichts vom 4. Dezember 2006 hätte wissen müssen, haben die Fachgerichte zu entscheiden.

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

    Über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung ist der Betroffene in Fällen möglichen gerichtlichen Verschuldens ausdrücklich zu belehren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Die Beschwerdeführerin kann nämlich noch durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fachgerichtlichen Rechtsschutz erreichen (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 , dort unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung; 77, 275 ).

    Vielmehr hat er sich an der Anfertigung der Revisionsbegründung gestaltend zu beteiligen und die Verantwortung für ihren Inhalt zu übernehmen, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 10, 274 ).

  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

    Über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung ist der Betroffene in Fällen möglichen gerichtlichen Verschuldens ausdrücklich zu belehren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, Rpfleger 2002, S. 279; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2005 - 2 BvR 975/03 -, NStZ-RR 2005, S. 238 und vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a.-, NJW 2005, S. 3629).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Die Beschwerdeführerin kann nämlich noch durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fachgerichtlichen Rechtsschutz erreichen (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 , dort unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung; 77, 275 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Das Revisionsgericht muss allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen können, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH, Urteil vom 3. März 1982, 2 StR 649/81, NJW 1982, S. 1655; BGH, Beschluss vom 9. März 1995, 4 StR 77/95, NJW 1995, S. 2047).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Die Beschwerdeführerin kann nämlich noch durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fachgerichtlichen Rechtsschutz erreichen (vgl. BVerfGE 10, 274 ; 42, 252 , dort unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung; 77, 275 ).
  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07
    Nach diesen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Anforderungen (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 -, NJW 1985, S. 125 ) wäre detailliert anzugeben gewesen, wann die Beschwerdeführerin welchen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen mit welchem Inhalt gestellt und welche Entscheidung das Gericht hierüber getroffen hat.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • OLG Dresden, 10.07.2015 - 2 OLG 23 Ss 401/15

    Aufnahme einer Revisionsbegründung durch eine nicht zuständige

    In diesen Fällen kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf einem Verschulden des Angeklagten, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris).
  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 134/16

    Rechtsbeschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtspfleger; Übernahme der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz fairer Verfahrensführung jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zurechnenden Fehler liegt, eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 -, m. w. N., juris; BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 - juris).
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 135/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz fairer Verfahrensführung jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zuzurechnenden Fehler liegt, eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 - m. w. N., juris; BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 -, juris).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Das gilt auch für andere vom BVerfG entschiedene Fälle (Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Oktober 2012 a. a. O., juris, und 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG], 6. Juni 2011 a. a. O., juris [tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtsbeschwerde nach StVollzG bei der zuständigen Geschäftsstelle einzulegen], 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, juris [fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung], 21. März 2005 a. a. O., juris [Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG durch unzuständigen Beamten], 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris, und 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Revisionsbegründung]).
  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Das gilt auch für andere vom BVerfG entschiedene Fälle (Nichtannahmebeschlüsse vom 10. Oktober 2012 a. a. O., juris, und 27. Juni 2006 - 2 BvR 1147/05 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG], 6. Juni 2011 a. a. O., juris [tatsächliche Unmöglichkeit, Rechtsbeschwerde nach StVollzG bei der zuständigen Geschäftsstelle einzulegen], 19. März 2009 - 2 BvR 277/09 -, juris [fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung], 21. März 2005 a. a. O., juris [Protokollierung einer Rechtsbeschwerde nach StVollzG durch unzuständigen Beamten], 6. Juni 2007 - 2 BvR 61/07 -, juris, und 11. November 2001 - 2 BvR 1471/01 -, juris [jeweils fehlerhafte Protokollierung einer Revisionsbegründung]).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 137/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt der Grundsatz fairer Verfahrensführung jedenfalls dann, wenn der Wiedereinsetzungsgrund in einem der Justiz zurechnenden Fehler liegt, eine ausdrückliche Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 -, m. w. N., juris; BVerfG, Beschluss vom 29.02.2012 - 2 BvR 2911/10 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 4 Sa 266/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern - wie vorliegend - auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (BVerfG v. 06.06.2007 - 2 BvR 61/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 07.03.2013 - 2 Ss 81/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch dann zu gewähren, wenn die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht auf eigenem Verschulden, sondern auf einem der Justiz zurechenbaren Fehler beruht (BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007, - 2 BvR 61/07 - , zitiert bei juris).
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