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   BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91   

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BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 (https://dejure.org/1992,8731)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 (https://dejure.org/1992,8731)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1992 - 2 BvR 699/91 (https://dejure.org/1992,8731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Einkünften aus einem öffentlichen Amtsverhältnis auf das Übergangsgeld eines Abgeordneten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91
    Es kann dahinstehen, ob der für Abgeordnete geltende formalisierte Gleichheitssatz, demzufolge allen Abgeordneten eine gleich hoch bemessene Grundentschädigung gewährt werden muß (vgl. BVerfGE 40, 296 [318]), auch auf die den Abgeordneten nach Ausscheiden aus dem Parlament zustehenden Leistungen ausstrahlt.

    Die Alimentationsverpflichtung der öffentlichen Hand geht beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen mit Alimentationscharakter in einer Person auch bei Abgeordneten nicht auf eine doppelte Aufbringung des angemessenen Lebensunterhalts (vgl. BVerfGE 40, 296 [329]).

    Es besteht jedoch kein Anspruch des Einkommensbeziehers auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch - evtl. verschiedene - öffentliche Kassen (vgl. BVerfGE 40, 296 [329]; 76, 256 [298]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91
    Sollte Abgeordneten wegen der grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Entschädigung von Abgeordneten und der Beamtenversorgung (vgl. BVerfGE 76, 256 [342]) ein Übergangsgeld nicht gewährt werden dürfen, wenn sie ihren angemessenen Lebensunterhalt nach Beendigung des Mandats aus anderen laufenden Einkünften bestreiten können, so müßten alle laufenden Einkünfte - gleich ob aus öffentlichen oder privaten Kassen - auf das Übergangsgeld angerechnet werden.

    Das Alimentationsprinzip beinhaltet den Grundsatz, daß der Lebensunterhalt des Einkommensbeziehers und seiner Familie unabhängig davon zu sichern ist, ob und inwieweit der Einkommensbezieher in der Lage ist, diesen Lebensunterhalt aus privatrechtlichen Ansprüchen oder privatem Vermögen zu bestreiten (vgl. BVerfGE 76, 256 [298] m.w.N.).

    Es besteht jedoch kein Anspruch des Einkommensbeziehers auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch - evtl. verschiedene - öffentliche Kassen (vgl. BVerfGE 40, 296 [329]; 76, 256 [298]).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 75, 108 [157]; 78, 249 [278]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 75, 108 [157]; 78, 249 [278]).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1992 - 2 BvR 699/91
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG liegt vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 75, 108 [157]; 78, 249 [278]).
  • BVerwG, 03.09.2015 - 2 B 29.14

    Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten

    Er hat aber keinen Anspruch auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch - ggf. verschiedene - öffentliche Kassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 a.a.O. S. 256 , Kammerbeschluss vom 4. November 1992 - 2 BvR 699/91 - juris Rn. 8 sowie BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 14.95 - Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 9 S. 2 f. m.w.N.).
  • VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 639/03

    Alimentation; Beamter; Mindestversorgung; Pastor; Verwendungseinkommen;

    Für die hier streitige Regelung besteht ausweislich der Motive des Gesetzgebers ein nachvollziehbarer sachlicher Grund aber in der Verhinderung einer Doppelalimentation (vgl. zur doppelten Alimentation ausscheidender Abgeordneter: BVerfG, B. v. 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 -).

    Allerdings ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - ; Beschl. v. 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 - ; Beschl. v. 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - ) durchaus Anhaltspunkte für Zweifel daran, ob die vom Gesetzgeber getroffene Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht.

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

    Danach muss allen Abgeordneten eine gleich hoch bemessene Grundentschädigung gewährt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 - 2 BvR 699/91 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - 4 N 36.07

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Rente auf beamtenrechtliche

    Weitere versorgungsrechtliche Anreize für alle Bewerber um ein kommunales Wahlamt, etwa die umfassende Sicherung durch die beamtenrechtliche Unfallfürsorge gemäß § 30 ff. BeamtVG, werden durch § 2 Nr. 9 BeamtVÜV ohnehin nicht berührt (vgl. zu einer ähnlichen Problematik BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 - 2 BvR 699/91 -, juris Rn. 7 f.).
  • VG Köln, 10.06.2020 - 23 K 2298/19
    Er hat aber keinen Anspruch auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch - ggf. verschiedene - öffentliche Kassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 a.a.O. S. 256 , Kammerbeschluss vom 4. November 1992 - 2 BvR 699/91 - juris Rn. 8 sowie BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 14.95- Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 9 S. 2 f. m.w.N.).".
  • VG Köln, 23.01.2019 - 23 K 8304/16
    Er hat aber keinen Anspruch auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch - ggf. verschiedene - öffentliche Kassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 a.a.O. S. 256 , Kammerbeschluss vom 4. November 1992 - 2 BvR 699/91 - juris Rn. 8 sowie BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 14.95- Buchholz 240 § 8 BBesG Nr. 9 S. 2 f. m.w.N.).".
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