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   BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71   

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BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71 (https://dejure.org/1972,600)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1972 - II C 12.71 (https://dejure.org/1972,600)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1972 - II C 12.71 (https://dejure.org/1972,600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Tätigkeit im Aufsichtsrat einer örtlichen Bank bzw. Sparkasse mit der Stellung und den Aufgaben eines beamteten Notars - Gewährung von Sitzungstagegeld - Begriff der Unentgeltlichkeit - Untersagung von genehmigungsfreier Nebentätigkeit wegen der Gefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBG BaWü § 78 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 11
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71
    Das Anliegen, die widerstreitenden Interessen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, mußte dem Gesetzgeber Anlaß geben, in den in § 78 Abs. 1 LBG angeführten Fällen die Besorgnis oder Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Interessen des öffentlichen Dienstes - wie sie beispielsweise auch in einer Konfliktsituation der von der Revision dargestellten Art zu erblicken ist - "in Kauf" zu nehmen (BVerwGE 31, 241[246]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auch wenn die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, nicht ausreicht, so muß doch andererseits eine solche Beeinträchtigung nicht in absehbarer Zeit im hohen Maße wahrscheinlich sein (BVerwGE 40, 11).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Entgegen der von der Beschwerde vertretenen Auffassung ist daher für die Einordnung gewährter "Sitzungsgelder" oder sonstiger Zahlungen als Aufwandsentschädigung im Sinne des § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG a.F. auch die Höhe der Beträge in den Blick zu nehmen (Urteil vom 16. März 1972 - BVerwG 2 C 12.71 -, BVerwGE 40, 11 , vgl. zur entsprechenden Lage bei nichtselbständiger Arbeit auch Urteil vom 31. Mai 2012 - BVerwG 2 C 18.10 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 9 Sa 2046/00

    Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Beeinträchtigung dienstlicher

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG, Urt. v. 07.12.1989, a.a.O., unter II 2 a und b, BVerwGE 31, 241, 247 f.; 40, 11; 60, 254, 257; 67, 287, 295).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 55.80

    Voraussetzungen für das Bestehen der Klagebefugnis eines Unternehmens auf

    Maßgebend für ein Einschreiten des Dienstherrn sind hierbei ausschließlich dienstliche Interessen (vgl.Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 4]; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71] [16]).

    Insoweit steht diese Regelung in Ergänzung zu § 65 Abs. 2 BBG, wonach die Genehmigung einer (genehmigungspflichtigen) Nebentätigkeit nur versagt werden darf, wenn von ihr eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen (dienstliche Leistungen, Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten oder andere dienstliche Interessen) zu besorgen ist (vgl. hierzu BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78] [256 f.] mit weiteren Nachweisen; zu den im übrigen unterschiedlichen Voraussetzungen für die Versagung der Genehmigung einer Nebentätigkeit und für das Einschreiten gegen den Mißbrauch einer genehmigungsfreien Nebentätigkeit vgl. BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71] [14 f.]).

    Zwar liegt § 66 BBG eine Abwägung der Interessen des öffentlichen Dienstes nicht nur mit dem Grundrecht des Beamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zugrunde, sondern es ging auch darum, die Interessen des öffentlichen Dienstes mit anderen anerkennenswerten Interessen - seien es solche des Beamten allein oder seien es auch solche des Dienstherrn oder einer breiteren Allgemeinheit - in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71] [15]).

  • BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74

    Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung -

    Andererseits ist aber auch nicht erforderlich, daß eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich ist (vgl. dazu auch BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - II C 12/71]).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 79.81

    "Nebenamt" im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg

    Ein Mißbrauch liegt, wie der Senat bereits in BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71] ausgesprochen hat, dann vor, wenn der Beamte bei Ausübung der Nebentätigkeit seine dienstlichen Pflichten verletzt oder wenn deren Verletzung nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich ist.
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Dabei sind dienstliche Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BVerwG Urteil vom 17. September 1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 f.; BVerwGE 40, 11 [BVerwG 16.03.1972 - BVerwG II C 12/71]; 60, 254, 257; 67, 287, 295).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09

    Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand

    17 a.E. (zu kommunalen Ehrenbeamten), vom 25. Juni 1992 2 C 14.90 -, ZBR 1993, 26 = juris Rn. 17 (zu einer ehrenamtlichen Prüfertätigkeit), und vom 16. März 1972 - II C 12.71 -, BVerwGE 40, 11 = juris Rn. 28 (zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Organen einer Genossenschaft, wonach kein "verschleiertes" Entgelt vorliegen darf); Lemhöfer, in: Plog/ Wiedow, a.a.O., Band 1 a (BBG alt), § 65 Rn. 7; Schmalhofer, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 53 BeamtVG Erl.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 10 Sa 27/00

    Zur Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Beeinträchtigung

    Dabei sind die dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu begreifen, nämlich soweit sie die auf die dienstliche Stellung des Beamten bezogenen Interessen der jeweiligen Verwaltung betreffen (BAG, Urt. v. 07.12.1989 aa0 unter Hinw. auf BVerwG, Urt. v. 17.09.1970 - II C 2.69 - NJW 1970, 2313 u. BVerwG 40, 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 A 10781/11

    Nebentätigkeit eines beamteten Arztes des Gesundheitsamtes als Gutachter

    Auch wenn die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, d. h. eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, nicht ausreicht, so muss andererseits eine solche Beeinträchtigung nicht in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich sein (vgl. BVerwGE 40, 11 [16]; 60, 254 [257]).
  • VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12

    Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

  • BVerwG, 10.05.1983 - 2 WD 33.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

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