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   BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89   

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BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89 (https://dejure.org/1991,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 (https://dejure.org/1991,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1991 - 2 C 23.89 (https://dejure.org/1991,1789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines Kraftfahrzeuges - Keine Beihilfe für behindertengerechtes Kraftfahrzeug

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 82 (Ls.)
  • DÖV 1991, 203
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 C 13.88

    Beamtenrecht: Versagung von Beihilfe für ärzlich verordnete Sportstiefel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89
    Es werden in zulässig typisierender Weise Aufwendungen in Krankheitsfällen, derentwegen der Soldat einer ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn durch Beihilfen bedarf, von Kosten der allgemeinen Lebenshaltung abgegrenzt, zu deren Bestreitung grundsätzlich die amtsgemäße Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Beihilferegelung vorgesehen sind (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36. und 37.81 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 C 13.88 -).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Nach Ziffer 2.3.2 der Anlage zur Beihilfeverordnung vom 12. März 1986 (GBl S. 67 ) bestand bereits ein Leistungsausschluss für "Personenkraftwagen oder -sitze", während behindertengerechte Einbauten damals zumindest teilweise als beihilfefähig angesehen wurden (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36.81 u.a. - Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1 und vom 14. März 1991 - BVerwG 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5).

    Anders liegt es unter anderem bei Aufwendungen, die ihrer Art nach bei typisierender Betrachtung dem Bereich der allgemeinen Lebensführung bzw. des allgemeinen Wohlbefindens zuzuordnen sind, und bei Aufwendungen, die sich als mittelbare Folgekosten einer Krankheit darstellen (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36.81 - Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1 , vom 14. März 1991 -BVerwG 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 und vom 28. Mai 2008 jeweils a.a.O.).

    Sie ist bei typisierender Betrachtung in ihrem Schwerpunkt dem Bereich der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen (so auch Urteile vom 30. Juni 1983 a.a.O. und vom 14. März 1991 a.a.O. S. 7).

  • VGH Bayern, 19.03.2024 - 24 ZB 23.2224

    Beihilfe, Hilfsmittel, Allergikerbettwäsche, Encasings aus milben- und

    Für die entsprechende Zuordnung der in (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BayBhV genannten Hilfsmittel, Geräten zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle oder Körperersatzstücke kommt es auf deren objektive Eigenart und Beschaffenheit an, nicht hingegen darauf, ob sie im Einzelfall auch ohne Erkrankung überhaupt und in gleich teurer Ausführung beschafft worden wären. Entscheidend ist, ob bei objektiver Betrachtung der angeschaffte Gegenstand einen unmittelbar-spezifischen Bezug zu dem festgestellten Krankheitsbild hat und die Nutzungsoptionen hierauf beschränkt sind oder ob das Gerät auch von gesunden Menschen üblicherweise genutzt wird bzw. genutzt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.3.2024 - 24 ZB 23.1840 - Rn. 14 m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Beihilfevorschriften haben nicht zum Ziel, dem Beamten umfassend für jede durch Krankheit bedingte Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung Ausgleich zu gewähren (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

    Außerdem würde eine Beihilfegewährung in solchen Fällen die Entscheidung des Verordnungsgebers, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nur in besonderen (Pflege-)Fällen als beihilfefähig einzustufen (vgl. § 35 BayBhV), ebenso umgehen, wie die Voraussetzungen von sonstigen, allgemein zugänglichen Unterstützungsleistungen oder Förderprogrammen, etwa zur Herstellung von barrierefreiem Wohnraum (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 ZB 23.1840

    Keine Beihilfe für Gegenstände, die der allgemeinen Lebenshaltung unterliegen.

    c) Mit dem Ausschlusstatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BayBhV nimmt der Verordnungsgeber solche Anschaffungen von der Beihilfefähigkeit aus, zu deren Bestreitung grundsätzlich die amtsgemäße Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Beihilferegelung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24).

    Es kommt daher für die Zuordnung eines Geräts der Selbstkontrolle zum Bereich der allgemeinen Lebenshaltung auf seine objektive Eigenart und Beschaffenheit an, nicht hingegen darauf, ob es im Einzelfall auch ohne Erkrankung überhaupt und in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

    Beihilfen werden hiernach "als Ergänzung der aus den laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge" (Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG) gewährt und haben demnach nicht zum Ziel, dem Beamten umfassend für jede durch Krankheit bedingte Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung Ausgleich zu gewähren (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18

    Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

    Vielmehr erfordert die Einordnung als beihilfefähiges Hilfsmittel eine entsprechende objektive Eigenart und Beschaffenheit, die es von einem Gegenstand, den jedermann im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung nutzen könnte, abhebt (vgl. hierzu VG Baden-Württemberg, Urt. v. 06.10.2016 - 2 S 347/16 -, NVwZ-RR 2016, S. 333 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10

    Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges

    Sie grenzt in zulässig typisierender Weise Aufwendungen in Krankheitsfällen, derentwegen der Beamte einer ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn durch Beihilfen bedarf, von Kosten ab, die in ihrem Schwerpunkt eher der allgemeinen Lebenshaltung zuzurechnen sind, zu deren Bestreitung grundsätzlich die amtsgemäße Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Beihilferegelung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.3.1991 - 2 C 23.89 - Einen weitergehenden Behinderungsausgleich gebietet die Fürsorgepflicht nicht (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 14.3.1991 - 2 C 23.89 - ZBR 1991, 350).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23

    Beihilfefähigkeit des Galileo S 25 Trainingsgeräts; Bewertung durch den

    Für die Einordnung als Hilfsmittel kommt es danach auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstands an, nicht dagegen darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung bzw. Behinderung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 21).

    Dem Beamten stehen zur Bestreitung der Kosten der allgemeinen Lebenshaltung bzw. der allgemeinen Lebensführung die amtsangemessene Besoldung und Versorgung sowie allgemein zugängliche Hilfen, jedenfalls aber nicht die Leistungen der Beihilfe, zur Verfügung (so bereits BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 24; Urteil vom 15.11.1990 - 2 C 13.88 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

    Denn eine Beihilfe soll für Aufwendungen ausgeschlossen werden, die dem Grunde nach unabhängig von einer Erkrankung bei jedem Beamten oder Versorgungsempfänger im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung anfallen und bereits durch die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge gedeckt sind, die der Dienstherr dem Beamten bzw. Versorgungsberechtigten aufgrund seiner Alimentationspflicht zu gewähren hat und daher im Grundsatz auch aus diesen zu bestreiten sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 1991 - 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 S. 7 m. w. N. und vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - Buchholz 238.927 § 12 BVO NRW Nr. 1 Rn. 13).
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22

    Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten

    Denn eine Beihilfe soll für Aufwendungen ausgeschlossen werden, die dem Grunde nach unabhängig von einer Erkrankung bei jedem Beamten oder Versorgungsempfänger im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung anfallen und bereits durch die Dienst- bzw. Versorgungsbezüge gedeckt sind, die der Dienstherr dem Beamten bzw. Versorgungsberechtigten aufgrund seiner Alimentationspflicht zu gewähren hat und daher im Grundsatz auch aus diesen zu bestreiten sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. März 1991 - 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5 S. 7 m. w. N. und vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - Buchholz 238.927 § 12 BVO NRW Nr. 1 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 2 S 347/16

    Beihilfefähigkeit eines Tandems bei Schwerbehinderung

    Vielmehr erfordert die Einordnung als beihilfefähiges Hilfsmittel eine entsprechende objektive Eigenart und Beschaffenheit (in Anknüpfung an BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 5).

    Vielmehr erfordert die Einordnung als beihilfefähiges Hilfsmittel eine entsprechende objektive Eigenart und Beschaffenheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 23.89 - juris Rn. 23), die es von einem Gegenstand, den jedermann im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung nutzen könnte, abhebt.

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

    Dabei kommt es auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstandes an, nicht darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (BVerwG 14. März 1991 - 2 C 23.89 - ZBR 1991, 350).
  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 113/06

    Beamter; Beihilfe; Beihilfevorschrift; Blutdruck; Blutdruckmessgerät; Fürsorge;

  • BVerwG, 16.03.2000 - 2 B 16.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als

  • VG Regensburg, 17.01.2011 - RN 8 K 10.01646

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Aktivschuhe mit Abrollfunktion

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2011 - 2 S 825/11

    DAISY-Abspielgerät, Beihilfeanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1998 - 12 A 5885/96

    Arzt; Schriftliche Verordnung; Beihilfe; Hilfsmittel; Elektromobil;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2004 - 3 LB 97/03

    Chinesische Phytotherapeutika - Beihilfefähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2002 - 1 A 178/00

    Beihilfe zu den Aufwendungen für die Anschaffung eines Lichttherapiegerätes

  • VG Freiburg, 31.03.2011 - 6 K 303/09

    Charakteristika eines Krankenfahrstuhls; keine Beihilfefähigkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2000 - 12 A 2489/99

    Zur Beihilfefähigkeit - hier: verneint für Antiallergene Bettzwischenbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1994 - 1 A 1292/91

    Beihilfe zur dauernden Anstaltsunterbringung des volljährigen Kindes eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92

    Spinocerebellare Ataxie; Beihilfefähigkeit eines Rollstuhlzuggerätes

  • OVG Bremen, 15.12.1999 - 2 A 112/99

    Zum Anspruch auf Beihilfe für ein Elektromobil

  • BVerwG, 04.08.1992 - 2 B 134.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Würzburg, 03.06.2014 - W 1 K 14.309

    Beihilfe für Inkontinenz-Badeanzug; Hilfsmittelbegriff; (kein) Gegenstand der

  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 13.01949

    Beihilfefähige Anschaffung eines Elektromobils "Mini-Scooter listo", welches auch

  • VG Osnabrück, 28.02.2007 - 3 A 112/06

    Badeschuhe; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Erkrankung; Fürsorgeanspruch;

  • VG Arnsberg, 23.11.2012 - 13 K 2854/11

    Anspruch auf Beihilfe für ein Audio-Abspielgerät für sehbehinderte Menschen

  • VG Darmstadt, 15.12.1999 - 5 E 405/95

    Arzneimitteleigenschaft und Arzneimittelbegriff; Gewährung von Beihilfen in

  • VG Augsburg, 27.04.2010 - Au 2 K 09.1080

    Beihilfe; ärztlich verordnete Körperpflegemittel; Güter des täglichen Bedarfs;

  • VG Augsburg, 20.06.2008 - Au 7 K 08.601

    Beihilfe; Ärztlich verordnete Cremes; Güter des täglichen Bedarfs;

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.02.2003 - VK 12/02
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 24.02.2003 - VK 12/02
  • VG Düsseldorf, 27.08.2002 - 26 K 6990/01

    Anspruch auf eine Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Vitaminpräparat ;

  • VG Düsseldorf, 22.07.2002 - 26 K 5940/01

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Beihilfefähigkeit der Vitaminprodukte Vitacor

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