Rechtsprechung
AG Offenburg, 12.11.2008 - 2 C 290/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen einen Sozialversicherungsträger auf Rückzahlung abgeführter Sozialversicherungsbeiträge als durch einen Insolvenzverwalter anfechtbare Rechtsgeschäfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 27.03.2008 - IX ZR 210/07
Anfechtbarkeit der Befriedigung von Insolvenzgläubigern mit Kreditmitteln
Auszug aus AG Offenburg, 12.11.2008 - 2 C 290/08
In Literatur und Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV trotz der verschleiernden Formulierung die bisherige Rechtslage dahingehend ändern wollte, dass eine Anfechtung hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile gegenüber den Sozialkassen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers in Zukunft ausgeschlossen ist (vgl. dazu Beschluss des BGH 9. Zivilsenat vom 27.03.2008 Az. IX ZR 210/07, Gregor Bräuer Zlnso 2008, 169-178).Man mag als Jurist auf die skandalösen Begleitumstände der Verabschiedung des Gesetzes verweisen (vgl. dazu Anmerkung zu BGH 27.03.2008 IX ZR 210/07 von Dr. Joachim Kummer, Richter am BGH vom 20.06.2008), in dem Ausschluss der Insolvenzanfechtung ein durch nichts gerechtfertigt Bevorzugen der Sozialversicherungsträger sehen (vgl. dazu Leithaus Krings NZI 2008, 393 ff) oder daran festhalten wollen, dass auch die Vorschrift des § 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV nichts daran ändere, dass die gesamten Sozialversicherungsbeiträge ebenso wie der Lohn selbst aus dem Vermögen des Arbeitgebers bezahlt werde.