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   BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82   

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BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82 (https://dejure.org/1985,582)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1985 - 2 C 43.82 (https://dejure.org/1985,582)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 2 C 43.82 (https://dejure.org/1985,582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsrecht - Öffentliches Recht - Aufrechnung - Rückgängigmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 146
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82
    Die Aufrechnung setzt nicht voraus, daß die Gegenforderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder bestandskräftig festgestellt ist oder daß überhaupt ein Leistungsbescheid darüber ergangen ist; ist ein Leistungsbescheid ergangen, so stellt sich die Aufrechnung folgerichtig nicht als dessen Vollziehung dar und ist unabhängig von der aufschiebenden Wirkung eines gegen den Leistungsbescheid eingelegten Rechtsbehelfs zulässig (vgl. Urteil Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48; BVerwGE 66, 218[211 ff.]).

    Die Aufrechnungserklärung selbst, die grundsätzlich sowohl der Behörde wie dem ihr gegenüberstehenden Bürger zusteht, ist Ä ähnlich wie die Erfüllung einer Geldschuld durch Zahlung eines Geldbetrages Ä auch von seiten der Behörde für sich allein kein Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 66, 218[220]; zustimmend Ehlers, NVwZ 1983, 446; ablehnend W. Schmidt, JuS 1984, 28 ..).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Würde man dennoch der Aufrechnungs- bzw Verrechnungserklärung (auch) die Rechtswirkung entsprechend einer Regelung iS eines Verwaltungsaktes beimessen wollen, so fehlte es insoweit an der für die Ermächtigung zum Erlass eines Verwaltungsaktes erforderlichen (parlaments-)gesetzlichen Ermächtigung (vgl im Übrigen hierzu BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 S 5 mwN; BFHE 191, 5, 12 ff; BVerwGE 66, 218, 220; BVerwG DVBl 1986, 146; BSGE 75, 283, 288 = SozR 3-2400 § 28 Nr. 2; Staudinger/Gursky, aaO, Vorbem 98 zu §§ 387 ff mwN; Weber, Die Rechtsqualität von Aufrechnung, Verrechnung, Abtretung (Übertragung), Abzweigung und Pfändung, SGb 1999, 225, 227 ff mwN; Aufrechnungs- bzw Verrechnungserklärung als Verwaltungsakt: Lilge in GesamtKomm, § 52 SGB I Anm 5; Grüner, SGB I, § 52 Anm V; Peters, SGB I, § 51 Anm 4; Benz, Die Verrechnung von Leistungen nach § 52 SGB I, WzS 1986, 289, 297, 331; BSGE 53, 208, 209 = SozR 1200 § 52 Nr. 6; BSGE 64, 17, 22 = SozR 1200 § 54 Nr. 13; BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 3 S 32).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Beklagte den Rückforderungsanspruch gegenüber dem Kläger auch im Wege der Aufrechnung geltend machen kann (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - ; vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - <BVerwGE 66, 218 (220 ff.)> und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 43.82 - <ZBR 1986, 87 = DÖD 1986, 36>).

    Einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG bedarf es auch dann, wenn die Rückforderung - wie hier - im Wege der Aufrechnung erfolgt (Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - <BVerwGE 71, 354, 357> und - BVerwG 2 C 43.82 - ).

    Weitergehende Erwägungen anzustellen bestand für den Beklagten im Hinblick auf den gesetzlichen Vorbehalt der Zahlungen im Sinne des § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht (vgl. Urteile vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - und - BVerwG 2 C 43.82 - ).

  • VGH Bayern, 13.10.2010 - 14 CS 10.2198

    Aufrechnung mit Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge gegen laufende

    Eine behördliche Aufrechnungserklärung ist materiell kein Verwaltungsakt, sondern eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung (BVerwG vom 27.10.1982 a.a.O.; BVerwG vom 13.6.1985 DVBl. 1986, 146 = DÖD 1986, 36; siehe auch BayVGH vom 13.1.1997 BayVBl. 1997, 310; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 1.3.6 zu § 52).

    Daraus folgt, dass es für die Zulässigkeit und Wirkung einer Aufrechnung bedeutungslos ist, dass gegen eine durch Bescheid festgesetzte Rückforderung, die Gegenstand der Aufrechnung ist, Widerspruch und Anfechtungsklage eingelegt sind (siehe auch BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; NdsOVG vom 29.10.2007 NVwZ-RR 2008, 336; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer a.a.O., Erl. 1.3.5 zu § 52 m.w.N.).

    Nach dieser Vorschrift kann der Dienstherr gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen; eines vorausgehenden Rückforderungsbescheids bedarf es nicht (vgl. bereits BVerwG vom 13. Juni 1985 DVBl 1986, 146).

    Bei der verfahrensgegenständlichen Rückforderung handelt es sich somit um eine Kondiktionsforderung im Hinblick auf von der Behörde erbrachte rechtsgrundlose Zahlungen, die durch den in Mitten stehenden Leistungsbescheid lediglich der Höhe nach konkretisiert und fällig gestellt wurde (vgl. auch BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.).

    Für den einstweiligen Rechtsschutz wäre der Antragsteller dann auf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu verweisen (siehe auch BVerwG vom 20.11.2008 a.a.O. RdNr. 13; BVerwG vom 13.6.1985 a.a.O.; ferner OVG Hamburg vom 14.8.1984 DÖD 1986, 179), den er aber vorliegend nicht gestellt hat.

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S

    Wirksamkeit einer Ermächtigung zur Durchführung der Verrechnung; Erklärung durch

    Der Anfragebeschluss gibt zudem Anlass (vgl RdNr 15, 22 f) darauf hinzuweisen, dass er in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof der Ansicht ist, dass die Aufrechnung nach § 51 SGB I durch einfache Erklärung erfolgen kann und nicht den Erlass eines Verwaltungsaktes voraussetzt (vgl BVerwGE 66, 218, 220; BVerwG DVBl 1986, 146; BFH NVwZ 1987, 1118, 1119).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Nach dieser Vorschrift kann der Dienstherr gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen; eines vorausgehenden Rückforderungsbescheids bedarf es nicht (vgl. bereits Urteil vom 13. Juni 1985 BVerwG 2 C 43.83 DVBl 1986, 146).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

    Zu einer solchen Prüfung ist das Tatsachengericht nur verpflichtet, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel ergeben, eine Partei könne ausnahmsweise wegen krankhafter Störungen der Geistestätigkeit nicht prozeßfähig sein (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47; Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 = DVBl. 1986, 146).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CE 12.1928

    Rückforderung der Besoldung; Aufrechnung ohne Rückforderungsbescheid;

    Eines vorausgehenden Rückforderungsbescheids bedarf es nicht (BVerwG B. v. 11.8.2005 - 2 B 2/05 - juris zu Versorgungsbezügen; U. v. 13.6.1985 -2 C 43/82 - DVBl 1986, 146).

    Der von der Aufrechnungserklärung der Behörde betroffene Bürger findet Rechtsschutz entweder - soweit es allein um die Rechtmäßigkeit der Forderung der Behörde, mit der diese aufgerechnet hat, geht - durch Anfechtung des etwaigen (hier jedoch nicht erlassenen) Leistungsbescheides, oder durch klageweise Geltendmachung seiner Forderung, gegen die die Behörde aufgerechnet hat, wobei die Gegenforderung der Behörde, soweit sie noch nicht bestandskräftig festgestellt ist, mit zu prüfen ist (BVerwG v. 13.6.1985 a.a.O.).

    Die Aufrechnungerklärung ist kein Verwaltungsakt (vergl. BVerwG U.v. 13.6.1985 - 2 C 43/82 -a.a.O.), so dass dem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zukommt.

  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

    In gleicher Weise hat im Übrigen offenbar auch das Urteil des BVerwG vom 13. Juni 1985 2 C 43.82 (Deutsches Verwaltungsblatt 1986, 146) die vorgenannte Entscheidung verstanden, wenn es sich in einem Fall der Rückforderung einer (auch formell) rechtsgrundlos gewährten Leistung auf dieses Urteil bezogen und ausgeführt hat, da die Aufrechnung mit der betreffenden Gegenforderung das vorherige Ergehen eines Leistungsbescheides überhaupt nicht voraussetzte, könne die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen einen gleichwohl ergangenen Leistungsbescheid der Aufrechnung nicht entgegenstehen.
  • VGH Bayern, 13.01.1997 - 12 CE 96.504

    Rücknahme von Sozialhilfebescheiden wegen unvollständiger Angaben (Überzahlung);

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  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92

    Sozialhilfeträger; Leistung; Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Einzelfall;

    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob eine sozialrechtliche Leistungsbeziehung im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann vorliegt, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht aus eigenem Entschluß und materiell-rechtlicher Einsicht (wenn auch in Unkenntnis der Rechtswidrigkeit), sondern - wie hier - aus Anlaß eines zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Gerichtsverfahrens nur auf vorläufige Anordnung des Gerichts etwas geleistet hat, und ob deshalb die §§ 50, 45 SGB X als spezialgesetzliche Rechtsgrundlage vor der allgemeinen Rechtsgrundlage aus dem Prozeßrecht zu prüfen sind (in zwei vergleichbaren Fällen aus dem Beamtenrecht hat das Bundesverwaltungsgericht, gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Anwendbarkeit der spezialgesetzlichen Rückforderungsvorschriften bejaht und die des § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 945 ZPO offengelassen: Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 43.82 -, DVBl. 1986 S. 146, und Urteil vom selben Tage - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71 S. 354); gegen eine Anwendung des § 50 SGB X auf Fälle, in denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu Leistungen geführt hatte, wohl das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.3.1988 in BSGE 63 S. 74 = Breithaupt 1989 S. 46; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rückabwicklung sogenannter Urteilsrenten betrifft nicht vergleichbare Sachverhalte und kann hier außer Betracht bleiben).

    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn eine Behörde eine einstweilige Anordnung "schlicht" befolgt hat, ohne einen Ausführungsbescheid zu erlassen; einer Prüfung und Aufhebung nach § 45 SGB X bedarf es nicht (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 3.4.1992 in NWVBl. 1992 S. 368; vgl. zum Wegfall des Rechtsgrundes für die Zahlungen auch die genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vorn 13.6.1985, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07

    Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 65.13

    Rückforderung von Leistungen bei Gewährung eines wohnungsbaurechtlichen

  • OVG Bremen, 16.07.1999 - 2 B 93/99

    Zulässigkeit der Gewährung vorläufigen Rechtsschutz; Missachtung der

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e.

  • BVerwG, 15.06.1994 - 1 DB 33.93

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 23.02.1993 - 2 A 48/88

    Altersruhegeld; Anrechnung; Rentenversicherung; Militärdienst; Wehrmacht;

  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 3 K 879/08

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Geltendmachung des

  • VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11

    Ruhegehalt - Aufrechnung; Eilrechtsschutz; überzahlte Versorgungsbezüge

  • VG München, 29.06.2009 - M 21 K 07.3813

    Eine nicht mehr allgemein übliche Unterbrechung der Beschäftigung eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1997 - 24 B 2202/96

    Sozialhilferecht: Rechtsnatur der Aufrechnungsverfügung, § 25a BSHG

  • VG Düsseldorf, 24.02.2009 - 23 L 96/09

    Rückforderung vom Erben Rückforderungsbescheid Aufrechnung Ruhensregelung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 6 S 2047/90

    Aufrechnungserklärungen bzw Verrechnungserklärungen einer Behörde sind keine

  • VG Hamburg, 21.07.2006 - 8 E 1529/06

    Aufrechnung von Rückforderung mit beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen

  • VG Gelsenkirchen, 30.07.2007 - 12 L 481/07

    Gesetzesimmanenter Vorbehalt, Festsetzungsbescheid, Rückforderung, Aufrechnung,

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.1990 - L 6 B 45/89

    Widerspruch; Klage; Bescheid; Rückforderung; Aufschiebende Wirkung; Aufrechnung

  • VG Gelsenkirchen, 05.02.2020 - 12 L 1860/19

    Faktischer Vollzug; Aufrechnung; Rückforderungsbescheid; Vollziehungsmaßnahme;

  • VG Ansbach, 22.10.2012 - AN 1 S 12.01272

    Rücknahme von Beihilfebescheiden; Rückforderung von Beihilfeleistungen

  • VG Oldenburg, 21.05.2003 - 6 A 1783/01

    Aufrechnung; Billigkeit; gesetzesimmanenter Vorbehalt; Ruhensberechnung;

  • VG Köln, 10.04.2019 - 23 K 11214/17
  • VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 2102/00

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Bruttobezüge; Entreicherung;

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