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   BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14   

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https://dejure.org/2014,40873
BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14 (https://dejure.org/2014,40873)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2014 - 2 C 8.14 (https://dejure.org/2014,40873)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2014 - 2 C 8.14 (https://dejure.org/2014,40873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 5 SchulG ND
    Zur zeitlich begrenzten Übertragung eines höherwertigen Amtes für die Dauer von sieben Jahren in Niedersachsen

  • Wolters Kluwer

    Gleichmäßige Kostenverteilung bei nicht vorhersagbarem hypothetischen Ausgang des Verfahrens anhand einer summarischen Prüfung

  • rewis.io

    Zur zeitlich begrenzten Übertragung eines höherwertigen Amtes für die Dauer von sieben Jahren in Niedersachsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichmäßige Kostenverteilung bei nicht vorhersagbarem hypothetischen Ausgang des Verfahrens anhand einer summarischen Prüfung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 161 Abs. 2
    Gleichmäßige Kostenverteilung bei nicht vorhersagbarem hypothetischen Ausgang des Verfahrens anhand einer summarischen Prüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    Durch Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - (BVerfGE 121, 205) hat das Bundesverfassungsgericht - auf Vorlage des erkennenden Senats (Beschluss vom 27. September 2007 - BVerwG 2 C 21.06 u.a. - BVerwGE 129, 272) - die in § 25b des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (a.F.) angeordnete Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion auf Zeit für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    Durch Beschluss vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - (BVerfGE 121, 205) hat das Bundesverfassungsgericht - auf Vorlage des erkennenden Senats (Beschluss vom 27. September 2007 - BVerwG 2 C 21.06 u.a. - BVerwGE 129, 272) - die in § 25b des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (a.F.) angeordnete Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion auf Zeit für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    In Anlehnung an das in § 154 Abs. 1 VwGO normierte Grundprinzip des Kostenrechts, nach dem der unterliegende Teil die Verfahrenskosten zu tragen hat, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung voraussichtlich unterlegen wäre (Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 117 S. 21).
  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    Dies wird insbesondere in Betracht kommen, wenn einer der Beteiligten in der Sache nachgegeben hat, etwa die Behörde einen Kläger klaglos stellt (vgl. Beschluss vom 26. November 1991 - BVerwG 7 C 16.89 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 02.02.2006 - 1 C 4.05

    Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    Die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nicht dazu bestimmt, trotz eingetretener Erledigung Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung zu beantworten (Beschluss vom 2. Februar 2006 - BVerwG 1 C 4.05 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 123 Rn. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 5 LA 213/08

    Rückwirkende Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Zeit als

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    Die Übertragung ist zwar als "ernennungsähnlicher Akt" qualifiziert worden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 LA 213/08 - ZBR 2011, 48), der die Verleihung eines lebenszeitigen Amts vorbereitet (vgl. § 44 Abs. 6 Satz 1 NSchG); sie betrifft aber nicht unmittelbar das dem Beamten verliehene Statusamt.
  • BVerwG, 24.09.2013 - 2 B 73.13

    Kostenentscheidung i.R.d. Einstellung des Verfahrens bei übereinstimmender

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14
    Hieraus lassen sich Anhaltspunkte für eine abweichende Billigkeitsentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht entnehmen (Beschluss vom 24. September 2013 - BVerwG 2 B 73.13 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LC 191/16

    Besondere Ordnung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Funktionsamt; Funktionsstelle;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 13. November 2012 (- 5 LB 79/12 -, juris) zwar entschieden, dass § 44 Abs. 5 NSchG (a. F.) nicht verfassungswidrig sei; das Bundesverwaltungsgericht habe jedoch mit Beschluss vom 21. Januar 2014 (- BVerwG 2 B 7.13 -, juris) insoweit die Revision zugelassen (neues Aktenzeichen: BVerwG 2 C 8.14).

    Vor dem Hintergrund des nahenden Ablaufs der siebenjährigen Übertragungszeit sei die Klägerin mit der Zurückstellung einer Entscheidung über ihren Antrag bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Revisionsverfahrens zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 8.14 nicht einverstanden.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 8.14 nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der dortigen Beteiligten eingestellt und mit Beschluss vom 7. November 2014 (juris) nur noch über die Verfahrenskosten entschieden hatte, hat die Klägerin ihre Klage ergänzend wie folgt begründet:.

  • BVerwG, 02.12.2016 - 2 C 19.15

    Verbeamtungsbegehren betreffend eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf

    Die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nicht dazu bestimmt, trotz eingetretener Erledigung Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16

    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase;

    Dabei ist der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann und ohne dass dabei schwierige, bislang nicht entschiedene Rechtsfragen beantwortet werden müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 und Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • VG Hannover, 26.10.2016 - 13 A 7915/14

    Beförderung; Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; Funktionsamt;

    Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der niedersächsischen Regelung über die Übertragung von Ämtern auf Zeit sei auch Gegenstand eines beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (2 C 8.14).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Einstellungsbeschluss vom 7.11.2014 - 2 C 8.14 - ausgeführt, "es spreche einiges dafür", dass die in § 44 Absatz 5 NSchG a. F. enthaltene Regelung zur Übertragung eines höherwertigen Amtes zeitlich begrenzt für die Dauer von sieben Jahren den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entspreche.

  • BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17

    Kostentragung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des

    Die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist nicht dazu bestimmt, trotz eingetretener Erledigung Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung zu beantworten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 VR 2.16

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    Die Kostenentscheidung ist damit an dem voraussichtlichen Ausgang des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu orientieren, soweit er ohne die Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatsachenfragen eingeschätzt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 und Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 VR 1.16

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigung in der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Die Kostenentscheidung ist damit an dem voraussichtlichen Ausgang des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu orientieren, soweit er ohne die Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatsachenfragen eingeschätzt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 und Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
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