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   ArbG Iserlohn, 15.08.2017 - 2 Ca 1573/15   

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ArbG Iserlohn, 15.08.2017 - 2 Ca 1573/15 (https://dejure.org/2017,29651)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 15.08.2017 - 2 Ca 1573/15 (https://dejure.org/2017,29651)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 15. August 2017 - 2 Ca 1573/15 (https://dejure.org/2017,29651)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte mit Urteil vom 15. August 2017 (- 2 Ca 1573/15 -) zugleich, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Schlosser weiterzubeschäftigen.

    Das entgegenstehende erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts vom 15. August 2017 (- 2 Ca 1573/15 -) ist durch den Vergleich wirkungslos geworden (vgl. zu dieser Rechtsfolge BGH 23. August 2007 - VII ZB 115/06 - Rn. 11; Zöller/Geimer ZPO 33. Aufl. § 794 Rn. 13) .

  • LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18

    Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während

    Das Arbeitsgericht Iserlohn (Az. 2 Ca 1573/15) verurteilte die Beklagte mit Urteil vom 15.08.2017 zugleich, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Schlosser weiter zu beschäftigen.

    Die Entscheidung beruht im Anschluss an das vorausgegangene Urteil des Arbeitsgerichts in dem Verfahren 2 Ca 1573/15 auf der Annahme, dass die Kündigung der Beklagten vom 31.08.2015 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht wirksam aufgelöst hat.

    Dies geschah unstreitig nur zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 15.08.2017 in dem Verfahren 2 Ca 1573/15.

  • ArbG Iserlohn, 20.03.2018 - 5 Ca 2033/17
    Insoweit ist zwischen den Parteien beim Arbeitsgericht Iserlohn ein Kündigungsschutzverfahren unter dem Aktenzeichen 2 Ca 1573/15 geführt worden.

    Soweit die Beklagte einwendet, dass zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis bestünde, so steht diesem Einwand die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 15.08.2017 (Az.: 2 Ca 1573/15) entgegen.

  • LAG Hamm, 25.08.2016 - 15 Sa 586/16

    Beharrliche Arbeitsverweigerung; Arbeitsbummelei

    Die rechtliche Wirksamkeit dieser Kündigung ist Gegenstand des Verfahrens bei dem Arbeitsgericht Iserlohn, 2 Ca 1573/15.
  • ArbG Iserlohn, 03.05.2016 - 2 Ca 1510/15

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen

    Die Wirksamkeit dieser Kündigung ist Gegenstand des Verfahren 2 Ca 1573/15.
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