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   ArbG Köln, 12.02.2014 - 2 Ca 4192/13   

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https://dejure.org/2014,18727
ArbG Köln, 12.02.2014 - 2 Ca 4192/13 (https://dejure.org/2014,18727)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12.02.2014 - 2 Ca 4192/13 (https://dejure.org/2014,18727)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 2 Ca 4192/13 (https://dejure.org/2014,18727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei nächtlicher Nebentätigkeit als Discjockey während bescheinigter Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • RA Kotz

    Feiern trotz Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsrecht: Nebentätigkeit bei Krankschreibung kann Kündigung rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Nebentätigkeit als Discjockey während bescheinigter Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankgeschriebener feiert als Discjockey - Arbeitgeberin schickt Detektiv auf die Fete und entlässt den Angestellten

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Arbeitnehmer: Nebenbeschäftigung als DJ während der Krankschreibung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Führungskraft wegen Nebenbeschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Krankheit in der Disco gejobbt: Kündigung erlaubt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeit als DJ trotz Krankschreibung: Arbeitgeber kann wegen schwerer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers fristlose Kündigung aussprechen - Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Köln, 12.02.2014 - 2 Ca 4192/13
    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebes nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann ( BAG v. 02.03.2006 - 2 AZR 53/05- m.w.N. ).
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