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   ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10 EU   

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https://dejure.org/2010,38451
ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10 EU (https://dejure.org/2010,38451)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 30.06.2010 - 2 Ca 957/10 EU (https://dejure.org/2010,38451)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 2 Ca 957/10 EU (https://dejure.org/2010,38451)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    nur marginale Bedeutung (BAG 05.04.2001, 2 AZR 159/00).

    Zudem muss bejaht werden, dass sich das vergangene Ereignis /Fehlverhalten des Klägers aufgrund der schwerwiegenden Pflichtverletzung in Form einer bleibenden Störung des Vertrauensverhältnisses auswirkt; in diesem Falle kommt es nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst auf eine Wiederholungsgefahr nicht mehr an (BAG 05.04.2001, 2 AZR 159/00; BAG 11.03.1999, 2 AZR 507/98).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Auch die mit zwölf Jahren bereits nicht unerhebliche Dauer des Arbeitsverhältnisses (auch dazu s. BAG 10.11.2005, 2 AZR 623/04) vermag jedoch eine Abwägung zugunsten einer Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu begründen; das Lebensalter des Klägers ist für eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt noch nicht negativ einzuschätzen.

    Nicht zugunsten, sondern zu Ungunsten des Klägers ist der vorliegend gegebene Grad des Verschuldens (vgl. BAG, 10.11.2005, 2 AZR 623/04) zu berücksichtigen, denn der Kläger hat seine Straftat vorsätzlich begangen und die Begehung entsprechender Taten durch den Kollegen F. vorsätzlich gedeckt .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Vorliegend bedarf es einer Abmahnung deshalb nicht, weil es sich um eine schwere Rechtsverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme dieses Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (vgl. BAG 12.01.2006, 2 AZR 179/05; BAG 10.02.1999, 2 AZR 31/98).

    Der hohe Grad seines Verschuldens angesichts der vorsätzlichen Begehung der Vertragspflichtverletzungen ist zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen sowie der Umstand, dass das wiederholte Fehlverhalten des Klägers sich auch weiterhin künftig belastend auf das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten auswirken würde (vgl. BAG, 16.08.1991, 2 AZR 604/90; ähnl. BAG 12.01.2006, 2 AZR 179/05).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (zB. BAG, 2 AZR 483/07 vom 23.10.2008; 2 AZR 53/05 vom 02.03.2006).

    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung im Betrieb sowie seiner Tätigkeit, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (zB. BAG, 2 AZR 953/07 vom 26.03.2009; 2 AZR 53/05 vom 02.03.2006).

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Der hohe Grad seines Verschuldens angesichts der vorsätzlichen Begehung der Vertragspflichtverletzungen ist zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen sowie der Umstand, dass das wiederholte Fehlverhalten des Klägers sich auch weiterhin künftig belastend auf das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten auswirken würde (vgl. BAG, 16.08.1991, 2 AZR 604/90; ähnl. BAG 12.01.2006, 2 AZR 179/05).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Eine Mitverursachung durch den Arbeitgeber selbst (vgl. dazu etwa BAG, 20.01.1994, 2 AZR 521/93) hat in einer nachvollziehbar dargelegten Form nicht stattgefunden.
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Zudem muss bejaht werden, dass sich das vergangene Ereignis /Fehlverhalten des Klägers aufgrund der schwerwiegenden Pflichtverletzung in Form einer bleibenden Störung des Vertrauensverhältnisses auswirkt; in diesem Falle kommt es nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst auf eine Wiederholungsgefahr nicht mehr an (BAG 05.04.2001, 2 AZR 159/00; BAG 11.03.1999, 2 AZR 507/98).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Die negative Verhaltensprognose für die Zukunft lässt sich zum Einen aus der Beharrlichkeit vergangener Pflichtverletzungen und dem Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ableiten (LAG Hamm, 30.05.1996, 4 Sa 2342/95, NZA 97, 1056) wobei jedoch ohne den Objektivierungsfaktor einer erfolglos gebliebenen Abmahnung (BAG 12.01.2006, 2 AZR 21/05) selbst bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten die Prognose wiederholter Vertragsverletzungen durchaus zulässig sein kann (LAG Nürnberg, 09.01.2007, 7 Sa 79/06, DB 2007, 636 = NZA-RR 2007, 357).
  • LAG Hamm, 30.05.1996 - 4 Sa 2342/95

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Die negative Verhaltensprognose für die Zukunft lässt sich zum Einen aus der Beharrlichkeit vergangener Pflichtverletzungen und dem Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ableiten (LAG Hamm, 30.05.1996, 4 Sa 2342/95, NZA 97, 1056) wobei jedoch ohne den Objektivierungsfaktor einer erfolglos gebliebenen Abmahnung (BAG 12.01.2006, 2 AZR 21/05) selbst bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten die Prognose wiederholter Vertragsverletzungen durchaus zulässig sein kann (LAG Nürnberg, 09.01.2007, 7 Sa 79/06, DB 2007, 636 = NZA-RR 2007, 357).
  • LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06

    Kündigung - Arbeitsverweigerung - Rechtmäßigkeit der verweigerten Weisung -

    Auszug aus ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
    Die negative Verhaltensprognose für die Zukunft lässt sich zum Einen aus der Beharrlichkeit vergangener Pflichtverletzungen und dem Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ableiten (LAG Hamm, 30.05.1996, 4 Sa 2342/95, NZA 97, 1056) wobei jedoch ohne den Objektivierungsfaktor einer erfolglos gebliebenen Abmahnung (BAG 12.01.2006, 2 AZR 21/05) selbst bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten die Prognose wiederholter Vertragsverletzungen durchaus zulässig sein kann (LAG Nürnberg, 09.01.2007, 7 Sa 79/06, DB 2007, 636 = NZA-RR 2007, 357).
  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • LAG Düsseldorf, 28.03.1980 - 9 Sa 67/80
  • LAG Köln, 10.06.1994 - 13 Sa 228/94

    Abmahnung; Vertrauensbereich; Verhaltensbedingte Kündigung; Arbeitgeber;

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, Leistungsbereich,

  • LAG Köln, 18.05.2011 - 8 Sa 364/11

    Außerordentliche Kündigung bei heimlicher Aufzeichnung von Personalgesprächen;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.06.2010 - 2 Ca 957/10 EU - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 06.09.2010 - 5 TaBVGa 7/10

    Beendigung des Amtes einer Vertrauensperson der Schwerbehinderten

    Die gegen diese außerordentliche Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht Bonn durch Urteil vom 30.06.2010 (Az.: 2 Ca 957/10 EU) abgewiesen; dass diesbezügliche Berufungsverfahren ist vor dem Landesarbeitsgericht anhängig.

    Dies gilt schon deshalb, weil nach Verkündung der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren am 30.06.2010 das klageabweisende erstinstanzliche Urteil -2 Ca 957/10 - im Hauptsacheverfahren verkündet worden ist.

    Mit diesem den Beteiligten bekannten Urteil, auf das verwiesen wird, hat das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen (2 Ca 957/10).

  • VG Köln, 17.11.2011 - 26 K 5732/10

    Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung einer Radiologieassistentin mit

    Mit Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 Ca 957/10 EU- wies das Arbeitsgericht Bonn die Kündigungsschutzklage ab.

    Auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts in dem Urteil vom 30. Juni 1010 - 2 Ca 957/10 EU -, Bl. 10 des Tatbstands, und des Landesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 18. Mai 2011 - 8 Sa 364/11 -, Bl. 12, 13 des Tatbestands, wird Bezug genommen.

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