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   FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12   

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https://dejure.org/2012,43695
FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12 (https://dejure.org/2012,43695)
FG Saarland, Entscheidung vom 19.09.2012 - 2 K 1146/12 (https://dejure.org/2012,43695)
FG Saarland, Entscheidung vom 19. September 2012 - 2 K 1146/12 (https://dejure.org/2012,43695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungspflichtigkeit des Leistungsträgers bei Erbringung von Sozialleistungen durch den nachrangig verpflichteten Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung des Kindergelds für ein im eigenen Haushalt lebenes, volljähriges Kind an den Sozialleistungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung des Kindergelds für ein im eigenen Haushalt lebenes, volljähriges Kind an den Sozialleistungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 138
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie etwa die hier an den Sohn des Klägers gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BVerwG vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.

    Und der Sohn des Klägers ist auch nicht verpflichtet, sich durch einen Abzweigungsantrag anrechenbares Einkommen i.S. des § 76 BSHG bzw. § 82 SGB XII zu verschaffen (dazu BFH vom 17. April 2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919 unter Hinweis auf BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476).

  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Und der Sohn des Klägers ist auch nicht verpflichtet, sich durch einen Abzweigungsantrag anrechenbares Einkommen i.S. des § 76 BSHG bzw. § 82 SGB XII zu verschaffen (dazu BFH vom 17. April 2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919 unter Hinweis auf BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie etwa die hier an den Sohn des Klägers gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BVerwG vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Nach der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie etwa die hier an den Sohn des Klägers gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (BVerwG vom 21. Juni 2001 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, und vom 28. April 2005 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; BSG vom 8. Februar 2007 B 9b SO 6/06 R, BFH/NV 2007, Beilage 4, 476), so dass es sich in den Fällen, in denen das Kindergeld dem Einkommen des Hilfeempfängers zuzuordnen ist, um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt gleichartige und auch vorrangige Leistung handelt.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 88/09

    Klage des nachrangig verpflichteten Sozialleistungsträgers gegen die

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Denn dann besteht in der Regel ein Erstattungsanspruch nur, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (BFH vom 7. April 2011 III R 88/09, BFH/NV 2011, 1326).
  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Wird rückwirkend Kindergeld festgesetzt, kann der Sozialleistungsträger das Kindergeld erstattet verlangen (BFH vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 89/07

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Ein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld setzt danach in diesen Fällen voraus, dass das Kindergeld zum Einkommen des Hilfeempfängers gehört, dem der Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen erbracht hat (BFH vom 19. Juni 2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Daher kann ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 2 SGB X nur dann gegeben sein, wenn auch die Anspruchsvoraussetzungen des § 104 Abs. 1 SGB X vorliegen (BSG vom 22. September 1988 2 RU 9/88, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 7 SO 3131/06

    Kindergeld für das nicht im elterlichen Haushalt lebende volljährige Kind als

    Auszug aus FG Saarland, 19.09.2012 - 2 K 1146/12
    Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, nachdem zum einen die Frage, ob die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf den tatsächlichen Zufluss gestützt werden kann, in der Rechtsprechung der Sozialgerichte noch offen ist (dazu LSG Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2006 L 7 SO 3131/06, juris; Revision anhängig, Az.: B 8/9b SO 2/07 R), und zum anderen höchstrichterlich geklärt werden sollte, ob im Ergebnis damit allein die Abzweigung (nach § 74 EStG) dem nachrangig verpflichteten Sozialhilfeträger die Möglichkeit der Erstattung von "Vorleistungen" eröffnet.
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